Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 3 S 2795/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften bei Anbau eines zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Wintergartens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rücksichtnahmegebot in Reihenhaussiedlung (IBR 1992, 27)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Schutz des Reihenhausnachbarn bei Anbaumaßnahmen (IBR 1992, 381)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 28.10.1991 - 12 K 11362/91
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 3 S 2795/91
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1986 - 3 S 2511/86
Grenzbebauung einer Häusergruppe
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 3 S 2795/91
Rückwärtige Erweiterungsbauten, die noch innerhalb der nach Planungsrecht zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche liegen, müssen grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 S 2 Nr. 1 LBO (BauO BW) an die Grenze gebaut werden (wie Beschluß vom 18.11.1986 - 3 S 2511/86 -).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist auch bei nachträglichen Erweiterungsvorhaben in Reihenhauszeilen, die innerhalb der zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche liegen, grundsätzlich Grenzbebauung vorgeschrieben, da die planungsrechtlichen Festsetzungen insofern dem bauordnungsrechtlichen Abstandsflächengebot vorgehen (vgl. Beschluß vom 18.11.1986 -- 3 S 2511/86 --).
Sie führt für die Angrenzer eines rückwärtig erweiterten Reihenhauses nicht zu unbilligen Ergebnissen, da Unzuträglichkeiten in Einzelfällen auf der Ebene des Bauplanungsrechts mit Hilfe des Gebots der Rücksichtnahme korrigiert werden können (vgl. Beschluß vom 18.11.1986, aaO.).
Dies ist jedoch aller Voraussicht nach -- auch unter Beachtung des Grundsatzes, daß die Eigentümer schmaler Reihenhausgrundstücke und eng nebeneinander liegender Häuser bei einseitigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen besonders Rücksicht nehmen müssen (vgl. Beschluß des Senats vom 18.11.1986, aaO.) -- hier noch nicht der Fall.
- BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 3 S 2795/91
Rn. 4 Der im Streit stehende Anbau verstößt indessen bauplanungsrechtlich voraussichtlich nicht gegen das in § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO verankerte Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.8.1983, BVerwGE 67, 334).Steht eine Baugenehmigung im Einklang mit den Festsetzungen eines Bebauungsplans, so kommt Drittschutz des Rücksichtnahmegebots aber nur selten in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.8.1983, aaO. sowie Urteil vom 6.10.1989, UPR 1990, 28).
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
- BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 3 S 2795/91
Mehr kann im Regelfall auch im Lichte des Rücksichtnahmegebots nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22.11.1984, NVwZ 1985, 653; Urteil vom 23.5.1986, BauR 1986, 542).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 44/09
Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für den Bau eines Wintergartens …
Rn. 64 Vgl. Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2004 - 7 B 1769/04 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. November 1991 - 3 S 2795/91 -, juris Rn. 3. - VGH Baden-Württemberg, 23.08.1993 - 5 S 1338/93
(Wintergartenanbau eines Reihenhauses als Wohnzwecken im Sinne des BauGBMaßnG § …
Entgegen der Auffassung des Beigeladenen dient sein Vorhaben auch in der geänderten Form überwiegend Wohnzwecken im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGBMaßnG n.F. (ebenso zu einem vergleichbaren Vorhaben auch nach den insoweit strengeren Anforderungen des § 10 Abs. 2 BauGBMaßnG a.F. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.11.1991 - 3 S 2795/91 -).Es spricht bei der gebotenen summarischen Betrachtung alles dafür, daß er mit diesen Ausmaßen, auch im Hinblick auf die beabsichtigte relativ aufwendige Ausgestaltung (angegebene Baukosten von 60.000,-- DM einschließlich einer Verglasung des Balkons im 1. Obergeschoß), für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet und damit Aufenthaltsraum im Sinne des § 2 Abs. 6 LBO ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.11.1991, a.a.O.).
In den genannten Punkten unterscheidet sich der vorliegende Fall grundlegend von jenem, der dem Beschluß des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 21.11.1991 (a.a.O.) zugrunde lag, bei dem sich der streitige Wintergartenanbau innerhalb der durch den Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen hielt und zudem die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften beachtete.
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93
Baurechtliche Nachbarklage - keine nachbarschützende Wirkung der …
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Erweiterung bzw. der Umbau von Doppelhaushälften grundsätzlich wegen des engen nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses im besonderen Maße vom Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geprägt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 21.11.1991 - 3 S 2795/91 - m.w.N.).Dies gilt selbst unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß die Eigentümer aneinander gebauter Häuser bei einseitigen baulichen Erweiterungen zu besonderer Rücksichtnahme wegen des engen nachbarschaftlichen Verhältnisses verpflichtet sind (vgl. nochmals VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.11.1991, a.a.O.).
Der Senat kann offen lassen, ob eine bauliche Erweiterung einer Doppelhaushälfte außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig wäre (vgl. in bezug auf Erweiterungsbauten, die noch innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegen und grundsätzlich an die Grenze gebaut werden müssen: VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 21.11.1991 - 3 S 2795/91 -), denn selbst wenn hier eine Abstandsfläche einzuhalten wäre, so wäre die geplante Treppenanlage in dieser Abstandsfläche zulässig.
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2025 - 3 S 1290/24
Brandschutzrechtliche Privilegierung einer Terrassenüberdachung i.S.d. § 7 Abs. 2 …
Hierbei kann insbesondere eine Rolle spielen, ob das Vorhaben einen Aufenthaltsraum aufweist oder eine echte Erweiterung der Wohnfläche des vorhandenen Gebäudes bewirkt (vgl. Senatsbeschl. v. 21.11.1991 - 3 S 2795/91 -, juris Rn. 1).Hierbei kann insbesondere eine Rolle spielen, ob das Vorhaben einen Aufenthaltsraum aufweist oder eine echte Erweiterung der Wohnfläche des vorhandenen Gebäudes bewirkt (vgl. Senatsbeschl. v. 21.11.1991 - 3 S 2795/91 -, juris Rn. 1).
- VG Mainz, 11.07.2012 - 3 K 15/12
Mit Wohnhaus verbundener grenzständiger Wintergarten; Brandwand
Bei einer Einbeziehung in den Wohnbereich, wie sie vorliegend gegeben und wie dies heutzutage bei Wintergärten auf Grund gewandelter Vorstellungen und verbesserter technischer Ausstattung auch allgemein üblich ist, ist von einer objektive Eignung des Wintergartens zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen auszugehen (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 17. November 2009 - 1 A 122/09 -, juris, Rdnr. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. November 1991 - 3 S 2795/91 -, juris, Rdnr. 1;… Jeromin, a.a.O., § 2, Rdnr. 79).
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