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| VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 3 S 3072/88 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - 3 S 3072/88 (https://dejure.org/1988,6332)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Übergang der Störereigenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 23.08.1988 - 1 K 323/87
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 3 S 3072/88
Papierfundstellen
- ESVGH 40, 77 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.1982 - 3 S 1593/82
Parallelentscheidung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 3 S 3072/88
Etwaige rechtswidrige Zustände werden durch den Schlußabnahmeschein weder genehmigt noch geheilt (vgl. Urteil des Senats vom 15.12.1982, VBlBW 1983, 334).
- OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung; …
Das kann selbst dann gelten, wenn die privatrechtliche Verpflichtung während der begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Bauausführung endet (Hessischer VGH, Urteil vom 26. Februar 1982 - IV OE 43/79 - in NJW 83, 951 = BRS 39 Nr. 98), der Bauherr das Grundstück veräußert (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 3 S 3072/88 - n. v.) oder in Wahrheit die Baumaßnahme nicht im Auftrag des Bauherrn und für seine Rechnung ausgeführt wurde oder ausgeführt werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1980 - 3 S 2005/80 - in ESVGH 31, 36).
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