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   LG Ravensburg, 03.07.1987 - 3 S 121/87   

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https://dejure.org/1987,7551
LG Ravensburg, 03.07.1987 - 3 S 121/87 (https://dejure.org/1987,7551)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 03.07.1987 - 3 S 121/87 (https://dejure.org/1987,7551)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 03. Juli 1987 - 3 S 121/87 (https://dejure.org/1987,7551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anfechtungsgegner bei irrtümlicher Dereliktion

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3142
  • NJW-RR 1988, 16 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LG Bonn, 25.06.2002 - 18 O 184/01

    Anforderungen an den Eigentumsnachweis durch einen entfernten Rechtsnachfolger

    Werden Gegenstände auf den Sperrmüll gestellt, die nicht erkennbar rein persönliche sind, wie z.B. Tagebücher und persönliche Notizen, ist davon auszugehen, dass die Sache herrenlos ist und Gegenstand einer Aneignung werden kann (vgl. LG Ravensburg in NJW 1987, 3142 f.).
  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00617

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00407

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608

    Abfallbeseitigungsrecht

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • LG Bielefeld, 24.08.2010 - 14 Ns 35/10
    Allgemein lässt sich sagen, dass, solange ein Interesse des Eigentümers an der Verhinderung einer unkontrollierten Verbreitung der Sache besteht, keine Dereliktion vorliegt (vgl. LG Ravensburg, NJW 1987, 3142).
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

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