Rechtsprechung
| LG Aachen, 13.01.1989 - 3 S 271/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,12603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 01.10.2021 - 24 U 301/20
Als Gegenleistung für eine mietweise Gebrauchsüberlassung kann auch die …
Der Vertrag bildet in derartigen Fällen idR eine Einheit, sodass der Vermieter nicht etwa die Dienstleistungen des Mieters einseitig kündigen und stattdessen eine Geldleistung verlangen kann (LG Aachen, Urteil vom 13. Januar 1989 - 3 S 271/88, Rn. 12f.;… Staudinger/Emmerich, aaO, § 535 Rn. 88). - OLG Rostock, 03.11.2011 - 3 U 36/11
Gewerberaummietvertrag: Teilkündigung einer Änderungsvereinbarung
Dem folgend können einzelne Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag grundsätzlich nicht von einer Vertragspartei einseitig aufgekündigt werden (…Kandelhard in Herrlein/Kandelhard, MietR, 4. Aufl., § 542 Rn. 25;… MünchKomm-BGB/Bieber, 5. Aufl., § 542 Rn. 15;… Blank in Schmidt-Futterer, Miete, 10. Aufl., § 542 Rn. 87;… AG Düsseldorf, Urt. v. 06.08.1993, 32 C 4631/93, WuM 1994, 426;… AG Plauen, Urt. v. 05.10.1993, 2 C 885/93, WuM 1994, 18; LG Aachen, Urt. v. 13.01.1989, 3 S 271/88, ZMR 1989, 227). - LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 359/14
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen - Teilkündigung
Eine Teilkündigung, die sich auf einzelne Vertragsabreden - insbesondere zur Miethöhe - bezieht, ist unzulässig, denn die Kündigung ist nach ihrem gesetzlichen Gehalt auf die Auflösung des Rechtsverhältnisses in seiner Gesamtheit ausgerichtet (vgl. LG Aachen 13. Januar 1989 - 3 S 271/88 - Rn. 12, juris).
dejure.org
Übersicht LG Aachen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.