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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2580
VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91 (https://dejure.org/1993,2580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 (https://dejure.org/1993,2580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Dezember 1993 - 3 S 2356/91 (https://dejure.org/1993,2580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans; Begriff des Waldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1225
  • VBlBW 1994, 168
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Ein solcher liegt vor, wenn die Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen werden, bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden können, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse der Antragsteller in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (BVerwG, Beschluß v. 9.11.1979, BVerwGE 59, 87 = DÖV 1980, 217 = NZW 1980, 1061).

    Rn. 28 Die Schutzwürdigkeit der Interessen der Antragsteller ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu verneinen, daß sie sich vernünftigerweise darauf einstellen müssen, "daß so etwas geschieht" (so BVerwG, Beschluß v. 9.11.1979 a.a.O).

    Das Bundesverwaltungsgericht weist nämlich in seinem Beschluß vom 7.1.1993 darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, daß es sich bei den Fällen, in denen es aufgrund seiner Entscheidung vom 9.11.1979 (a.a.O.) die Antragsbefugnis mit der Überlegung habe verneinen wollen, die Interessen der Antragsteller seien nicht schutzwürdig, weil sie sich vernünftigerweise darauf einstellen müssen, daß "so etwas geschieht", um Fallkonstellationen gehandelt habe, in denen die Planfestsetzungen wirtschaftliche Folgen allgemeiner Natur gehabt hätten, die mit jeder Planung verbunden seien, und deren Einbeziehung in die Abwägung die Bebauungsplanung überfordern würde.

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Die oben dargelegte Verlagerung der Prüfung dieser Frage auf die höhere Forstbehörde ist insofern systemgerecht, als die Bauleitplanung sich gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen hat, dieselben also nicht von den Trägern der Bauleitplanung im Wege der Abwägung überwunden werden können (vgl. dazu BVerwG, Beschluß v. 20.8.1992, DVBl. 1992, 1438).

    Im vorliegenden Fall kommt hinzu, daß das vom Landesentwicklungsplan vorgegebene Ziel der Walderhaltung durch eine hohe Aussageschärfe gekennzeichnet ist, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Bauleitplanung enge Grenzen setzt und ihr gegenüber starke Rechtswirkungen entfaltet (vgl. BVerwG, Beschluß v. 20.8.1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhindert das Merkmal der Erforderlichkeit eine Planung in aller Regel nämlich nur dann, wenn sie von keiner erkennbaren Konzeption getragen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.5.1971, DVBl. 1971, 759), d.h. negativ ausgedrückt, daß es an der Erforderlichkeit in aller Regel erst bei groben und einigermaßen offensichtlichen, von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragenen planerischen Mißgriffen fehlt (so BVerwG, Urteil v. 3.6.1971, BVerwGE 38, 152, 157 und im Anschluß daran VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 10.2.1972, BRS 25 Nr. 4, Beschluß v. 7.9.1982 - 5 S 2035/82 -, Beschluß v. 3.3.1983, BauR 1983, Seite 222).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhindert das Merkmal der Erforderlichkeit eine Planung in aller Regel nämlich nur dann, wenn sie von keiner erkennbaren Konzeption getragen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.5.1971, DVBl. 1971, 759), d.h. negativ ausgedrückt, daß es an der Erforderlichkeit in aller Regel erst bei groben und einigermaßen offensichtlichen, von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragenen planerischen Mißgriffen fehlt (so BVerwG, Urteil v. 3.6.1971, BVerwGE 38, 152, 157 und im Anschluß daran VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 10.2.1972, BRS 25 Nr. 4, Beschluß v. 7.9.1982 - 5 S 2035/82 -, Beschluß v. 3.3.1983, BauR 1983, Seite 222).
  • BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Divergenzrüge - Änderung eines Bebauungsplans …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich erst neuerlich in seinem Beschluß v. 7.1.1993 - 4 NB 42.92 - nochmals dargelegt, daß für die Antragsbefugnis entscheidend sei, ob ein Bebauungsplan ein (schutzwürdiges) nicht geringwertiges privates Interesse des Antragstellers berühre.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.1983 - 5 S 1751/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhindert das Merkmal der Erforderlichkeit eine Planung in aller Regel nämlich nur dann, wenn sie von keiner erkennbaren Konzeption getragen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.5.1971, DVBl. 1971, 759), d.h. negativ ausgedrückt, daß es an der Erforderlichkeit in aller Regel erst bei groben und einigermaßen offensichtlichen, von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragenen planerischen Mißgriffen fehlt (so BVerwG, Urteil v. 3.6.1971, BVerwGE 38, 152, 157 und im Anschluß daran VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 10.2.1972, BRS 25 Nr. 4, Beschluß v. 7.9.1982 - 5 S 2035/82 -, Beschluß v. 3.3.1983, BauR 1983, Seite 222).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft …

    Der Antragsteller rügt zunächst eine Abweichung von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Dezember 1993 - 3 S 2356/91 - (NuR 1994, 354), in dem der Rechtssatz aufgestellt werde, daß ein Bebauungsplan, der für eine Waldfläche eine andere Nutzung vorsehe, ohne daß dafür eine nach § 11 Abs. 2 des baden-württembergischen Landeswaldgesetzes erforderliche Waldumwandlungserklärung vorgelegen habe, wegen Verstoßes gegen zwingende Rechtsvorschriften nichtig sei.
  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 404/14

    Einstufung eines Grundstücks als Wald

    Nicht von Bedeutung für die Beurteilung der Waldeigenschaft sind Aspekte wie Alter, Aufbauform, Entwicklungszustand, Funktion und Bestockungsdichte oder der (geringe) Wert des Baumbestandes (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 -, juris; Urteil vom 15.12.1999 - 3 S 3244/98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.07.2000 - 7a D 101/97.NE -, juris [zu § 2 BWaldG]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2007 - 11 S 58.06, 11 M 35.06 -, juris und Beschluss vom 27.03.2014 - 11 S 73.12 -, juris [jew. zu § 2 LWaldG Berlin-Brandenburg];… Dipper/Ott/Schleßmann/Schröder/Schumacher, baden-württembergisches LWaldG, Stand 1999, § 2 Rn. 7, 14;… Endres, BWaldG, Kommentar, 2014, § 2 Rn. 13; Reiners, Anmerkung zu Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 27.03.2014 - 11 S 73.12 -, jurisPR-UmwR 6/2014 Anm. 4).

    Maßgebend ist dagegen, ob die Ansammlung von Waldbäumen und -sträuchern einen flächenhaften Eindruck vermittelt und sich dort ein Bestandsinnenklima entwickeln kann, wobei eine Größe von 0, 2 ha hierfür als Anhaltspunkt dienen kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993, a.a.O.;… Dipper/Ott/Schleßmann/Schröder/ Schumacher, LWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 8).

    Solange der äußere Gesamteindruck eines entstehenden oder (noch) bestehenden Waldes anzunehmen ist und die betreffenden Waldbäume nicht als Einzelexemplare in freier Landschaft zu betrachten sind, liegt auch bei lichtem Bestand auf einer entsprechenden Fläche Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG vor (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2013 - 11 N 80.10 -, juris und Beschluss vom 27.07.2007 - 11 S 58.06, 11 M 35.06 -, juris [jew. zu § 2 LWaldG Berlin-Brandenburg]).

    Denn die Einstufung als Wald i.S.d. § 2 Abs. 1 LWaldG ist unabhängig davon, ob die Bestockung durch planmäßiges menschliches Handeln oder ohne menschliches Tun im Wege natürlicher Sukzession entstanden ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.07.2000 - 7a D 101/97.NE -, juris;… Endres, BWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 13;… Dipper/Ott/Schleßmann/Schröder/Schumacher, LWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 7, 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei …

    Plansatz 2.4.42 des Landesentwicklungsplans stellt, weil er sich auf einen räumlich und sachlich konkret bestimmbaren Bereich bezieht, ein Ziel und nicht nur einen Grundsatz der Raumordnung und Landesplanung dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt v. 20.12.1993 - 3 S 2356/91).

    Rn. 45 Vorliegend kann dahinstehen, ob die Vorschrift des § 10 Abs. 2 S. 3 LWaldG aus kompetenzrechtlichen Gründen mit Bundesrecht nicht zu vereinbaren ist, weil sie über eine Verfahrensregel eine materielle Änderung des Städtebaurechts bewirkt (so Schmidt-Aßmann, NuR 1986, 98), oder ob sie - als eine weitere nach Landesrecht mögliche (verfahrensrechtliche) Einschränkung der Waldumwandlung - von der Ermächtigung des § 9 Abs. 3 Nr. 2 BWaldG gedeckt ist (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.12.1993 - 3 S 2356/91).

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