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| VGH Baden-Württemberg, 16.11.2004 - 3 S 1898/04 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. November 2004 - 3 S 1898/04 (https://dejure.org/2004,23195)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abstandsfläche; Nachbarschutz; Denkmalschutz
- ra.de
- denkmalrechtbayern.de
Abstandsfläche; Nachbarschutz; Denkmalschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.07.2004 - 10 K 1389/04
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2004 - 3 S 1898/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2004 - 3 S 1898/04
Wie der beschließende Senat in der vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidung (Urteil vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 -, VBlBW 2003, 235, BauR 2003, 1203) ausgeführt hat, unterliegt dieses Recht Grenzen mit Rücksicht auf den das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben und der Nachbar kann aus dem Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstands zu rügen.
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10
Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender …
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mehrfach für den Bereich des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrechts entschieden, dass ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben daran gehindert ist, die Verletzung des Grenzabstands beim Bauherrn zu rügen, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht schwerer wiegt als der eigene Verstoß und in gefahrenrechtlicher Hinsicht keine völlig untragbaren Zustände entstehen (vgl. Beschlüsse vom 04.01.2007 - 8 S 1802/06 - juris, vom 24.01.2006 - 8 S 638/05 - und vom 16.11.2004 - 3 S 1898/04 - juris, sowie Urteil vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 -, VBlBW 2003, 235). - VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 5 S 1487/24
Baugenehmigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Grenzabstand; Verstoß gegen …
Er ist in diesem Fall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, die zu seinen Lasten gehende Verletzung des Grenzstands auf dem benachbarten Baugrundstück zu rügen, sofern die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen nicht schwerer wiegt als der eigene Verstoß und in gefahrenrechtlicher Hinsicht keine völlig untragbaren Zustände entstehen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 - juris Rn 25; Beschluss vom 16.11.2004 - 3 S 1898/04 - juris Rn 4;… Beschluss vom 24.1.2006 - 8 S 638/05 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 4.1.2007 - 8 S 1802/06 - juris Rn. 4; vgl. auch Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 9.5.2023 - 2 Bs 41/23 - juris Rn. 36; HessVGH…, Urteil vom 17.3.2010 - 3 B 201/10 - juris Rn. 3; BayVGH…, Beschluss vom 1.9.2016 - 2 ZB 14.2605 - juris Rn. 15ff…, Beschluss vom 2.5.2023 - 2 ZB 22.2484 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 11.8.2023 - 15 ZB 22.1617 - juris Rn. 15f; NiedersOVG…, Beschluss vom 17.11.2021 - 1 ME 34/21 - juris Rn. 17 …und vom 20.10.2014 - 1 LA 103/14 - juris Rn. 8;… OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 7.8.1997 - 7 A 150/96 - juris Rn. 10 …und Urteil vom 26.6.2014 - 7 A 2057/12 - juris Rn. 39;… OVG Schlesw.-Holst., Urteil vom 15.12.1992 - 1 L 118/91 - juris Rn. 37; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 9.1.2025 - 2 B 6.23 - juris Rn. 24f; ThürOVG…, Beschluss vom 5.10.1999 - 1 EO 698/99 - juris Rn. 11;… OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 28.11.2016 - 2 L 124/15 - juris Rn. 13;… OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 14.7.2005 - 3 M 69/05 - juris Rn. 34). - VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05
Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger …
Sie haben damit ihre südlichen Nachbarn veranlasst, zur Vermeidung eines in jeder Hinsicht nachteiligen Grabens den Zwischenraum zwischen ihrem Hausgrund und der nördlichen Grenze ihres Grundstücks bis zur Erdgeschossfußbodenhöhe aufzufüllen, und können nun von diesen nicht die vollständige Beachtung der von ihnen selbst missachteten satzungsrechtlichen Vorgaben verlangen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 - VBlBW 2003, 235; Beschluss vom 16.11.2004 - 3 S 1898/04 - ).
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