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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11399
VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91 (https://dejure.org/1992,11399)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.1992 - 3 S 3103/91 (https://dejure.org/1992,11399)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 1992 - 3 S 3103/91 (https://dejure.org/1992,11399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfestigung einer Splittersiedlung; zulässige Klageänderung - kein erneutes Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91
    Voraussetzung wäre, daß das geplante Vorhaben (Neubau einer Lagerhalle mit ca. 400 qm Grundfläche zu Verpackungszwecken unter gleichzeitigem Wegfall der 1988 ungenehmigt errichteten Halle und eines Teils der daran anschließenden Halle sowie eines vorhandenen Schuppens) bauplanungsrechtlich zulässig ist (zu Inhalt und Wesen dieser sog. Bebauungsgenehmigung vgl. BVerwG, Urteile vom 3.4.1987, BRS 47 Nr. 63 u.v. 23.5.1975, BVerwGE 48, 242).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91
    Voraussetzung wäre, daß das geplante Vorhaben (Neubau einer Lagerhalle mit ca. 400 qm Grundfläche zu Verpackungszwecken unter gleichzeitigem Wegfall der 1988 ungenehmigt errichteten Halle und eines Teils der daran anschließenden Halle sowie eines vorhandenen Schuppens) bauplanungsrechtlich zulässig ist (zu Inhalt und Wesen dieser sog. Bebauungsgenehmigung vgl. BVerwG, Urteile vom 3.4.1987, BRS 47 Nr. 63 u.v. 23.5.1975, BVerwGE 48, 242).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83

    Maßstab für die Annahme einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91
    Mit der Halle wird nämlich nicht etwa "nur" die letzte Baulücke innerhalb eines ansonsten geschlossenen Bebauungszusammenhangs aufgefüllt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7.2.1986, BRS 46, Nr. 72; OVG Münster, Urteil vom 24.1.1979, BRS 35, Nr. 75).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 13.71

    Begriff des "Ortsteils" i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91
    Dies hat das Verwaltungsgericht im einzelnen zutreffend und im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung dargelegt (vgl. im einzelnen BVerwG, Urteil vom 6.11.1968, a.a.O. u.v. 17.11.1972, BRS 25 Nr. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2022 - 6 S 1251/20

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Sprengstofflagern

    Damit ist die quantitative Schwelle der Angemessenheit überschritten (vgl. zur Unangemessenheit bei einer fast Verdoppelung des Betriebsumfangs: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.1992 - 3 S 3103/91 -, VGHBW-Ls 1992, Beilage 6, B4 ;… Rieger, in: Schrödter, Baugesetzbuch, 9. Auflage 2019, § 35 Rn. 232).
  • VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20

    Bestimmung der Eigenart und der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets; …

    Dies zu verlangen wäre eine unnötige Förmelei (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.1992 - 3 S 3103/91 -, juris Rn. 29; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 07.06.2019 - 2 A 670/17 -, juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 20.03.2025 - 9 N 24.1139

    Festsetzung von durch Bebauung freizuhaltenden Flächen

    Auch wenn man bei der Betrachtung auf die bewirtschafteten Flächen abstellt, vergrößert sich der Betriebsumfang durch die Andersartigkeit der Bewirtschaftung (Zucht der Pflanzen in mehrere Meter Höhe) erheblich, wenngleich auch nicht offensichtlich derart, dass ohne Weiteres von einer unangemessenen Betriebserweiterung gesprochen werden kann (vgl. zur Unangemessenheit bei einer fast Verdoppelung des Betriebsumfangs VGH Baden-Württemberg, U.v.23.3.1992 - 3 S 3103/91 - juris Rn. 42).
  • VG Freiburg, 11.02.2026 - 1 K 3298/25

    Bebauungsplan; Verstoß gegen die Anpassungspflicht; Gesamtunwirksamkeit eines …

    Dem käme hier lediglich formale Bedeutung zu, ohne dass der Zweck des Verfahrens eine förmlich behördliche Entscheidung erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.1992 - 3 S 3103/91 - juris Rn. 29; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 07.06.2019 - 2 A 670/17 - juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 20.03.2025 - 9 N 24.113

    Freihalteplanung

    Auch wenn man bei der Betrachtung auf die bewirtschafteten Flächen abstellt, vergrößert sich der Betriebsumfang durch die Andersartigkeit der Bewirtschaftung (Zucht der Pflanzen in mehrere Meter Höhe) erheblich, wenngleich auch nicht offensichtlich derart, dass ohne Weiteres von einer unangemessenen Betriebserweiterung gesprochen werden kann (vgl. zur Unangemessenheit bei einer fast Verdoppelung des Betriebsumfangs VGH Baden-Württemberg, U.v.23.3.1992 - 3 S 3103/91 -).
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