Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bebauungsplan - kein Nachteil bei Veränderung der Dachform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.1987 - 5 S 2906/86
Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bebauungsplanänderung bezüglich …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89
Die Voraussetzungen für eine -- mögliche -- Ausnahme von diesem Grundsatz (vgl. dazu OVG Lüneburg aaO. sowie VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 30.7.1987 -- 5 S 2906/86 -- =VBlBW 1988, 72) liegen hier nicht vor.Hierzu gehört auch, daß bauliche Anlagen ihrem Zweck entsprechend ohne Mißstände nutzbar und Dächer gegen Witterungseinflüsse widerstandsfähig sein müssen (vgl. §§ 3 Abs. 1, 27 Abs. 1 LBO; zu all dem vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 aaO.).
Daß der Anstoß zur Planänderung von betroffenen Gebietsanliegern kam ist unschädlich (vgl. zu all dem auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 aaO.).
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89
Rn. 14 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, ist ein Nachteil (nur) gegeben, wenn ein Antragsteller durch den angegriffenen Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über Erlaß und Inhalt des Plans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen "Abwägungsmaterial" gehört (vgl. BVerwGE 59, 87; BVerwGE 45, 310, 322).Ferner beschränkt sich die Abwägungsbeachtlichkeit auf solche Betroffenheiten, die objektiv mehr als geringfügig, in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich und für die planende Stelle bei der Entscheidung als abwägungsbeachtlich erkennbar sind (vgl. BVerwGE 59, 87).
- BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89
Die Aufrechterhaltung eines vorhandenen Aussichtsstandards ist lediglich eine Chance, die durch das Bauplanungsrecht grundsätzlich nicht geschützt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.6.1969, DVBl. 1970, 60; Beschl. v. 3.1.1983, BRS 40 Nr. 192; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.1981, BRS 38 Nr. 49; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.6.1987, BauR 1988, 307).
- BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89
Die Aufrechterhaltung eines vorhandenen Aussichtsstandards ist lediglich eine Chance, die durch das Bauplanungsrecht grundsätzlich nicht geschützt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.6.1969, DVBl. 1970, 60; Beschl. v. 3.1.1983, BRS 40 Nr. 192; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.1981, BRS 38 Nr. 49; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.6.1987, BauR 1988, 307). - VGH Baden-Württemberg, 12.10.1988 - 3 S 1379/88
Ausfertigung von Bauleitplänen - Planübergreifender Nachbarschutz - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89
Insbesondere ist der geänderte Plan durch die vom Bürgermeister der Antragsgegnerin handschriftlich unterzeichneten Verfahrensvermerke anläßlich der Vorlage an die Genehmigungsbehörde noch ausreichend ausgefertigt worden (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 12.10.1988 -- 3 S 1379/88 --). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1987 - 1 C 19/86
Änderung; Bebauungsplan; Dach; Reparatur; Antrag; Flachdach
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89
Die Aufrechterhaltung eines vorhandenen Aussichtsstandards ist lediglich eine Chance, die durch das Bauplanungsrecht grundsätzlich nicht geschützt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.6.1969, DVBl. 1970, 60; Beschl. v. 3.1.1983, BRS 40 Nr. 192; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.1981, BRS 38 Nr. 49; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.6.1987, BauR 1988, 307). - VGH Baden-Württemberg, 23.10.1989 - 8 S 3013/88
Nachteil iSd § 47 Abs 2 VwGO: Bebauungsplanänderung - Flachdach - Satteldach
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89
Sowohl das Verunstaltungsverbot als auch die durch eine Planänderung beabsichtigte künftige Gestaltung anderer Gebäude dienen ausschließlich dem öffentlichen Interesse und zählen nicht zu den privaten Belangen von Antragstellern (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.10.1989 -- 8 S 3013/88 --).
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Die Änderung eines Bebauungsplans (nur Flachdächer zugelassen) dahingehend, daß …
Denn anders als im Regelfall, in dem die Blickbeziehung zur Umgebung vom Plangeber als bloße Chance ohne planungsrechtlichen Schutz ausgestaltet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschlüsse vom 6.11.1989 -- 3 S 3188/89 -- u. v. 30.7.1987 -- 5 S 2906/86 --, VBlBW 1988, 72), kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Bebauungsplan "S" die bisherige Flachdachbebauung im mittleren und westlichen Plangebiet außer aus ortsbildgestalterischen Gründen auch mit Rücksicht auf die Sicherung der Aussichtslage für die höherliegenden Grundstücke vorgeschrieben hat (vgl. dazu Ziff. II. und Ziff. IV. Abs. 1 der Begründung sowie § 12 Abs. 1 u. 2 der Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan "S" i.d.F. vom 19.10.1967). - VGH Baden-Württemberg, 28.03.1990 - 8 S 3074/89
Zur Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren
Rn. 21 Die Antragsteller haben auch keinen Anspruch auf Freihaltung der hier fraglichen Grundstücke und insbesondere nicht auf Erhaltung einer ungestörten und freien Aussicht, da bereits in dem genannten Stadtbauplan von 1907 eine Bebauung des hier fraglichen Bereichs festgesetzt und bis auf die noch freien Grundstücke auch realisiert worden ist (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.12.1989 -- 3 S 3188/89 --).
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