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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8358
VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91 (https://dejure.org/1992,8358)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.1992 - 3 S 2474/91 (https://dejure.org/1992,8358)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 3 S 2474/91 (https://dejure.org/1992,8358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Heranrückende Wohnbebauung - Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Heranrückende" Wohnbebauung und Rücksichtnahmegebot (IBR 1992, 285)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer gewerbeaufsichtlichen Verfügung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91
    Ist die Gebietseigenart, wie hier, bereits durch ein Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung geprägt, so sind die jeweiligen Grundstücke mit einer gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht belastet in der Weise, daß die gewerbliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen halten und die benachbarte Wohnbebauung ihre Nähe zur Belästigungsquelle im Sinn eines (in Würdigung der jeweiligen Einzelumstände und nicht schematisch festzulegenden) "Mittelwerts" schutzmindernd respektieren muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49; Beschlüsse vom 26.8.1988, NVwZ 1989, 257, vom 25.11.1985, BRS 44 Nr. 176, vom 29.10.1984, NVwZ 1985, 186 und vom 5.3.1984, NVwZ 1984, 646).

    Solche nachträglichen Anordnungen können grundsätzlich auch gegenüber bestandsgeschützten Anlagen ergehen (Beschluß vom 26.8.1988, aaO.).

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91
    Ist die Gebietseigenart, wie hier, bereits durch ein Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung geprägt, so sind die jeweiligen Grundstücke mit einer gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht belastet in der Weise, daß die gewerbliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen halten und die benachbarte Wohnbebauung ihre Nähe zur Belästigungsquelle im Sinn eines (in Würdigung der jeweiligen Einzelumstände und nicht schematisch festzulegenden) "Mittelwerts" schutzmindernd respektieren muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49; Beschlüsse vom 26.8.1988, NVwZ 1989, 257, vom 25.11.1985, BRS 44 Nr. 176, vom 29.10.1984, NVwZ 1985, 186 und vom 5.3.1984, NVwZ 1984, 646).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91
    Bei einem zu bestehender Bebauung hinzutretenden Vorhaben sind daher nicht nur die von diesem verursachten Immissionen zu prüfen, sondern es ist auch zu untersuchen, welchen Immissionen aus einer vorhandenen Anlage es seinerseits ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349; Beschluß des Senats vom 4.10.1991 - 3 S 2087/91 -).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91
    Ist die Gebietseigenart, wie hier, bereits durch ein Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung geprägt, so sind die jeweiligen Grundstücke mit einer gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht belastet in der Weise, daß die gewerbliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen halten und die benachbarte Wohnbebauung ihre Nähe zur Belästigungsquelle im Sinn eines (in Würdigung der jeweiligen Einzelumstände und nicht schematisch festzulegenden) "Mittelwerts" schutzmindernd respektieren muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49; Beschlüsse vom 26.8.1988, NVwZ 1989, 257, vom 25.11.1985, BRS 44 Nr. 176, vom 29.10.1984, NVwZ 1985, 186 und vom 5.3.1984, NVwZ 1984, 646).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91

    Heranrückende Bebauung - Studentenwohnheim neben bestehendem Gewerbebetrieb - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91
    Bei einem zu bestehender Bebauung hinzutretenden Vorhaben sind daher nicht nur die von diesem verursachten Immissionen zu prüfen, sondern es ist auch zu untersuchen, welchen Immissionen aus einer vorhandenen Anlage es seinerseits ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349; Beschluß des Senats vom 4.10.1991 - 3 S 2087/91 -).
  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91
    Ist die Gebietseigenart, wie hier, bereits durch ein Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung geprägt, so sind die jeweiligen Grundstücke mit einer gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht belastet in der Weise, daß die gewerbliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen halten und die benachbarte Wohnbebauung ihre Nähe zur Belästigungsquelle im Sinn eines (in Würdigung der jeweiligen Einzelumstände und nicht schematisch festzulegenden) "Mittelwerts" schutzmindernd respektieren muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49; Beschlüsse vom 26.8.1988, NVwZ 1989, 257, vom 25.11.1985, BRS 44 Nr. 176, vom 29.10.1984, NVwZ 1985, 186 und vom 5.3.1984, NVwZ 1984, 646).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels im Falle des BauGBMaßnG § …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91
    Dieser Umstand und die potentiell berührten städtebaulichen Belange (Erhaltung gesunder Wohnverhältnisse, Belange des Umweltschutzes, Gebot der Konfliktbewältigung vgl. § 1 Abs. 5 Nrn. 1 und 7, Abs. 6 BauGB) rechtfertigen es, das vom Senat keineswegs verkannte erhebliche wirtschaftliche Interesse der Beigeladenen an der Fertigstellung und Verwertung (Verkauf, Vermietung) der im Rohbau nahezu vollendeten Wohnhäuser vorerst hintanzustellen (zur Interessenabwägung vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 3.6.1991 - 8 S 1170/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94

    Anfechtbarkeit einer Baugenehmigung trotz Bestandskraft eines entsprechenden …

    Danach können die Antragsteller durch die Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt sein, falls diese ein Heranrücken der Wohnbebauung an ihren genehmigten Schweinemastbetrieb in einem Maße gestattet, daß sie Beschränkungen ihrer Schweinehaltung zum Schutz der Wohnbebauung befürchten müssen, die ihnen nach Lage der Dinge billigerweise nicht zugemutet werden können (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 - BauR 1993, 445 mit Nachweisen zur Rechtsprechung; vgl. ferner aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Nachbarschutz gegen heranrückende Wohnbebauung: Urteil vom 09.10.1991 - 3 S 1344/91; VBlBW 1992, 177; Beschluß vom 28.01.1992 - 3 S 2474/91 - Urteil vom 04.02.1992 - 3 S 1616/90 - Urteil vom 12.10.1992 - 8 S 1408/89).
  • VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung; Schutzgrad einer Flüchtlingsunterkunft in …

    Das hat vor allem zu gelten, wenn - wie hier - eine immissionssensible Bebauung an einen bestehenden bestandsgeschützten emittierenden Gewerbebetrieb "heranrückt" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 - NVwZ 1984, 646; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.01.1992 - 3 S 2474/91 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 3 S 1616/90

    Rücksichtnahmegebot bei heranrückender Wohnbebauung

    Denn andernfalls wird der Betriebsinhaber durch die heranrückende Wohnbebauung noch nicht in unzumutbarem, die Schwelle der Rücksichtslosigkeit überschreitendem Umfang betroffen (vgl. dazu auch Beschlüsse des Senats vom 4.10.1991 - 3 S 2087/91 - und vom 28.1.1992 - 3 S 2474/91 -).
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