Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verfestigung einer Splittersiedlung; zulässige Klageänderung - kein erneutes Vorverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 09.10.1991 - 4 K 812/90
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91
Voraussetzung wäre, daß das geplante Vorhaben (Neubau einer Lagerhalle mit ca. 400 qm Grundfläche zu Verpackungszwecken unter gleichzeitigem Wegfall der 1988 ungenehmigt errichteten Halle und eines Teils der daran anschließenden Halle sowie eines vorhandenen Schuppens) bauplanungsrechtlich zulässig ist (zu Inhalt und Wesen dieser sog. Bebauungsgenehmigung vgl. BVerwG, Urteile vom 3.4.1987, BRS 47 Nr. 63 u.v. 23.5.1975, BVerwGE 48, 242). - BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72
Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91
Voraussetzung wäre, daß das geplante Vorhaben (Neubau einer Lagerhalle mit ca. 400 qm Grundfläche zu Verpackungszwecken unter gleichzeitigem Wegfall der 1988 ungenehmigt errichteten Halle und eines Teils der daran anschließenden Halle sowie eines vorhandenen Schuppens) bauplanungsrechtlich zulässig ist (zu Inhalt und Wesen dieser sog. Bebauungsgenehmigung vgl. BVerwG, Urteile vom 3.4.1987, BRS 47 Nr. 63 u.v. 23.5.1975, BVerwGE 48, 242). - BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
Maßstab für die Annahme einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91
Mit der Halle wird nämlich nicht etwa "nur" die letzte Baulücke innerhalb eines ansonsten geschlossenen Bebauungszusammenhangs aufgefüllt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7.2.1986, BRS 46, Nr. 72; OVG Münster, Urteil vom 24.1.1979, BRS 35, Nr. 75). - BVerwG, 17.11.1972 - IV C 13.71
Begriff des "Ortsteils" i.S. von § 34 BBauG
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91
Dies hat das Verwaltungsgericht im einzelnen zutreffend und im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung dargelegt (vgl. im einzelnen BVerwG, Urteil vom 6.11.1968, a.a.O. u.v. 17.11.1972, BRS 25 Nr. 41).
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2022 - 6 S 1251/20
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Sprengstofflagern
Damit ist die quantitative Schwelle der Angemessenheit überschritten (vgl. zur Unangemessenheit bei einer fast Verdoppelung des Betriebsumfangs: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.1992 - 3 S 3103/91 -, VGHBW-Ls 1992, Beilage 6, B4 ;… Rieger, in: Schrödter, Baugesetzbuch, 9. Auflage 2019, § 35 Rn. 232). - VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
Bestimmung der Eigenart und der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets; …
Dies zu verlangen wäre eine unnötige Förmelei (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.1992 - 3 S 3103/91 -, juris Rn. 29; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 07.06.2019 - 2 A 670/17 -, juris Rn. 42). - VGH Bayern, 20.03.2025 - 9 N 24.1139
Festsetzung von durch Bebauung freizuhaltenden Flächen
Auch wenn man bei der Betrachtung auf die bewirtschafteten Flächen abstellt, vergrößert sich der Betriebsumfang durch die Andersartigkeit der Bewirtschaftung (Zucht der Pflanzen in mehrere Meter Höhe) erheblich, wenngleich auch nicht offensichtlich derart, dass ohne Weiteres von einer unangemessenen Betriebserweiterung gesprochen werden kann (vgl. zur Unangemessenheit bei einer fast Verdoppelung des Betriebsumfangs VGH Baden-Württemberg, U.v.23.3.1992 - 3 S 3103/91 - juris Rn. 42). - VG Freiburg, 11.02.2026 - 1 K 3298/25
Bebauungsplan; Verstoß gegen die Anpassungspflicht; Gesamtunwirksamkeit eines …
Dem käme hier lediglich formale Bedeutung zu, ohne dass der Zweck des Verfahrens eine förmlich behördliche Entscheidung erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.1992 - 3 S 3103/91 - juris Rn. 29; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 07.06.2019 - 2 A 670/17 - juris Rn. 42). - VGH Bayern, 20.03.2025 - 9 N 24.113
Freihalteplanung
Auch wenn man bei der Betrachtung auf die bewirtschafteten Flächen abstellt, vergrößert sich der Betriebsumfang durch die Andersartigkeit der Bewirtschaftung (Zucht der Pflanzen in mehrere Meter Höhe) erheblich, wenngleich auch nicht offensichtlich derart, dass ohne Weiteres von einer unangemessenen Betriebserweiterung gesprochen werden kann (vgl. zur Unangemessenheit bei einer fast Verdoppelung des Betriebsumfangs VGH Baden-Württemberg, U.v.23.3.1992 - 3 S 3103/91 -).
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