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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 64.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22650
OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 64.20 (https://dejure.org/2020,22650)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2020 - 3 S 64.20 (https://dejure.org/2020,22650)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2020 - 3 S 64.20 (https://dejure.org/2020,22650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 56 Abs 6 SchulG BE 2004, § 56 Abs 7 SchulG BE 2004
    Unzumutbarkeit eines Schulwegs; Berücksichtigung von nach der Auswahlentscheidung tatsächlich entstandene härtefallbegründende Umstände

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 56 Abs 6 SchulG BE
    Konrad-Duden-Schule; Aufnahme; Sekundarstufe I; Härtefall; Aufnahmeentscheidung; Erkrankung des Vaters; Unzumutbarkeit der angebotenen Schule; maßgeblicher Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 3 S 82.17

    Aufnahme in eine Wunschschule; besonderer Härtefall

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 64.20
    Rn. 4 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5).

    Nach der Auswahlentscheidung tatsächlich entstandene härtefallbegründende Umstände sind nach den vorstehend dargestellten Grundsätzen nicht berücksichtigungsfähig, sondern nach erfolglosem Abschluss des Aufnahmeverfahrens an der Wunschschule ggf. im Rahmen eines Verfahrens nach § 56 Abs. 7 SchulG einzubeziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 5f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2016 - 3 S 79.16

    Aufnahme in einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Zug einer Schule

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 64.20
    Die Antragstellerin kann danach im Fall einer die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschreitenden Zahl der Anmeldungen, wie er hier gegeben ist, nur verlangen, dass das durch § 56 Abs. 6 SchulG ausgestaltete Auswahlverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und ihr Teilhabeanspruch nicht durch eine rechtswidrige Begünstigung anderer Bewerberinnen und Bewerber verkürzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - OVG 3 S 83.19 - juris Rn. 2; Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 8).

    Rn. 4 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6; Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 76.19

    Spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung müssen sämtliche Voraussetzungen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 64.20
    Rn. 4 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 3 M 79.18

    Aufnahme in die Sekundarstufe I; Aufnahmeverfahren; Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 64.20
    Rn. 4 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17

    Oberschule; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; maßgebliche Sach- und Rechtslage; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 64.20
    Rn. 4 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 3 S 83.19

    Praxis bei der Vergabe von Schulplätzen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 64.20
    Die Antragstellerin kann danach im Fall einer die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschreitenden Zahl der Anmeldungen, wie er hier gegeben ist, nur verlangen, dass das durch § 56 Abs. 6 SchulG ausgestaltete Auswahlverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und ihr Teilhabeanspruch nicht durch eine rechtswidrige Begünstigung anderer Bewerberinnen und Bewerber verkürzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - OVG 3 S 83.19 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2020 - 3 S 67.20

    Aufnahme ins Gymnasium; Jahrgangsstufe 7; Freizügigkeit; Fortführung …

    In Bezug auf die Schulweglänge könnte allenfalls ein besonderer Härtefall im Sinne von § 56 Abs. 6 Nr. 1 Satz 1 SchulG geltend gemacht werden, wenn Umstände vorliegen, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule unzumutbar erscheinen lassen (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 2).

    Nach diesem Zeitpunkt können sie nicht mehr berücksichtigt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4…, vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4, …und vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4).

    Vielmehr sind sie im Rahmen des Verfahrens nach § 56 Abs. 7 SchulG einzubeziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 6, …und vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2026 - 3 S 45.26

    Staatliche Internationale Schule Berlin, Aufnahme in die Jahrgangstufe 1, …

    Könnte sich ein Bewerber nach der Aufnahmeentscheidung erstmalig auf für die Vergabe relevante Umstände berufen, müsste das bereits abgeschlossene Aufnahmeverfahren unter Umständen wieder aufgenommen und erneut durchgeführt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 3 S 68/23 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 23. September 2021 - OVG 3 S 88/21 - juris Rn. 3 - auch für das Aufnahmeverfahren nach § 3 Abs. 5 AufnahmeVO-SbP; Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 19.08.2022 - 39 L 321.22
    Tatsächliche Umstände, die ein Bewerber nach der Aufnahmeentscheidung erstmalig geltend macht, können in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - Rn. 4 m. w. N., juris).

    Denn selbst im Fall einer tatsächlich gegebenen Unzumutbarkeit der - bisher nur angebotenen - Schule könnte sich allein daraus kein Anspruch auf Zugang zur Wunschschule ergeben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - Rn. 2, juris).

  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 403.23
    Rn. 37 h) Soweit die Antragsteller die Länge des Schulwegs der ihnen angebotenen Schule rügen, ergibt sich aus Fehlern bei der Schulplatzzuweisung bzw. einem entsprechenden Angebot kein Anspruch auf die Aufnahme gerade in die Erstwunschschule (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 3 S 88.21

    Aufnahme in die Grundschule; Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB); …

    Unabhängig davon hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die Frage, ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung beurteilt, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht, und dass tatsächliche Umstände, die ein Bewerber nach der Aufnahmeentscheidung erstmalig geltend macht, in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 474.23
    Rn. 29 h) Soweit die Antragsteller meinen, der Schulweg zu der ihnen angebotenen Schule sei unzumutbar, ergibt sich aus Fehlern bei der Schulplatzzuweisung bzw. einem entsprechenden Angebot kein Anspruch auf die Aufnahme gerade in die Erstwunschschule ergibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 -, juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 401.23
    Rn. 37 h) Soweit die Antragsteller die Länge des Schulwegs der ihnen angebotenen Schule rügen, ergibt sich aus Fehlern bei der Schulplatzzuweisung bzw. einem entsprechenden Angebot kein Anspruch auf die Aufnahme gerade in die Erstwunschschule (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 -, juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 406.23
    Rn. 37 h) Soweit die Antragsteller die Länge des Schulwegs der ihnen angebotenen Schule rügen, ergibt sich aus Fehlern bei der Schulplatzzuweisung bzw. einem entsprechenden Angebot kein Anspruch auf die Aufnahme gerade in die Erstwunschschule (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20

    Aufnahme in eine andere als die zuständige Grundschule; Fremdsprachenangebot; …

    Rn. 3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 55a Abs. 2 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 431.23
    Rn. 37 h) Soweit die Antragsteller die Länge des Schulwegs der ihnen angebotenen Schule rügen, ergibt sich aus Fehlern bei der Schulplatzzuweisung bzw. einem entsprechenden Angebot kein Anspruch auf die Aufnahme gerade in die Erstwunschschule (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 3 S 63.20

    Bedeutung der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für das …

  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 411.23
  • VG Berlin, 15.08.2022 - 39 L 248.22
  • VG Berlin, 04.09.2024 - 39 L 229.24

    Vorläufige Aufnahme in die 7. Jahrgangsstufe einer bestimmten Schule

  • VG Berlin, 15.08.2022 - 39 L 249.22
  • VG Berlin, 17.08.2020 - 14 L 299.20

    Antrag auf vorläufige Aufnahme in Gymnasium

  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 553.23
  • VG Berlin, 25.08.2023 - 39 L 593.23
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