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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29751
OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15 (https://dejure.org/2015,29751)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2015 - 3 S 55.15 (https://dejure.org/2015,29751)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 3 S 55.15 (https://dejure.org/2015,29751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verlosung eines hinzugedachten Platzes bei Rechtswidrigkeit der Besetzung eines Schulplatzes; (kein) Anspruch auf vorrangige Platzvergabe im Nachrückverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 3 BesPädSchulAufnV BE, § 3 Abs 10 BesPädSchulAufnV BE, § 55a SchulG BE, § 56 SchulG BE, § 57 SchulG BE
    Grundschule; Aufnahme; Schule besonderer pädagogischer Prägung; Aufnahmeverfahren; Kontingent; hochmobile Familien; Losverfahren; rechtswidrig besetzter Platz; Vergabe eines zusätzlichen fiktiven Platzes; Besetzung dieses Platzes; effektive Rechtsschutzgewährung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin, 17.12.2004 - 8 S 110.04

    Anspruch auf vorläufige Aufnahme eines Kindes in die Vorklasse einer Grundschule; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15
    Übersteigt die Zahl der erfolgreichen Rechtsschutzanträge die Zahl der im gerichtlichen Verfahren aufgedeckten, rechtswidrig vergebenen Schulplätze, so ist eine Verlosung unter den Schülerinnen und Schülern durchzuführen, die im einstweiligen Anordnungsverfahren obsiegt haben (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris Rn. 9; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16).

    Das Nachrückverfahren dient grundsätzlich der Auffüllung eines Kontingents, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 -, juris Rn. 7 …und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris Rn. 9; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16).

    Zusätzliche (fiktive) Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig belegte Plätze bereitgestellt werden müssen, sind daher gerade an diejenigen Bewerber zu vergeben, die die Abweisung nicht hingenommen haben (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 3 S 45.13

    Anordnungsgrund für Beschulungsanspruch gegen eine Schule bei Aufnahme in eine …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15
    Übersteigt die Zahl der erfolgreichen Rechtsschutzanträge die Zahl der im gerichtlichen Verfahren aufgedeckten, rechtswidrig vergebenen Schulplätze, so ist eine Verlosung unter den Schülerinnen und Schülern durchzuführen, die im einstweiligen Anordnungsverfahren obsiegt haben (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16).

    Das Nachrückverfahren dient grundsätzlich der Auffüllung eines Kontingents, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 -, juris Rn. 7 und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 3 S 56.14

    Integrierte Sekundarschule; Aufnahmeverfahren Jahrgangsstufe 7; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur, wenn die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs durch die Bereitstellung eines zusätzlichen Schulplatzes nicht mehr gewährleistet werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 20. September 2002 - OVG 8 S 224.02 - OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 -, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, juris Rn. 7).

    Zusätzliche (fiktive) Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig belegte Plätze bereitgestellt werden müssen, sind daher gerade an diejenigen Bewerber zu vergeben, die die Abweisung nicht hingenommen haben (vgl. OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 8 S 84.05

    Aufnahme eines Kindes in die erste Klasse einer Grundschule auf Grund seiner …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur, wenn die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs durch die Bereitstellung eines zusätzlichen Schulplatzes nicht mehr gewährleistet werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 20. September 2002 - OVG 8 S 224.02 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 -, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin, 20.09.2002 - 8 S 224.02

    JÜL, Schulversuch, Vorklasse, Grundschule, Aufnahme, Einschulungsbereich, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur, wenn die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs durch die Bereitstellung eines zusätzlichen Schulplatzes nicht mehr gewährleistet werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 20. September 2002 - OVG 8 S 224.02 - OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 -, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 S 50.13

    Punktesystem zur Schülerauswahl bei Ausschöpfung der Schulaufnahmekapazität; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15
    Das Nachrückverfahren dient grundsätzlich der Auffüllung eines Kontingents, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 -, juris Rn. 7 …und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2017 - 3 S 74.17

    Keine Geschlechterquote bei der Aufnahme in ein grundständiges Gymnasium

    Rn. 3 Begehrt ein abgelehnter Bewerber im Wege einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Aufnahme in die Grundschule, in die Sekundarstufe I oder in die beruflichen Schulen (vgl. §§ 55a bis 57 SchulG ) und kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass das Aufnahmeverfahren rechtsfehlerhaft durchgeführt worden ist und ein Schulplatz nicht an eine bestimmte Schülerin oder einen bestimmten Schüler hätte vergeben werden dürfen, wird dieser Platz im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt, als sei er noch zu besetzen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 5).

    Übersteigt die Zahl der erfolgreichen Rechtsschutzanträge die Zahl der im gerichtlichen Verfahren aufgedeckten, rechtswidrig vergebenen Schulplätze, so ist eine Verlosung unter den Schülerinnen und Schülern durchzuführen, die im einstweiligen Anordnungsverfahren obsiegt haben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6, …und Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 - juris Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19

    Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …

    Begehrt ein abgelehnter Bewerber im Wege einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Aufnahme in die Grundschule oder in die Sekundarstufe I und kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass das Aufnahmeverfahren rechtsfehlerhaft durchgeführt worden ist und ein Schulplatz nicht an eine bestimmte Schülerin oder einen bestimmten Schüler hätte vergeben werden dürfen, wird dieser Platz im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 5).

    Diese Rechtsverletzung wird regelmäßig dadurch kompensiert, dass derjenige Bewerber, der gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 - juris Rn. 16).

    Das Nachrückverfahren dient grundsätzlich nur der Auffüllung eines Kontingents, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7;… vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 - juris Rn. 7 …und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 - juris Rn. 16).

    Zusätzliche (fiktive) Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig belegte Plätze bereitgestellt werden müssen, sind daher gerade an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die die Abweisung nicht hingenommen haben (vgl. OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …

    Begehrt ein abgelehnter Bewerber im Wege einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Aufnahme in die Grundschule oder in die Sekundarstufe I und kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass das Aufnahmeverfahren rechtsfehlerhaft durchgeführt worden ist und ein Schulplatz nicht an eine bestimmte Schülerin oder einen bestimmten Schüler hätte vergeben werden dürfen, wird dieser Platz im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (vgl. st. Rspr. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn 3 f.;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 12 ff.).

    Rn. 20 Die Rechtsprechung zur Durchführung eines (virtuellen) neuen Losverfahrens bei fehlerhafter Durchführung eines Losverfahrens im Auswahlverfahren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. August 2008 - OVG 3 S 75.08 - Beschluss vom 19. September 2011 - OVG 3 S 113.11 - juris Rn. 4 f.;… Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris Rn. 3 f.;… Beschluss vom 27. August 2020 - OVG 3 S 77/20 - juris Rn. 6; OVG Berlin…, Beschluss vom 26. November 2004 - OVG 8 S 109.04 - juris Rn. 12) kommt in der hier vorliegenden Konstellation ebenso wenig zum Tragen wie der Grundsatz, dass die infolge rechtswidriger Vergabe fiktiv freien Schulplätze an die im Eilverfahren erfolgreichen Bewerber unabhängig davon zu vergeben sind, welchen Platz diese ursprünglich als Nachrücker hatten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 - juris Rn. 16).

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