Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24 |
Volltextveröffentlichung
- christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Chefarzt darf Liquidationsrecht an Krankenhaus abtreten so dass dieses dann auch das Entgelt vom Patienten fordern kann
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Chefarzt darf Liquidationsrecht an Krankenhaus abtreten so dass dieses dann auch das Entgelt vom Patienten fordern kann
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 14.05.2024 - 34 C 18/24
- LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- OLG Oldenburg, 08.07.2024 - 5 U 22/24
Erstrecken der Wahlleistungsvereinbarung kraft gesetzlicher Anordnung auf alle …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
§ 17 Abs. 3 Satz 2 KHEntgG räumt diesem folgerichtig (nur) für diesen Fall die Befugnis ein, die Abrechnung der Vergütung einer Abrechnungsstelle oder aber dem Krankenhaus selbst zu überlassen (OLG Oldenburg 5. Zivilsenat, Beschluss vom 8. Juli 2024, Az: 5 U 22/24).Denn gesetzestechnisch bedurfte es zum Zeitpunkt der Umsetzung nur für diesen Fall einer entsprechenden Anwendung der GOÄ (OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Juli 2024 - 5 U 22/24).
Aus Perspektive des Versicherten, des Patienten, drängt sich ein Nachteil nicht auf (vgl. OLG Oldenburg 5. Zivilsenat, Beschluss vom 8. Juli 2024, Az: 5 U 22/24).
Angesichts der Vereinbarkeit der vorliegenden Entscheidung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung, obergerichtlichen Urteilen und der herrschenden Literatur besteht keine Veranlassung die Revision zuzulassen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Juli 2024 - 5 U 22/24).
- BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07
Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Ein Patient schließt einen solchen Vertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des von ihm ausgewählten Arztes, die er in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - III ZR 144/07).Entsprechende Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung sind dabei nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung nicht bereits feststeht und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne der §§ 4 Abs. 2, Abs. 5 GOÄ bestimmt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - III ZR 144/07).
Erforderlich ist, dass er durch die Auswahlmöglichkeit den Gehalt der Regelung mitgestalten kann und die Wahlfreiheit nicht durch Einflussnahme des Verwenders, sei es durch die Gestaltung des Formulars, sei es in anderer Weise, überlagert wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - III ZR 144/07).
Zudem sind dem Patienten alternativ die Optionen anzubieten den Termin zu verschieben oder die Behandlung im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistung in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - III ZR 144/07).
- BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Im Rahmen des totalen Krankenhausaufnahmevertrags verpflichtet sich der Krankenhausträger, alle für die stationäre Behandlung erforderlichen Leistungen, einschließlich der wahlärztlichen Versorgung, zu erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1989 - IX ZR 269/87; Urteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97).Im gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag umfasst der Vertrag mit dem Krankenhausträger lediglich Unterbringung, Verpflegung und Pflege, während die ärztliche Versorgung durch einen separaten Behandlungsvertrag mit dem Arzt geregelt wird (BGH, Urteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97).
Der Vergütungsanspruch steht ausschließlich dem Wahlarzt zu (BGH, Urteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97).
Rn. 28 Dieser Systematik folgenden hat der BGH festgestellt, dass Patienten in der Regel sämtliche im Krankenhaus angebotenen ärztlichen Leistungen vom Krankenhausträger erwarten (BGH, Urteil vom 18. Februar 1998 - III ZR 169/97; Urteil vom 22. Dezember 1992 - VI ZR 341/91).
- BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15
Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts: …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Rn. 27 Ob und inwieweit neben einer mit dem Krankenhaus getroffenen Wahlleistungsvereinbarung der jeweilige Wahlarzt eine eigene Vertragsbeziehung zum Patienten eingeht, hängt von der individuellen Vertragsgestaltung ab und davon, welchem Vertragstyp der Krankenhausvertrag zuzuordnen ist (BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - III ZR 107/15, Rn. 21).Zudem hat der BGH festgehalten, dass, wenn dem behandelnden Wahlarzt kein Liquidationsrecht zusteht und das Krankenhaus dieses bei wahlärztlicher Leistung selbst ausübt, ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen überhöhter Rechnungsstellung grundsätzlich gegenüber dem Krankenhausträger geltend zu machen ist (BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - III ZR 107/15, NJW 2016, 3027).
Vielmehr scheint die Tendenz des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 14. Januar 2016 - III ZR 107/15) sowie die herrschende Literatur (…... Kommentar zu GOÄ/GOZ, 2019, § 17 KHEntgG Rn. 61 ff. sowie Spickhoff/Starzer, 4. Aufl. 2022, KHEntgG § 17 Rn. 6, 7) darauf hinzuweisen, dass ein Liquidationsrecht der Krankenhausträger anzunehmen ist.
- BGH, 13.03.2025 - III ZR 426/23
Wahlleistungsvereinbarung, Wahlarzt, Liquidationsrecht, totaler …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Rn. 44 Darüber hinaus ist, nach dem Vortrag der Berufungsklägerin, die Rechtsfrage dem III. Senat des Bundesgerichtshofs im Verfahren III ZR 426/23 (AG Bremen - 6 C 32/10; LG Bremen - 1 S 27/22) bereits zur Entscheidung vorgelegt worden.Rn. 45 Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren III ZR 426/23 (AG Bremen - 6 C 32/10; LG Bremen - 1 S 27/22) war ebenfalls nicht angezeigt.
- BVerwG, 25.10.2010 - 6 C 32.10
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Rn. 44 Darüber hinaus ist, nach dem Vortrag der Berufungsklägerin, die Rechtsfrage dem III. Senat des Bundesgerichtshofs im Verfahren III ZR 426/23 (AG Bremen - 6 C 32/10; LG Bremen - 1 S 27/22) bereits zur Entscheidung vorgelegt worden.Rn. 45 Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren III ZR 426/23 (AG Bremen - 6 C 32/10; LG Bremen - 1 S 27/22) war ebenfalls nicht angezeigt.
- BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Sollen die ärztlichen Leistungen aus dem Vertrag mit dem Krankenhausträger völlig herausgenommen werden, so muss dem Patienten bei Vertragsschluss hinreichend verdeutlicht werden, dass abweichend von der Regel Schuldner dieser Leistungen auch im Fall einer Haftung für ärztliche Fehler nicht der Krankenhausträger ist, sondern der Patient sich insoweit lediglich an die Wahlärzte halten kann (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1992 - VI ZR 341/91).Rn. 28 Dieser Systematik folgenden hat der BGH festgestellt, dass Patienten in der Regel sämtliche im Krankenhaus angebotenen ärztlichen Leistungen vom Krankenhausträger erwarten (BGH, Urteil vom 18. Februar 1998 - III ZR 169/97; Urteil vom 22. Dezember 1992 - VI ZR 341/91).
- BGH, 10.01.2019 - III ZR 325/17
Wahlleistungsvereinbarung mit Honorararzt: Abschließende Festlegung des Kreises …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Der Wahlarzt ist hierbei vertraglicher Schuldner des Patienten für die ärztlichen Wahlleistungen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - III ZR 325/17), während der Krankenhausträger für die vollständige Behandlung verantwortlich bleibt. - OLG Karlsruhe, 18.01.2021 - 13 U 389/19
Privatliquidation der Leistungen von Krankenhausärzten durch das Krankenhaus: …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Ein eigenes Liquidationsrecht der behandelnden Ärzte entsteht hierbei nicht, da das Krankenhaus selbst die Liquidationsbefugnis ausübt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 U 389/19). - BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83
Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Auch in diesem Fall tritt der Krankenhausträger als Vertragspartei auf und bietet die "freie Arztwahl" als Wahlleistung an (BGH, Urteil vom 18. Juni 1985 - VI ZR 234/83). - BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87
Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen …
- LG Rottweil, 23.01.2026 - 1 S 63/25
Wirksamkeit von Wahlleistungsvereinbarungen; Stellvertretung des Wahlarztes
Rn. 21 • Da der Grund der Verhinderung für den Patienten schon ohne Belang sein muss und die Dauer ohne weiteres erfragt werden kann, steht ein Fehlen dieser Angaben der Vereinbarung nicht entgegen (OLG Dresden…, Urteil vom 17.12.2024, 4 U 1004/24, juris, Rn. 15; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 03.07.2023, 5 U 34/23, juris, Rn. 5; LG Düsseldorf, Urteil vom 24.12.2024, 3 S 5/24, juris, Rn. 39; LG Flensburg…, Urteil vom 01.10.2024, 3 O 213723, BeckRS 2024, 26557, Rn. 21; a. A. AG Köln, Urteil vom 28.08.2019, 118 C 104/19).
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