Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.04.1980 - 3 S 331/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.11.1979 - I 125/79
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.1980 - 3 S 331/80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.1980 - 3 S 331/80
Rn. 22 Als "nähere Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG/1976 ist die vorhandene Bebauung einmal insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und ferner insoweit, als sie ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflußt (BVerwG Urt v 26.5.1978, BauR 1978, 276, 279/280).Dieser Anforderung ist jedenfalls dann genügt, wenn sich das Vorhaben innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, ohne die gebotene Rücksichtnahme auf die sonstige, namentlich auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandenen Bebauung vermissen zu lassen (BVerwG Urt v 26.5.1978 aaO S 282).
Denn bei Anwendung dieser Vorschrift ist nur auf die vorhandene und nicht auf eine möglicherweise demnächst entstehende Bebauung abzustellen (BVerwG Urt v 26.5.1978 aaO S 280).
- VGH Hessen, 28.11.1975 - IV OE 98/74
Bauplanungsrecht: Bauliche Anlagen für die nicht betriebliche Bienenhaltung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.1980 - 3 S 331/80
Rn. 30 Auch den vom Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt v 13.12.1974, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 115) und des Hess VGH (Urt v 28.11.1975, BRS 29 Nr. 59) läßt sich nicht entnehmen, daß Bienenhaltungen des vom Kläger beabsichtigten Umfangs im Innenbereich schlechthin unzulässig sein sollen.
- OVG Niedersachsen, 10.06.2005 - 1 LA 166/04
Anordnung der Reduzierung der auf einem Grundstück gehaltenen Zahl von …
Diese können ungeachtet des vom Verwaltungsgericht konzedierten Umstandes Schutz vor Bienenflug verlangen, dass es sich bei der vom Kläger gehaltenen Bienenart "Carnica" um eine grundsätzlich friedliche, sanftmütige Bienenrasse handelt (Urt. d. Sen. v. 12.5.1993 - 1 L 119/91 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 14.2.1994 - 4 B 152.93 - BRS 56 Nr. 165 = GewArch. 1994, 250; dazu auch BW VGH, Urt. v. 10.4.1980 - 3 S 331/80 -, JURIS).
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