Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2017 - 3 S 59.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 106 Abs 4 S 3 Nr 4 SchulG BB, § 19 Abs 4 S 3 SchulG BB, § 9 GrSchulV BB
Gestattung des Besuchs einer anderen als der zuständigen Schule - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 106 Abs 4 S 3 SchulG BB, § 19 SchulG BB, § 9 GrSchulV BB
Gestattung des Besuchs der unzuständigen Grundschule; Festlegung Schulbezirke; kreuzende Schulwege; Aufnahmekapazität; VV-Unterrichtsorganisation; flexible Schuleingangsphase; unzumutbare Härte; wichtiger Grund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 08.08.2017 - 1 L 402/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2017 - 3 S 59.17
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - 3 S 88.08
Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2017 - 3 S 59.17
Nach der Konzeption des § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG stellt die Gestattung des Besuchs einer unzuständigen Schule die Ausnahme dar und verlangt das gesetzliche Erfordernis eines wichtigen Grundes eine über den bloßen Elternwunsch hinsichtlich des Besuchs einer bestimmten Schule hinausgehende Sachlage (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2008 - OVG 3 S 88.08 - juris Rn. 3 m.w.N.), die hier auch mit den Übrigen von den Antragstellern angeführten Gründen für ihren Aufnahmewunsch an der T.-Grundschule (u.a. Englisch als Begegnungssprache ab erster Klassenstufe, dreimal wöchentlich Sachkundeunterricht, ca. 1,7 km kürzere Entfernung, Schulbus fährt nach Halt an der Wunschgrundschule zur zuständigen Grundschule, Möglichkeit mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren, Freizeitaktivitäten) nicht - wie im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erforderlich (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2008 - OVG 3 S 88.08 - juris Rn. 4) -, substantiiert und nachvollziehbar dargelegt sind.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - 3 S 21.22 Daher verlangt das gesetzliche Erfordernis eines wichtigen Grundes eine über den bloßen Elternwunsch hinsichtlich des Besuchs einer bestimmten Schule hinausgehende Sachlage, die durch besondere individuelle Nachteile gekennzeichnet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. September 2008 - OVG 3 S 88.08 - juris Rn. 3; Beschluss vom 21. November 2017 - OVG 3 S 59.17 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 18. August 2020 - OVG 3 S 55/20 - juris Rn. 12).
Dies allein rechtfertigt es ohne das Hinzutreten weiterer Umstände im Einzelfall nicht, auf den Fortbestand von Kontakten aus einer vorschulischen Einrichtung im Rahmen des § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG Bedacht zu nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. September 2008 - OVG 3 S 88.08 - juris Rn. 13; Beschluss vom 21. November 2017 - OVG 3 S 59.17 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 27. August 2020 - OVG 3 S 59/20 - juris Rn. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - 3 S 55.20
Einschulung; Grundschule; Schulbezirk; Organisationsentscheidung; wohnortnächste …
Nach der Konzeption der Norm stellt die Gestattung des Besuchs einer unzuständigen Schule die Ausnahme dar und verlangt das gesetzliche Erfordernis eines wichtigen Grundes eine über den bloßen Elternwunsch hinsichtlich des Besuchs einer bestimmten Schule hinausgehende Sachlage (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2017 - OVG 3 S 59.17 - juris Rn. 7 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2025 - 3 S 44.25
Anspruch auf vorläufige Beschulung eines Kindes in der Klassenstufe 1 einer …
Dies allein rechtfertigt es ohne das Hinzutreten weiterer Umstände im Einzelfall nicht, auf den Fortbestand von Kontakten aus einer vorschulischen Einrichtung oder einer Geschwisterbeziehung im Rahmen des § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG Bedacht zu nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. September 2008 - OVG 3 S 88.08 - juris Rn. 13; Beschluss vom 21. November 2017 - OVG 3 S 59.17 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 27. August 2020 - OVG 3 S 59/20 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 19. August 2022 - OVG 3 S 21/22 - juris Rn. 11; Beschluss vom 10. Oktober 2024 - OVG 3 S 68/24 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2020 - 3 S 59.20
Grundschule; unzuständige; Gestattung; wichtiger Grund; Betreuungserleichterung; …
Rn. 3 Soweit sie pauschal geltend macht, der Antragstellerin zu 1, die bisher die Kindertagesstätte K in S... besucht hat, sei der "Wechsel von einem Hort in den anderen" - den der zuständigen Schule in R... - "nicht zumutbar", denn es gebe für eine Sechsjährige "genug Veränderungen durch den schulischen Alltag mit neuen Verhaltensmaßregeln und erstmals Leistungserwartungen", so dass "ihr nicht unnötige mentale und körperliche Belastungen zugemutet werden" könnten, setzt sie sich nicht mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts auseinander, das unter Bezugnahme auf Rechtsprechung auch des Oberverwaltungsgerichts (u.a. Beschluss vom 21. November 2011 - OVG 3 S 59.17 - juris Rn. 7) ausgeführt hat, die Herausforderung, die mit der Einschulung, der damit einhergehenden Trennung von bisherigen sozialen Beziehungen aus dem Kindergarten oder der sonstigen Umwelt sowie der Eingewöhnung in neue soziale Zusammenhänge verbunden sei, werde grundsätzlich jedem Kind zugemutet. - VG Cottbus, 17.08.2023 - 1 L 222/23 Erforderlich ist jedenfalls eine über den bloßen Elternwunsch hinausgehende Sachlage, die sich durch besondere individuelle Nachteile auszeichnet, die im Falle des Besuchs der zuständigen Schule zu erwarten wären (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. September 2008 - OVG 3 S 88/08 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 21. November 2017 - OVG 3 S 59/17 -, juris Rn. 7;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. August 2020 - OVG 3 S 55/20 -, juris Rn. 12;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. August 2022 - OVG 3 S 21/22 -, juris Rn. 5).
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