Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 3 S 64.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Maßgeblichkeit der Angaben im Aufnahmegespräch als Bestandteil eines Auswahlverfahrens
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 14 Abs 3 BesPädSchulAufnV BE
Übergang in die Sekundarstufe I; Schule besonderer pädagogischer Prägung; sportlich geprägter Profilzug; Eignungsfeststellung; Kompetenzkatalog; Punktevergabe; Teilnahme an unterschiedlichen Sport-AGs bzw. in unterschiedlichen Abteilungen eines Sportvereins; Darlegung ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.08.2015 - 14 L 153.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 3 S 64.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2015 - 3 S 64.15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2011 - 3 S 76.11
Vergabe von Oberschulplätzen nach der Schulreform nicht zu beanstanden
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 3 S 64.15
So können in tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich nur solche Umstände - beispielsweise in Bezug auf Härtefälle - berücksichtigt werden, die die Bewerberinnen und Bewerber bis zu diesem Zeitpunkt dargelegt und glaubhaft gemacht haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September r2011 - OVG 3 S 76.11 -, juris Rn. 4 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2011 - OVG 3 S 108.11).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17
Oberschule; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; maßgebliche Sach- und Rechtslage; …
3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).6 Hier kommt dem Antragsteller die Geschwisterkind-Regelung jedenfalls im Ergebnis deshalb nicht zugute, weil sich die Rechtmäßigkeit der versagten Aufnahme in die 7. Klasse grundsätzlich allein nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung vom 3. April 2017 richtet, durch die das Verfahren für die Aufnahme in die 7. Klasse verbindlich abgeschlossen worden ist (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 3 S 82.17
Aufnahme in eine Wunschschule; besonderer Härtefall
Rn. 4 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4). - VG Berlin, 03.09.2019 - 14 L 262.19
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule
In tatsächlicher Hinsicht können somit grundsätzlich nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bis zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung dargelegt und glaubhaft gemacht waren (vgl. z.B. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16.09.2015 - OVG 3 S 64.15 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2015 - 3 S 64.15 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.08.2015 - 14 L 153.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 3 S 64.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2015 - 3 S 64.15
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