Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.11.1986 - 3 S 1723/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.05.1986 - 16 K 954/85
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.1986 - 3 S 1723/86
- BVerwG, 27.01.1987 - 7 B 24.87
Papierfundstellen
- VBlBW 1987, 465
Wird zitiert von ... (14)
- VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
Grenzabstand bei Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum
Rn. 30 Ob nach diesen Grundsätzen die streitgegenständliche Nutzungsänderung die Genehmigungsfrage in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht neu aufwirft, hängt davon ab, ob der Wohnfrieden zu den durch das bauordnungsrechtliche Abstandsflächenrecht geschützten Belangen gehört (dafür: Bay. VGH, Urt. v. 03.12.2014 - 1 B 14.819 - juris; Hess. VGH, Urt. v. 14.03.2008, aaO; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1986 - 3 S 1723/86 - juris; Beschl. v. 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - aaO; a.A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - juris; Beschl. v. 18.03.2014 - 8 S 2628/13 - juris; Sauter, LBO, Stand Jan. - VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23
Abstandsflächenrechtliche Beurteilung einer auf einer (Grenz-)Garage vorgesehenen …
Rn. 48 ff) Soweit die Kläger auf die mit der Dachterrasse verbundenen Einsichtsmöglichkeiten verweisen, gehört die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens ohnehin nicht zu den Schutzzwecken des Abstandsflächenrechts (…vgl. Senatsbeschluss vom 18.03.2014 - 8 S 2628/13 -, VBlBW 2014, 454 , juris Rn. 5 ; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -, VBlBW 2000, 286, juris Rn. 6;… Balensiefen, a. a. O., § 5 LBO Rn. 5.1;… Sauter, a. a. O., § 5 Rn. 4; a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1987, 465;… Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12.06.1991 - 3 S 1499/91 -, BWVPr 1991, 259, juris Rn. 4;… ebenso wohl Beschluss vom 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 , juris Rn. 25 ). - VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 8 S 2628/13
Überprüfung der Abstandfläche bei Änderung von Hotel- zu Wohnnutzung; …
Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs (Urteil vom 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -VBlBW 1987, 465) ist zu einer früheren Gesetzeslage ergangen.
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98
Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung
Den Abstandsflächenvorschriften fällt nicht die Aufgabe zu, neben der Gewährleistung einer ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung sowie eines ausreichenden Brandschutzes ein störungsfreies Wohnen zur Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens sicherzustellen (anders zu § 6 LBO (BauO BW) aF: VGH Bad-Württ, Urt v 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1987, 465).Der zu § 6 LBO a.F. vertretenen anderen Auffassung des 3. Senats (Urt. vom 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1987, 465 sowie Beschl. v. 15.5.1991 - 3 S 1200/91), auf die sich die Antragsteller berufen, vermag der erkennende Senat daher nicht zu folgen.
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 3 S 2376/91
Bedeutung von Abstandsflächen und Immissionen für den nachbarlichen Wohnfrieden
Denn die neue Nutzung ist wegen ihrer Andersartigkeit nicht mehr vom Bestandsschutz umfaßt und kann auch den nachbarlichen Wohnfrieden auf den angrenzenden Grundstücken nachteilig berühren (zu diesen Voraussetzungen vgl. Beschlüsse des Senats vom 15.5.1991 - 3 S 1200/91 - und vom 12.6.1991 - 3 S 1499/91 - sowie Urteil vom 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -).Der inhaltlich noch nicht voll geklärte Belang "nachbarlicher Wohnfriede" will für den Nachbarn durch Freihaltung der Abstandsflächen von Gebäuden ein Mindestmaß an störungsfreiem Wohnen gewährleisten (vgl. Urteil des Senats vom 26.11.1986, aaO.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 1200/91
Erhebliche Nutzungsänderung
Zu dieser Kernaussage ist die langjährige Rechtsprechung des Senats zusammenzufassen und fortzuentwickeln (vgl. etwa Urteile vom 26.11.1986 -- 3 S 1723/86 --, und vom 20.6.1989 -- 3 S 3844/88 --; siehe auch Urteil vom 8.11.1988 -- 8 S 1548/88 -- sowie Beschluß vom 27.12.1988 -- 8 S 2757/88 --).In diesem Fall ist nach Sinn und Zweck der §§ 6 und 7 LBO eine erneute Überprüfung des Vorhabens auf seine "Nachbarverträglichkeit" geboten, insbesondere darauf, ob es im Weg einer Abweichung (Ausnahme, Befreiung) zugelassen werden kann oder nicht (zu diesem Gesichtspunkt vgl. insbes. Urteil des Senats vom 26.11.1986 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99
Abstandsflächen - Grenzgarage
Zum einen dürfte den Abstandsflächenvorschriften des § 5 LBO nicht die Aufgabe zufallen, neben den bisher genannten und behandelten Nachbarinteressen auch ein störungsfreies Wohnen zur Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens sicherzustellen (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -, VBlBW 1999, 26; anders zu § 6 LBO a.F. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1997, 465). - VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23
Nachbarklage gegen die im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung zur …
ff) Soweit die Kläger auf die mit der Dachterrasse verbundenen Einsichtsmöglichkeiten verweisen, gehört die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens ohnehin nicht zu den Schutzzwecken des Abstandsflächenrechts (…vgl. Senatsbeschluss vom 18.03.2014 - 8 S 2628/13 -, VBlBW 2014, 454 , juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -, VBlBW 2000, 286 , juris Rn. 6;… Balensiefen, a. a. O., § 5 LBO Rn. 5.1;… Sauter, a. a. O., § 5 Rn. 4; a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1987, 465 ;… Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12.06.1991 - 3 S 1499/91 -, BWVPr 1991, 259 , juris Rn. 4;… ebenso wohl Beschluss vom 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 , juris Rn. 25). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
Öffentliches Baurecht: Klage gegen Nutzungsänderung von Garage in Fitnessraum
Beispiele aus der Rechtsprechung sind die Nutzungsänderung einer Scheune mit keinen oder nur geringfügigen Emissionen in einen Rinderstall mit erheblichen Emissionen (Bayerischer VGH, Urteil vom 26. November 1979 - 51 XIV 78 - BayVBl. 1980, 405 ff., 406), die Änderung der Nutzung eines Grenzgebäudes von Flaschenlager in Getränkeabfüllanlage mit dem neuen Erfordernis einer Absaugevorrichtung für austretende Säure- und Laugendämpfe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1987, 465) oder die Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte mit Anbau von kleiner Vorort-Feuerwache in ein Vereinsheim, das als Versammlungsstätte für 36 bzw. 96 Personen dienen soll und deshalb auf eine andauernde Geräuschbelästigung angelegt ist, die sich typischerweise auf die Abendstunden und Wochenenden konzentriert und damit auf Zeiten, in denen die Wohnruhe besonders empfindlich und deshalb besonders schutzbedürftig ist (OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Juli 1988 - 7 A 2897/86 - juris Rn. 28). - VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 3 S 1499/91
Baurecht: Abstandsflächenrelevanz einer Nutzungsänderung
Rn. 4 Eine erhebliche, zur Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 1 LBO führende Nutzungsänderung liegt nur dann vor, wenn die neue Nutzung vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt ist und wenn sie (einschließlich auf sie bezogener baulicher Veränderungen am Gebäude) im Verhältnis zur bisherigen Nutzung zu anderen, nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke in einem der durch die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften geschützten Belangen führen kann (vgl. Urt. des Senats vom 26.11.1986 -- 3 S 1723/86 -- und Beschl. des Senats vom 15.5.1991 -- 3 S 1200/91 -- m.w.N.). - VG Frankfurt/Main, 21.09.2010 - 8 K 982/10
Rückbau bei Abweichung von der Baugenehmigung
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
Anlegung eines Zugangs nebst Treppen auf einem Gebäudedach innerhalb der …
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 3 S 1784/93
Nachbarschutz bei Erteilung einer Ausnahme, durch die der nachbarschützende Teil …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 5 S 2897/89
Ermessensausübung bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften
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