Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 28.07.1998 - 3 S 111/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bürgerbegehren; Eindeutigkeit; Demokratischer Wille von Bürgern; Freie Selbstverantwortung; Abweichende Fragestellung; Bürgerentscheid
Verfahrensgang
- VG Dresden, 05.11.1997 - 4 K 1363/97
- OVG Sachsen, 28.07.1998 - 3 S 111/98
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Sachsen, 08.06.2000 - 3 B 500/99
Verbindung zu einer einheitlichen Begründung in Form eines Sammelurteils bei …
Aus dem Sinn und Zweck eines Bürgerbegehrens folgt, dass die zur Entscheidung gestellte Frage klar und eindeutig formuliert sein muss, weil nur dann gewährleistet ist, dass der demokratische Wille von Einwohnern und Bürgern unverfälscht in freier Selbstverantwortung gebildet und durch eine Stimmabgabe auch zum Ausdruck kommen kann (SächsOVG, Beschl. v. 28.7.1998, 3 S 111/98, SächsVBl. 1998, 272).Denn selbst wenn dies eine Divergenz zu dem von den Klägern in den Blick genommenen Rechtssatz im Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28.7.1998 (3 S 111/98, a.a.O.) wäre, wonach die in einem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellte Frage eindeutig und klar sein muss, wäre diese Divergenz hier nicht entscheidungserheblich.
- VerfG Hamburg, 30.11.2005 - HVerfG 16/04
Entspricht ein Beschluss der Bürgerschaft dem Anliegen eines Volksbegehrens? - …
sische Oberverwaltungsgericht sah das Gebot der Eindeutigkeit und Klarheit eines Bürgerbegehrens durch die Forderung nach einer "Dresden-typischen Brücke" verletzt, da dieser Begriff unterschiedlich interpretiert werden könne (Beschl. v. 28.7.1998, LKV 1999 S. 104, 105). - OVG Sachsen, 09.04.2014 - 4 B 45/14
Bezeichnung eines auf Abwahl eines Bürgermeisters gerichteten Bürgerbegehrens als …
Entscheidend ist, dass aufgrund des objektiven Erklärungsinhaltes, wie er in der Formulierung und Begründung der Frage zum Ausdruck kommt, das sachliche Ziel des Begehrens für den Unterzeichner klar erkennbar ist (…SächsOVG, Beschl. v. 8. Juni 2000 - 3 B 500/99 -, SächsVBl. 2000, 265, juris Rn. 8; Beschl. v. 28. Juli 1998 - 3 S 111/98 -, SächsVBl. 1998, 272;… Rehak, in: Quecke/Schmid/Menke, SächsGemO, § 25 Rn. 11 ff., m. w. N).
- VG Minden, 27.03.2006 - 3 K 2415/04
Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerentscheids ; Umschreibung des …
Rn. 32 vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, BayVBl. 2001, 565 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 S 111/98 -, … - VG Minden, 16.07.2002 - 3 K 138/02
Bürgerbegehren "Gegen den Ausverkauf des Mindener Trinkwassers" unzulässig
Rn. 43 vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, BayVBl. 2001, 565 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 S 111/98 -, … - VG Leipzig, 04.02.2002 - 6 K 2230/01 Ein Bürgerentscheid kann deshalb nur zu der Frage durchgeführt werden, die Gegenstand des Bürgerbegehrens war (SächsOVG, B. v. 28.7.1998, SächsVBl. 1998, S. 272).
- VG Minden, 27.03.2006 - 3 K 2987/04 Rn. 33 vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, BayVBl. 2001, 565 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 S 111/98 -, …
- VG Minden, 17.10.2001 - 3 K 4454/00
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
Rn. 4 Vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 S 111/98 -, …
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