Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 3 S 52.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27006
OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 3 S 52.19 (https://dejure.org/2019,27006)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2019 - 3 S 52.19 (https://dejure.org/2019,27006)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2019 - 3 S 52.19 (https://dejure.org/2019,27006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,27006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17

    Oberschule; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; maßgebliche Sach- und Rechtslage; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 3 S 52.19
    Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Auswahlverfahrens ergeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. November 2018 - OVG 3 S 86.18 - juris Rn. 3; zur Rechtslage in Berlin vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3).

    Könnte sich ein Bewerber hingegen nach der Aufnahmeentscheidung erstmalig auf für die Vergabe relevante Umstände berufen, müsste das bereits abgeschlossene Aufnahmeverfahren unter Umständen wieder aufgenommen und erneut durchgeführt werden; dies gilt insbesondere dann, wenn es um vorrangig aufzunehmende Härtefälle (§ 53 Abs. 3 Satz 5 Nr. 1 und Abs. 4 BbgSchulG) oder um ebenfalls vorrangig aufzunehmende Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (§ 50 Abs. 2 BbgSchulG) geht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 3 B 8.14

    Auswahlentscheidung bei Überschreitung der Aufnahmekapazität; hier: …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 3 S 52.19
    Rn. 12 Die Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. November 2014 (OVG 3 B 8.14) und 19. Dezember 2018 (OVG 3 M 79.18), auf die die Beschwerde verweist, beziehen sich auf Vorschriften des Berliner Schulrechts.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 3 M 79.18

    Aufnahme in die Sekundarstufe I; Aufnahmeverfahren; Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 3 S 52.19
    Rn. 12 Die Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. November 2014 (OVG 3 B 8.14) und 19. Dezember 2018 (OVG 3 M 79.18), auf die die Beschwerde verweist, beziehen sich auf Vorschriften des Berliner Schulrechts.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - 3 S 45.18

    Recht auf Bildung; Anspruch auf Schulplatz bei Übernachfrage; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 3 S 52.19
    Aus diesen verfassungsrechtlichen Regelungen folgt jedoch grundsätzlich kein subjektives Recht auf Aufnahme in eine bestimmte Schule oder auf Erweiterung bestehender Kapazitäten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2018 - OVG 3 S 45.18 - juris Rn. 3; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg…, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 41/98 - juris Rn. 28 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2018 - 3 S 86.18

    Schulrecht: Anspruch auf vorläufige Aufnahme in eine Leistungs- und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 3 S 52.19
    Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Auswahlverfahrens ergeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2018 - OVG 3 S 86.18 - juris Rn. 3; zur Rechtslage in Berlin vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 92.20

    Rechtmäßigkeit der Klassenfrequenz; (kein) sonderpädagogischer Förderbedarf bei …

    Insoweit liegt es im Übrigen auf der Hand, dass das gemeinsame Unterrichten von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eine niedrigere Klassenfrequenz als das Unterrichten von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf angezeigt erscheinen lässt (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 9).

    Dass der Elternwunsch insoweit zurücktreten muss, ist - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 8).

    Rn. 10 Unabhängig davon zeigt die Beschwerde nicht hinreichend auf, dass hier Umstände im Sinne einer besonderen Härte vorliegen, aufgrund derer der Besuch einer anderen als der gewünschten Schule nicht zumutbar ist (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20

    Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit …

    Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein (…vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6…, vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 und Rn. 6 …und vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; zur Rechtslage in Brandenburg OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 3 S 90.20

    Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule: Anordnungsgrund bei …

    Insoweit liegt es im Übrigen auf der Hand, dass das gemeinsame Unterrichten von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eine niedrigere Klassenfrequenz als das Unterrichten von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf angezeigt erscheinen lässt (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 9).

    Dass der Elternwunsch insoweit zurücktreten muss, ist - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19

    Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …

    Rn. 7 Entscheidend ist insoweit allein, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der letztlich auch der angegriffene Beschluss folgt, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein müssen (…vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 und Rn. 6 …und vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; zur Rechtslage in Brandenburg OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 3 S 96.20

    Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule: Anordnungsgrund bei …

    Insoweit liegt es im Übrigen auf der Hand, dass das gemeinsame Unterrichten von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eine niedrigere Klassenfrequenz als das Unterrichten von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf angezeigt erscheinen lässt (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 9).

    Dass der Elternwunsch insoweit zurücktreten muss, ist - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 76.19

    Spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung müssen sämtliche Voraussetzungen …

    Rn. 6 Entscheidend ist insoweit allein, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der letztlich auch der angegriffene Beschluss folgt, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein müssen (…vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 und Rn. 6 …und vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; zur Rechtslage in Brandenburg OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 2).
  • VG Cottbus, 11.08.2023 - 1 L 232/23
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das gemeinsame Unterrichten von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eine niedrigere Klassenfrequenz als das Unterrichten von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf angezeigt erscheinen lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 -, juris Rn. 9;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 -, juris Rn. 8).

    Für die gerichtliche Überprüfung dieser Voraussetzungen der Kapazitätsberechnung ist im Grundsatz die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung maßgebend, die als Abschluss des bei Übernachfrage durchzuführenden Auswahlverfahrens ergeht (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 -, juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. September 2022 - OVG 3 S 27/22 --, n. v. Beschlussabdruck S. 2).

  • VG Cottbus, 08.08.2023 - 1 L 162/23
    In der Rechtsprechung ist auch geklärt, dass das gemeinsame Unterrichten von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eine niedrigere Klassenfrequenz als das Unterrichten von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf angezeigt erscheinen lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 -, juris Rn. 9;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 -, juris Rn. 8;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Oktober 2020 - OVG 3 S 61/20 -, juris Rn. 3).

    Für die gerichtliche Überprüfung der Voraussetzungen der Kapazitätsberechnung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter, die als Abschluss des bei Übernachfrage durchzuführenden Auswahlverfahrens ergeht, maßgebend (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. September 2014 - OVG 3 S 47/14 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. August 2019 - OVG 3 S 52/19 -, juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. September 2022 - OVG 3 S 27/22 --, n. v. Beschlussabdruck S. 2).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 3 S 118.21

    Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Sophie-Scholl-Schule (Profilklasse WAT) bei …

    Dies ist jedoch, wie sich aus dem Anmeldebogen und dem Verwaltungsvorgang ergibt, nicht erfolgt (zur erforderlichen späteren schriftlichen Niederlegung der Gründe, wenn im Anmeldebogen kein besonderer Härtefall angegeben wird, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 3 S 123.20

    Anspruch auf Besuch einer frei gewählten Schule

    Die niedrigere Klassenfrequenz für den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist wegen der erhöhten pädagogischen Anforderungen in derartigen Klassen gerechtfertigt, die sich aus den Erfordernissen der individuellen, den Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen angepassten sonderpädagogischen Hilfe der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ergeben (vgl. § 29 Abs. 1 BbgSchulG; st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 19. Oktober 2020 - OVG 3 S 61/20 - juris Rn. 3; s. auch…, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 3 S 47.13 - juris Rn. 4 zu § 4 Abs. 8 Satz 2 GsVO).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2020 - 3 S 61.20

    Grundschule; Aufnahmekapazität; Schule für gemeinsames Lernen; Frequenzabsenkung; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2019 - 3 S 82.19

    Das schülerbezogene Merkmal "nichtdeutsche Herkunftssprache" kann jederzeit …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 61.20

    Vorläufige Aufnahme in eine Grundschule im Wege einstweiligen Rechtsschutzes: …

  • VGH Bayern, 05.09.2023 - 7 CE 23.1459

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Schulplatzvergabe

  • VG Frankfurt/Oder, 13.09.2021 - 1 L 298/21
  • VG Cottbus, 26.08.2024 - 1 L 442/24

    Auswahlverfahren an Gesamtschule (Bildungsgang FOR), Ermittlung der jeweils …

  • VG Cottbus, 09.08.2023 - 1 L 180/23
  • VG Cottbus, 08.08.2023 - 1 L 164/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht