Rechtsprechung
| AG Freiburg, 18.02.2009 - 3 S 181/08 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Mietwagenkosten
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Freiburg, 18.02.2009 - 3 S 181/08
Dies bedeutet aber umgekehrt nicht, dass der Tatrichter sich diesen Bedenken anschließen muss, wenn er keine Zweifel an der Eignung des Schwacke Automietpreisspiegels als Schätzungsgrundlage hat (BGH Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07 ; vgl. auch LG Dresden Urteil vom 17.09.2008; LG Bonn Urteil vom 17.11.2008 - 13 0 485/07 ; LG Deggendorf Urteil vom 7.10.2008 - 1 S 49/08 ). - BGH, 13.01.2009 - VI ZR 134/08
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Freiburg, 18.02.2009 - 3 S 181/08
Auch im Beschluss vom 13.01.2009 ( VI ZR 134/08) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich die Schätzung auf der Grundlage des Schwacke AMS 2006 gebilligt. - OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Freiburg, 18.02.2009 - 3 S 181/08
Dieser hat durchaus in Kenntnis abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung ( OLG München NJW-Spezial 2008, 585; OLG Köln Urteil vom 10.10.2008 - 6 U 115/08 - Thüringer OLG Urteil vom 27.11.2008 -1 U 555/07} bereits ausgeführt, dass es dem Tatrichter zwar nicht verwehrt ist, sich den gegen die Verwendung des Schwacke Automietpreisspiegels vorgetragenen Bedenken anzuschließen und auf der Basis anderer Schätzungsgrundlagen abzurechnen.
- OLG Jena, 27.11.2008 - 1 U 555/07
Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten
Auszug aus AG Freiburg, 18.02.2009 - 3 S 181/08
Dieser hat durchaus in Kenntnis abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung ( OLG München NJW-Spezial 2008, 585; OLG Köln Urteil vom 10.10.2008 - 6 U 115/08 - Thüringer OLG Urteil vom 27.11.2008 -1 U 555/07} bereits ausgeführt, dass es dem Tatrichter zwar nicht verwehrt ist, sich den gegen die Verwendung des Schwacke Automietpreisspiegels vorgetragenen Bedenken anzuschließen und auf der Basis anderer Schätzungsgrundlagen abzurechnen. - LG Bonn, 17.11.2008 - 13 O 485/07
Auszug aus AG Freiburg, 18.02.2009 - 3 S 181/08
Dies bedeutet aber umgekehrt nicht, dass der Tatrichter sich diesen Bedenken anschließen muss, wenn er keine Zweifel an der Eignung des Schwacke Automietpreisspiegels als Schätzungsgrundlage hat (BGH Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07 ; vgl. auch LG Dresden Urteil vom 17.09.2008; LG Bonn Urteil vom 17.11.2008 - 13 0 485/07 ; LG Deggendorf Urteil vom 7.10.2008 - 1 S 49/08 ). - LG Deggendorf, 07.10.2008 - 1 S 49/08
Auszug aus AG Freiburg, 18.02.2009 - 3 S 181/08
Dies bedeutet aber umgekehrt nicht, dass der Tatrichter sich diesen Bedenken anschließen muss, wenn er keine Zweifel an der Eignung des Schwacke Automietpreisspiegels als Schätzungsgrundlage hat (BGH Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07 ; vgl. auch LG Dresden Urteil vom 17.09.2008; LG Bonn Urteil vom 17.11.2008 - 13 0 485/07 ; LG Deggendorf Urteil vom 7.10.2008 - 1 S 49/08 ).
- LG Saarbrücken, 16.10.2009 - 13 S 171/09
Anwendung der Fraunhofer-Studie zur Ermittlung des Normaltarifs bei Mietwagen
Dass demgegenüber von Teilen der Rechtsprechung auch auf den Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 zurückgegriffen wird (vgl. Landgericht Freiburg, Urteil vom 18.2.2009, 3 S 181/08), führt vorliegend zu keiner anderen Betrachtung, da der Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 jedenfalls für das hier maßgebliche Gebiet einen Preisanstieg im Vergleich zum Jahr 2003 wiedergibt, der - wie zuvor dargelegt - nicht mehr nachzuvollziehen ist. - LG Freiburg, 23.02.2011 - 3 S 300/10
Ersatz von Mietwagenkosten: Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage
Im Übrigen vertritt die Kammer in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass der im Schwacke-Automietpreisspiegel angegebene Tarif auch denjenigen abbildet, der im Fall einer Vermietung nach einem Unfall einem Geschädigten ohne Weiteres zugänglich und damit als "normal" anzusehen ist (LG Freiburg Urteile vom 13.01.2009 - 9 S 78/08 - und vom 18.02.2009 - 3 S 181/08 - ; OLG Karlsruhe Urteil vom 17.03.2008 - 1 U 17/08 - ).
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