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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1392/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34547
VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1392/08 (https://dejure.org/2010,34547)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2010 - 3 S 1392/08 (https://dejure.org/2010,34547)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 3 S 1392/08 (https://dejure.org/2010,34547)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Porphyrsteinbruch am Wachenberg: Veränderungssperre der Stadt Weinheim nicht zu beanstanden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Veränderungssperre für Steinbruch

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08

    Bedeutung des Landschaftsbildes bei Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1392/08
    Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az: 3 S 1391/08 und 3 S 1392/08).
  • BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 31.13

    Änderung des Flächennutzungsplans nach dem Lösen von Gesteinsmaterial in einem …

    Bereits in seinen zur Wirksamkeit der Veränderungssperre ergangenen Urteilen vom 22. Juni 2010 (vom VGH zitiert mit 16. Juni 2010) - 3 S 1391/08 (NuR 2011, 366) und 3 S 1392/08 - hatte der Verwaltungsgerichtshof angenommen, die Frage der bauleitplanerischen - parzellenscharfen - Grenzziehung zwischen dem Abbaugebiet und den angrenzenden Flächen dürfe nicht einseitig aus dem Blickwinkel des Vorranggebiets "Steinbruch" beantwortet werden.

    Rn. 14 Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Vortrag der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof habe der Antragstellerin in seinen Urteilen vom 22. Juni 2010 (vom VGH zitiert mit 16. Juni 2010) (3 S 1391/08 und 3 S 1392/08) zu Unrecht die Behauptung unterstellt, dass es sich bei Plansatz Z 3.2.4 - Vorrang Regionaler Grünzüge - um einen Grundsatz der Raumordnung handle, und sei ausgehend davon der Frage nachgegangen, warum dieser regionale Grünzug kein Grundsatz, sondern ein Ziel der Raumordnung sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2026 - 5 S 73/26

    Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung im ergänzenden Verfahren

    Es verblieb ihr trotz der grundsätzlichen Entscheidung des Teilregionalplans 2005 die Möglichkeit, im Wege der Bauleitplanung eine Feinsteuerung der für die Rohstoffgewinnung vorgesehenen Flächen vorzunehmen (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.2010 - 3 S 1392/08 - nicht veröff. - Veränderungssperre für Porphyrsteinbruch;… Urteil vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275, juris Rn. 31 zu Windkraftanlagen).
  • BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 30.13

    Änderung des Flächennutzungsplans nach dem Lösen von Gesteinsmaterial in einem …

    Bereits in seinen zur Wirksamkeit der Veränderungssperre ergangenen Urteilen vom 22. Juni 2010 (vom VGH zitiert mit 16. Juni 2010) - 3 S 1391/08 (NuR 2011, 366) und 3 S 1392/08 - hatte der Verwaltungsgerichtshof angenommen, die Frage der bauleitplanerischen - parzellenscharfen - Grenzziehung zwischen dem Abbaugebiet und den angrenzenden Flächen dürfe nicht einseitig aus dem Blickwinkel des Vorranggebiets "Steinbruch" beantwortet werden.

    Rn. 12 Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Vortrag der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof habe der Antragstellerin in seinen Urteilen vom 22. Juni 2010 (vom VGH zitiert mit 16. Juni 2010) (3 S 1391/08 und 3 S 1392/08) zu Unrecht die Behauptung unterstellt, dass es sich bei Plansatz Z 3.2.4 - Vorrang Regionaler Grünzüge - um einen Grundsatz der Raumordnung handle, und sei ausgehend davon der Frage nachgegangen, warum dieser regionale Grünzug kein Grundsatz, sondern ein Ziel der Raumordnung sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2013 - 3 S 1409/11

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Änderung eines …

    Wie der Senat im Verfahren über die Gültigkeit der Veränderungssperre entschieden hat, sind solche abwägungsrelevanten Belange hier, dass die Bauleitplanung der Antragsgegnerin das bauliche Geschehen auf dem verpachteten Grundstück konserviert und die Antragstellerin von den Verbotsnormen konkret betroffen ist (vgl. Urteil des Senats vom 16.06.2010 - 3 S 1392/08 -).
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