Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Zur rechtlichen Sondersituation einer Doppelhausbebauung; Errichtung einer Balkonanlage im Erd- und Obergeschoss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarbeeinträchtigung trotz Abstandsflächenunterschreitung?
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 18.08.2020 - 4 K 3933/19
- VG Stuttgart, 26.01.2023 - 3 K 6142/22
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 3 S 192/22
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 192/22
- BVerwG, 25.06.2024 - 10 B 26.23
Papierfundstellen
- VBlBW 2023, 476
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (18)
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Dies setzt jedoch voraus, dass der quantitative und qualitative Charakter als Doppelhaus, d.h. als einer verträglich und abgestimmt aneinandergebauten baulichen Einheit, gewahrt bleibt (Fortführung von VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris).Wird - wie hier - nicht an die Grenze gebaut, sind mithin im Grundsatz die vollen Abstandsflächen einzuhalten (vgl. im Einzelnen Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Ls. 2, Rn. 13).
Rn. 12 Eine solche rechtliche Sondersituation kann auch vorliegen, wenn das Baugrundstück und das Nachbargrundstück - wie hier - mit einem Doppelhaus bebaut sind (Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Rn. 15 f.;… zustimmend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16 ).
Denn in beiderlei Hinsicht geht es um die Frage, wie viel Abstand ein Nachbar zum Schutz seiner nachbarlichen Belange verlangen kann bzw. wie viel Nähe er hinzunehmen hat (Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Rn. 16).
Dies wäre etwa der Fall, wenn durch ein grenznahes Vorhaben die Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks beeinträchtigt würde (Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Rn. 16).
- VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Ein Nachbar, der sich aufgrund von § 34 Abs. 1 BauGB gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann damit aber nur durchdringen, wenn die Genehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt; denn über das Rücksichtnahmegebot hinaus vermittelt § 34 BauGB insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung keinen Drittschutz (…stRspr., vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 35 ).Mehr als ihm die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen zum Schutz des Wohnfriedens gewähren, kann ein Nachbar auch unter Berufung auf das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich nicht verlangen (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224/82 - juris Rn. 5;… Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 43 ;… BayVGH, Beschl. v. 05.12.2022 - 15 ZB 22.2118 - juris Rn. 18;… OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 19.04.2022 - 2 M 19/22 - juris Rn. 17 f.; jeweils m.w.N.).
Ob und inwiefern ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich auch daraus folgen kann, dass das mit den Nachbarbelangen abzuwägende Interesse des Bauherrn an seinem Vorhaben nicht schutzwürdig ist, weil sein Vorhaben evident gegen dafür geltendes Recht verstößt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 46 ), kann dahinstehen, denn das Vorhaben der Beigeladenen ist jedenfalls nicht evident rechtswidrig.
- BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Kein Doppelhaus entsteht, wenn ein Gebäude gegen das andere an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so stark versetzt wird, dass sein vorderer oder rückwärtiger Versprung den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, den Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus vermittelt und dadurch einen neuen Bodennutzungskonflikt auslöst (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 24.02.2000 - 4 C 12/98 - juris Rn. 20 ff.; Urt. v. 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 22).Ein Nachbar, der sich aufgrund von § 34 Abs. 1 BauGB gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann damit aber nur durchdringen, wenn die Genehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt; denn über das Rücksichtnahmegebot hinaus vermittelt § 34 BauGB insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung keinen Drittschutz (stRspr., vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 35 ).
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93
Schutz des Wohnfriedens - Abstandsflächenvorschriften - Schutz gegen Einblicke
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Rn. 20 aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung zumindest aus tatsächlichen Gründen regelmäßig Genüge getan, wenn die Abstandsflächentiefen beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516; Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 7 ff.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 39 ).Mehr als ihm die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen zum Schutz des Wohnfriedens gewähren, kann ein Nachbar auch unter Berufung auf das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich nicht verlangen (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224/82 - juris Rn. 5; Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 11;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 43 ;… BayVGH, Beschl. v. 05.12.2022 - 15 ZB 22.2118 - juris Rn. 18;… OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 19.04.2022 - 2 M 19/22 - juris Rn. 17 f.; jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Bei dieser Art der Bebauung verzichten die Bauherrn zugunsten der erhöhten Nutzbarkeit ihrer Grundstücke grundsätzlich auf seitliche Grenzabstände und damit auf Freiflächen, die dem Wohnfrieden dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.2000 - 4 C 12.98 - juris Rn. 21).Kein Doppelhaus entsteht, wenn ein Gebäude gegen das andere an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so stark versetzt wird, dass sein vorderer oder rückwärtiger Versprung den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, den Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus vermittelt und dadurch einen neuen Bodennutzungskonflikt auslöst (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 24.02.2000 - 4 C 12/98 - juris Rn. 20 ff.;… Urt. v. 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (…vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16 ;… Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50 ; Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 46 ).Dies ist nur dann der Fall, wenn das Vorhaben wegen seiner Ausmaße, seiner Baumasse oder seiner massiven Gestaltung dem Nachbargrundstück förmlich "die Luft nimmt", wenn für betroffene Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entstünde oder wenn das entstehende Gebäude von seiner Größe her "erdrückend" und derart übermächtig in Erscheinung träte, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64 m.w.N., Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 36 ;… Beschl. v. 25.11.2019 - 5 S 2373/19 - juris Rn. 23 ).
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - fehlerhafte Abwägung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Die Wahrung eines Abstands von 2, 5 m ist ein beachtliches und starkes Indiz dafür, dass mit dieser Abstandsfläche im Regelfall die durch die Abstandsflächen geschützten Belange der Belüftung, Belichtung und Besonnung hinreichend gewahrt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 39 ).Rn. 20 aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung zumindest aus tatsächlichen Gründen regelmäßig Genüge getan, wenn die Abstandsflächentiefen beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516;… Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 7 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 39 ).
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13
Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16 ;… Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50 ;… Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 46 ).Rn. 12 Eine solche rechtliche Sondersituation kann auch vorliegen, wenn das Baugrundstück und das Nachbargrundstück - wie hier - mit einem Doppelhaus bebaut sind (…Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Rn. 15 f.; zustimmend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16 ).
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14
Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Dies ist nur dann der Fall, wenn das Vorhaben wegen seiner Ausmaße, seiner Baumasse oder seiner massiven Gestaltung dem Nachbargrundstück förmlich "die Luft nimmt", wenn für betroffene Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entstünde oder wenn das entstehende Gebäude von seiner Größe her "erdrückend" und derart übermächtig in Erscheinung träte, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64 m.w.N., Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 36 ;… Beschl. v. 25.11.2019 - 5 S 2373/19 - juris Rn. 23 ). - BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Rn. 20 aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung zumindest aus tatsächlichen Gründen regelmäßig Genüge getan, wenn die Abstandsflächentiefen beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516;… Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 7 ff.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 39 ). - BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …
- BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84
Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19
Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei …
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2020 - 5 S 2522/18
Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie und der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1 und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Schutz vor Einsichtnahme auf das eigene …
- VGH Bayern, 05.12.2022 - 15 ZB 22.2118
Erfolglose Nachbarklage gegen Außentreppe zum Gartenbereich
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14
Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23
Abstandsflächenrechtliche Beurteilung einer auf einer (Grenz-)Garage vorgesehenen …
Rn. 48 ff) Soweit die Kläger auf die mit der Dachterrasse verbundenen Einsichtsmöglichkeiten verweisen, gehört die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens ohnehin nicht zu den Schutzzwecken des Abstandsflächenrechts (…vgl. Senatsbeschluss vom 18.03.2014 - 8 S 2628/13 -, VBlBW 2014, 454 , juris Rn. 5 ; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -, VBlBW 2000, 286, juris Rn. 6;… Balensiefen, a. a. O., § 5 LBO Rn. 5.1;… Sauter, a. a. O., § 5 Rn. 4; a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1987, 465;… Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12.06.1991 - 3 S 1499/91 -, BWVPr 1991, 259, juris Rn. 4; ebenso wohl Beschluss vom 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 , juris Rn. 25 ).Ein Nachbar, der sich aufgrund von § 34 Abs. 1 BauGB gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann damit aber nur durchdringen, wenn die Genehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt; denn über das Rücksichtnahmegebot hinaus vermittelt § 34 BauGB insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung keinen Drittschutz (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 05.12.2013 - 4 C 5.12 -, BVerwGE 148, 290, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 , juris Rn. 17 ).
- VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23
Öffentliches Baurecht: Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen die Vollziehung einer …
Es bedarf also - zusammengefasst - einer Abwägung, welche die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, zu berücksichtigen hat (st. Rspr., vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 18 ;… Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 -, juris Rn. 36 ;… VG Karlsruhe, Beschl. v. 15.06.2023 - 2 K 1405/23 -, juris Rn. 57 ;… VG Karlsruhe, Beschl. v. 13.07.2023 - 2 K 712/23 -, juris Rn. 39 ;… Beschl. v. 29.08.2023 - 2 K 2030/23 -, juris Rn. 58 ff.).Rn. 87 Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO kommt - die obigen abstrakten Maßstäbe weiter konkretisierend - in Betracht, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.08.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928 = juris Rn. 38;… Urt. v. 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, DVBl 1986, 1271 = juris Rn. 15; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 23 ;… Beschl. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 -, juris Rn. 38 ).
Hieraus folgt, dass dem Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung zumindest aus tatsächlichen Gründen grundsätzlich Genüge getan ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 20 m.w.N.).
Ein Verstoß ist vor allem dann nicht zu erkennen, wenn die Abstandsflächen eingehalten sind (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 25 ;… VG Karlsruhe, Beschl. v. 29.08.2023 - 2 K 2358/23 -, juris Rn. 36 ).
- VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23
Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
Es bedarf also - zusammengefasst - einer Abwägung, die die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, zu berücksichtigen hat ( VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, juris;… Urt. v. 15.07.2020 - 5 S 2522/18 -, BauR 2021, 56 ).Ein Verstoß ist vor allem dann nicht zu erkennen, wenn die Abstandsflächen eingehalten sind (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, juris).
Wie dargelegt, vermitteln aber weder das Bauplanungsrecht im Allgemeinen noch das Gebot der Rücksichtnahme im Speziellen einen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken in rückwärtige Grundstücksbereiche; auch neu geschaffene Einsichtsmöglichkeiten begründen nicht aus sich heraus eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, juris).
- VG Freiburg, 18.06.2026 - 4 K 6392/25 Eine bauliche Anlage kann zulasten eines Nachbarn etwa dann rücksichtslos sein, wenn sie wegen ihrer Ausmaße oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85 - juris Rn. 38; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2023 - 3 S 266/23 - juris Rn. 23 …sowie Urteil vom 02.06.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64 m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2025 - 3 S 1958/23
Anfechtung der Rücknahme einer Baugenehmigung für die Schaffung von Wohnraum …
Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (vgl. Senatsbeschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, juris Rn. 11 ;… Senatsbeschl. v. 03.11.2014 - 3 S 1368/14 -, juris Rn. 30 ;… Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 46 ;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50 f.;… Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 -, juris Rn. 16 ). - VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2359/23
Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung
Es bedarf also - zusammengefasst - einer Abwägung, die die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, zu berücksichtigen hat ( VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, juris;… Urt. v. 15.07.2020 - 5 S 2522/18 -, BauR 2021, 56 ).Ein Verstoß ist vor allem dann nicht zu erkennen, wenn die Abstandsflächen eingehalten sind (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, juris).
Wie dargelegt, vermitteln aber weder das Bauplanungsrecht im Allgemeinen noch das Gebot der Rücksichtnahme im Speziellen einen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken in rückwärtige Grundstücksbereiche; auch neu geschaffene Einsichtsmöglichkeiten begründen nicht aus sich heraus eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2026 - 5 S 1790/25
Nachbarschutz im Abstandsflächenrecht und im Rahmen des bauplanungsrechtlichen …
Eine hiervon abweichende Beurteilung ist nur gerechtfertigt, wenn die vorhandene Situation auf dem Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante, tatsächliche oder rechtliche Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (…vgl. Senatsurteil vom 19.5.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.5.2023 - 3 S 266/23 - juris Rn. 11 ; …und Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 58 ).Zudem entspricht es in bebauten Gebieten - zumal in stark verdichteten Lagen - der Normalität, dass von benachbarten Grundstücken und Gebäuden aus Einsicht in die Nachbargrundstücke genommen werden kann; vor dieser Möglichkeit schützt das Baurecht grundsätzlich nicht (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.2.2025 - 8 S 937/23 - juris Rn. 110 ; Beschluss vom 15.5.2023 - 3 S 266/23 - juris Rn. 25 ; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 3.1.1983 - 4 B 224.82 - juris Rn. 5).
- VG Karlsruhe, 26.07.2024 - 2 K 664/24
Genehmigung eines Bauvorhabens in kerngebietstypischer Lage; Lärmbelastung; …
Es bedarf also - zusammengefasst - einer Abwägung, welche die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, zu berücksichtigen hat (st. Rspr., vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 18 ;… Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 -, juris Rn. 36 ;… VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 65 ;… Beschl. v. 13.07.2023 - 2 K 712/23 -, juris Rn. 39 ;… Beschl. v. 15.06.2023 - 2 K XXX5/23 -, juris Rn. 57).Rn. 52 Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme kommt - die oben ausgebreiteten Maßstäbe weiter konkretisierend - in Betracht, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, DVBl 1986, 1271 = juris Rn. 15;… Urt. v. 13.08.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928 = juris Rn. 38; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 23 ;… Beschl. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 -, juris Rn. 38 ;… Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 -, VBlBW 2016, 287 = juris Rn. 64 ).
Rn. 76 In Gebieten mit - faktischer - geschlossener Bauweise besteht auch, anders als bei der offenen Bauweise mit Hausgruppen und Doppelhäusern (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.04.2015 - 4 C 12.14 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 218 = juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 13 ;… hierzu VG Karlsruhe, Urt. v. 28.04.2023 - 2 K 1313/22 -, juris Rn. 56 ) kein implizites Gebot, die Länge (und ggf. die Höhe) der Grenzbebauung zweier Gebäude an der gemeinsamen Grundstücksgrenze aufeinander abzustimmen (…in diese Richtung VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.11.2019 - 5 S 2373/19 -, VBlBW 2020, 252 = juris Rn. 14 ), sodass die Antragsteller auch aus diesem Grund nicht aus der moderaten Bebauungstiefe auf ihrem Grundstück mit Hauptgebäuden darauf schließen durften, dass auf den angrenzenden Grundstücken keine größere Bebauungstiefe - ausgehend vom Blockrand - verwirklicht werden würde.
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2025 - 3 S 461/25
Internetbekanntmachung von Bauleitplänen; Streitwert - neuer Streitwertkatalog
Ein Vorhaben kann im Einzelfall trotz eingehaltener Abstandsflächen rücksichtslos sein, wenn es für die Nachbargrundstücke eine einmauernde und erdrückende Wirkung entfaltet; eine Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots liegt dann vor, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. Senatsbeschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, juris Rn. 23 und Senatsurt. v. 20.05.2025 - 3 S 1919/23 -, n.v.;… VGH Bad.- Württ., Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/10 -, juris Rn. 36 …und Beschl. v. 25.11.2019 - 5 S 2373/19 -, juris Rn. 23 ;… OVG NRW, Urt. v. 21.06.2022 - 2 A 1226/19 -, juris Rn. 149; jeweils m.w.N.). - VG Karlsruhe, 12.02.2025 - 2 K 6818/24
Anwendungsbereich von § 12 Abs. 1 BauNVO; sog. Paternoster-Parksystem; …
Es bedarf also - zusammengefasst - einer Abwägung, welche die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, zu berücksichtigen hat (st. Rspr., vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 18 ;… Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 -, juris Rn. 36 ;… VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 65 ;… Beschl. v. 13.07.2023 - 2 K 712/23 -, juris Rn. 39 ;… Beschl. v. 15.06.2023 - 2 K 1405/23 -, juris Rn. 57 ).Rn. 56 Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme kommt - die oben ausgebreiteten Maßstäbe weiter konkretisierend - in Betracht, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, DVBl 1986, 1271 = juris Rn. 15;… Urt. v. 13.08.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928 = juris Rn. 38; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 23 ;… Beschl. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 -, juris Rn. 38 ;… Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 -, VBlBW 2016, 287 = juris Rn. 64 ).
In Gebieten mit - faktischer - geschlossener Bauweise besteht auch, anders als bei der offenen Bauweise mit Hausgruppen und Doppelhäusern (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.04.2015 - 4 C 12.14 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 218 = juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 13 ;… hierzu VG Karlsruhe, Beschl. v. 26.07.2024 - 2 K 664/24 -, juris Rn. 76 ;… Urt. v. 28.04.2023 - 2 K 1313/22 -, juris Rn. 56 ) kein implizites Gebot, die Länge (und ggf. die Höhe) der Grenzbebauung zweier Gebäude an der gemeinsamen Grundstücksgrenze aufeinander abzustimmen (…in diese Richtung VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.11.2019 - 5 S 2373/19 -, VBlBW 2020, 252 = juris Rn. 14 ), sodass die Antragstellerin auch aus diesem Grund nicht aus der Bebauung auf ihrem Grundstück schließen durfte, dass auf den angrenzenden Grundstücken eine deckungsgleiche Bebauung verwirklicht werden würde.
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2026 - 3 S 197/26
Bebauungsplan "Baugebiet West" der Großen Kreisstadt Oberkirch vom 9. März 1970 / …
- VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung für zwei …
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23
Nachbarklage gegen die im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung zur …
- VG Karlsruhe, 20.03.2024 - 4 K 1921/22
Rüge der Verletzung des Grenzabstands bei eigenem Abstandsverstoß gegenüber …
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2023 - 5 S 3497/21
Bebauungsplan; Abwägung; Unbeachtlichkeit privater Belange
- VGH Hessen, 06.03.2024 - 4 C 198/20
Normenkontrolle eines Bebauungsplans zur Nachverdichtung im bebauten Innenbereich …
- VG Karlsruhe, 20.02.2026 - 2 K 6625/25
Handelshafen; Containerterminal; Studierendenwohnheim; Klagebefugnis; …
- VG Karlsruhe, 18.09.2024 - 2 K 1204/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung; Ersetzung eines …
- VG Karlsruhe, 23.03.2024 - 2 K 4388/23
Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Vollziehung einer erteilten …
- VG Karlsruhe, 13.04.2026 - 2 K 8870/25
Rechtsschutz des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für den Betrieb eines …
- VG Schleswig, 19.05.2025 - 2 B 7/25
Baugenehmigung; Nachbarwiderspruch; Anschüttungen, Gebietserhaltungsanspruch; …
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