Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 3 S 56.14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Integrierte Sekundarschule; Aufnahmeverfahren Jahrgangsstufe 7; Sportprofilklasse; Regelklassen; Überschreitung des Kriterienkontingents
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 54 Abs 2 S 2 SchulG BE, § 56 Abs 6 Nr 2 S 1 SchulG BE, § 5 Abs 7 S 3 SekIV BE, § 6 Abs 3 SekIV BE, § 6 Abs 4 SekIV BE
Integrierte Sekundarschule; Aufnahmeverfahren Jahrgangsstufe 7; Sportprofilklasse; Regelklassen; Absenkung der Höchstzahlen; Überschreitung des Kriterienkontingents - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.08.2014 - 14 L 219.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 3 S 56.14
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 36
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 3 S 45.13
Anordnungsgrund für Beschulungsanspruch gegen eine Schule bei Aufnahme in eine …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 3 S 56.14
Rechtswidrig nicht besetzte Schulplätze sind - ebenso wie zusätzliche Plätze, die an der gewünschten Schule als Ausgleich für rechtswidrig belegte Plätze bereit gestellt werden müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -) - an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die die Ablehnung der Aufnahme in die gewünschte Schule nicht hingenommen haben.Zusätzliche Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig vergebene bereitgestellt werden müssen, oder zu Unrecht nicht besetzte Plätze sind daher (gerade) an diejenigen Bewerber zu vergeben, die ihre Abweisung nicht hingenommen haben (vgl. Beschluss des Senats vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9, …und Beschluss des Senats vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 - juris Rn. 7).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 S 50.13
Punktesystem zur Schülerauswahl bei Ausschöpfung der Schulaufnahmekapazität; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 3 S 56.14
Zusätzliche Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig vergebene bereitgestellt werden müssen, oder zu Unrecht nicht besetzte Plätze sind daher (gerade) an diejenigen Bewerber zu vergeben, die ihre Abweisung nicht hingenommen haben (…vgl. Beschluss des Senats vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9, und Beschluss des Senats vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 - juris Rn. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 19 B 1066/16
Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung im Schulaufnahmeverfahren zur …
Rn. 14 OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, NVwZ-RR 2015, 36, juris, Rdn. 2, und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris, Rdn. 4; vgl. auch Sächs. OVG, a. a. O., Rdn. 2; ferner VG Münster, Beschluss vom 6. August 2014 - 1 L 539/14 -, juris, Rdn. 56. - OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 S 70.15
Unmaßgeblichkeit von Verwaltungsvorschriften bei fehlenden Anknüpfungspunkten in …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; s.a. Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15
Grundschule; Aufnahme; Schule besonderer pädagogischer Prägung; …
Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur, wenn die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs durch die Bereitstellung eines zusätzlichen Schulplatzes nicht mehr gewährleistet werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 20. September 2002 - OVG 8 S 224.02 - OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 -, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, juris Rn. 7).Zusätzliche (fiktive) Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig belegte Plätze bereitgestellt werden müssen, sind daher gerade an diejenigen Bewerber zu vergeben, die die Abweisung nicht hingenommen haben (vgl. OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, juris Rn. 7).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …
Rn. 17 Regelmäßig wird eine durch fehlerhafte Aufnahme eines Bewerbers bewirkte Rechtsverletzung dadurch kompensiert, dass derjenige Bewerber, der gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 - juris Rn. 7; Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 29. November 2017 - OVG 3 S 75.17 - juris Rn. 14). - VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
Eine die Aufnahmekapazität einer Schule übersteigende Zahl von Anmeldungen; …
Dies ist insbesondere auch in Anbetracht des unmittelbar bevorstehenden Schulbeginns nicht anzunehmen (…vgl. bereits Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a.a.O.; zu der Auffassung, dem rechtswidrig abgewiesenen Bewerber könne nicht entgegengehalten werden, dass er auch bei rechtmäßiger Auswahlentscheidung deshalb nicht zum Zuge gekommen wäre, weil andere - bislang abgewiesene Bewerber, die die Abweisung akzeptiert haben - vorrangig aufzunehmen wären, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2014 - OVG 3 S 56.14 - und vom 27.09.2013 - OVG 3 S 50.13 -, beide juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.08.2011 - 2 B 158/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris;… Rux, a.a.O., Rn. 822 m.w.N.; einschränkend HessVGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, juris;… Wörz/von Alberti/Falkenbach, a.a.O., § 88 Anm.4.5). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19
Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …
Zusätzliche (fiktive) Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig belegte Plätze bereitgestellt werden müssen, sind daher gerade an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die die Abweisung nicht hingenommen haben (vgl. OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 8). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 3 S 123.20
Anspruch auf Besuch einer frei gewählten Schule
Da die besonderen Anforderungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit beim gemeinsamen Lernen nicht nur in neu gebildeten Klassen, sondern in allen, also auch den höheren Jahrgangsstufen zu gewährleisten sind, rechtfertigt die reduzierte Frequenzvorgabe der Ziffer 2.5 des Rundschreibens 3/19 auch bei der Fortführung entsprechend eingerichteter Klasse eine verminderte Festlegung der Aufnahmekapazität durch den Schulträger im Rahmen des ihm eröffneten, von pädagogischen und schulorganisatorischen Überlegungen bestimmten Gestaltungsspielraums (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 - Beschluss vom 24. September 2019 - OVG 3 S 67.19 - Beschluss vom 24. August 2011 - OVG 3 S 71.11 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 3 S 50.14
Übergang in die Sekundarstufe I; Schulplatzvergabe an Zweitwunschbewerber mit …
Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass die Rechte abgewiesener Bewerber, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, durch eine rechtswidrige Aufnahme anderer Bewerber verletzt werden, und dass im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Behörde diese Rechtsverletzung durch zusätzliche Aufnahme derjenigen Bewerber, die die Abweisung angefochten haben, beheben muss, soweit das - etwa durch Schaffung zusätzlicher Plätze - zumutbar ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, juris, Rn. 7…, vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 -, juris, Rn. 7…, vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris, Rn. 9; s.a. OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris, Rn. 16). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2020 - 3 S 61.20
Grundschule; Aufnahmekapazität; Schule für gemeinsames Lernen; Frequenzabsenkung; …
Daher wird die durch fehlerhafte Aufnahme eines Bewerbers bewirkte Rechtsverletzung dadurch kompensiert, dass derjenige Bewerber, der gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 - juris Rn. 7; Beschluss vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 29. November 2017 - OVG 3 S 75.17 - juris Rn. 14). - VG Berlin, 03.09.2019 - 14 L 262.19
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule
Diese schulorganisatorischen Erwägungen entsprechen dem Zweck des § 5 Abs. 7 Satz 3 Sek I-VO und sind daher bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17.10.2014 - OVG 3 S 56.14 -, juris Rn. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 61.20
Vorläufige Aufnahme in eine Grundschule im Wege einstweiligen Rechtsschutzes: …
- VG Berlin, 02.08.2019 - 14 L 258.19
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Merian-Schule
- VG München, 21.07.2023 - M 3 E 23.2777
Anwendung des Auswahlkriteriums "Schulweg zum GMN"
- VG Berlin, 06.08.2020 - 14 L 202.20
Vorläufige Aufnahme an weiterführender Schule
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