Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 3 S 31.23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 106 Abs 2 S 1 SchulG BB, § 106 Abs 2 S 3 SchulG BB, § 106 Abs 4 S 3 SchulG BB
Bedeutung der Bestimmung der zuständigen Schule bei sich überschneidenden Schulbezirken im Rechtsstreit über die Gestattung des Besuchs einer anderen Grundschule - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 106 Abs 2 S 1 SchulG BB, § 106 Abs 2 S 3 SchulG BB, § 106 Abs 4 S 3 SchulG BB
Schulrecht - Grundschule - Schulbezirk - überschneidende Schulbezirke - Bestimmung der zuständigen Schule - andere Schule - Gestattung - wichtiger Grund - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung der Grundschule als für einen Schüler zuständige Schule für das gesamte Überschneidungsgebiet hinsichtlich Erreichbarkeit
- rechtsportal.de
Bestimmung der Grundschule als für einen Schüler zuständige Schule für das gesamte Überschneidungsgebiet hinsichtlich Erreichbarkeit
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 19.07.2023 - 11 L 390/23
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 3 S 31.23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - 3 S 21.22
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 3 S 31.23
Daher verlangt das gesetzliche Erfordernis eines wichtigen Grundes eine über den bloßen Elternwunsch hinsichtlich des Besuchs einer bestimmten Schule hinausgehende Sachlage, die durch besondere individuelle Nachteile gekennzeichnet ist (st.Rspr., vgl. zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2022 - OVG 3 S 21/22 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2025 - 3 S 44.25
Anspruch auf vorläufige Beschulung eines Kindes in der Klassenstufe 1 einer …
Das rechtfertigt sich durch das legitime Interesse eines Flächenstaats wie Brandenburg an der Schaffung und Aufrechterhaltung eines möglichst wohnortnahen und alle Bildungsgänge umfassenden, regional ausgewogenen Schulangebots, das zugleich eine zweckmäßige Schulorganisation und ordnungsgemäße Gestaltung des Unterrichts ermöglichen muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. September 2008 - OVG 3 S 88.08 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 19. August 2022 - OVG 3 S 21/22 - juris Rn. 5; Beschluss vom 17. Oktober 2023 - OVG 3 S 31/23 - juris Rn. 4; Beschluss vom 24. Oktober 2024 - OVG 3 S 55/24 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".