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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.07.1998 - 3 S 111/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9773
OVG Sachsen, 28.07.1998 - 3 S 111/98 (https://dejure.org/1998,9773)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.07.1998 - 3 S 111/98 (https://dejure.org/1998,9773)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 3 S 111/98 (https://dejure.org/1998,9773)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bürgerbegehren; Eindeutigkeit; Demokratischer Wille von Bürgern; Freie Selbstverantwortung; Abweichende Fragestellung; Bürgerentscheid

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Sachsen, 08.06.2000 - 3 B 500/99

    Verbindung zu einer einheitlichen Begründung in Form eines Sammelurteils bei …

    Aus dem Sinn und Zweck eines Bürgerbegehrens folgt, dass die zur Entscheidung gestellte Frage klar und eindeutig formuliert sein muss, weil nur dann gewährleistet ist, dass der demokratische Wille von Einwohnern und Bürgern unverfälscht in freier Selbstverantwortung gebildet und durch eine Stimmabgabe auch zum Ausdruck kommen kann (SächsOVG, Beschl. v. 28.7.1998, 3 S 111/98, SächsVBl. 1998, 272).

    Denn selbst wenn dies eine Divergenz zu dem von den Klägern in den Blick genommenen Rechtssatz im Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28.7.1998 (3 S 111/98, a.a.O.) wäre, wonach die in einem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellte Frage eindeutig und klar sein muss, wäre diese Divergenz hier nicht entscheidungserheblich.

  • VerfG Hamburg, 30.11.2005 - HVerfG 16/04

    Entspricht ein Beschluss der Bürgerschaft dem Anliegen eines Volksbegehrens? - …

    sische Oberverwaltungsgericht sah das Gebot der Eindeutigkeit und Klarheit eines Bürgerbegehrens durch die Forderung nach einer "Dresden-typischen Brücke" verletzt, da dieser Begriff unterschiedlich interpretiert werden könne (Beschl. v. 28.7.1998, LKV 1999 S. 104, 105).
  • OVG Sachsen, 09.04.2014 - 4 B 45/14

    Bezeichnung eines auf Abwahl eines Bürgermeisters gerichteten Bürgerbegehrens als …

    Entscheidend ist, dass aufgrund des objektiven Erklärungsinhaltes, wie er in der Formulierung und Begründung der Frage zum Ausdruck kommt, das sachliche Ziel des Begehrens für den Unterzeichner klar erkennbar ist (…SächsOVG, Beschl. v. 8. Juni 2000 - 3 B 500/99 -, SächsVBl. 2000, 265, juris Rn. 8; Beschl. v. 28. Juli 1998 - 3 S 111/98 -, SächsVBl. 1998, 272;… Rehak, in: Quecke/Schmid/Menke, SächsGemO, § 25 Rn. 11 ff., m. w. N).
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