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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 3 S 65.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34896
OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 3 S 65.18 (https://dejure.org/2018,34896)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2018 - 3 S 65.18 (https://dejure.org/2018,34896)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - 3 S 65.18 (https://dejure.org/2018,34896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Vergabe von Schulplätzen im Losverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 3 BesPädSchulAufnV BE, § 5a BesPädSchulAufnV BE, § 55a Abs 1 S 2 SchulG BE, § 4 Abs 2 S 3 GrSchulV BE, Art 19 Abs 4 GG
    Grundschule; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Schule besonderer pädagogischer Prägung; Teilnahme am Losverfahren; fehlerhafte Durchführung; Verfahrensfehler; beachtlich; begünstigende Rechtsposition; fiktives Losverfahren; Geschwisterkind-Regelung; Funktionsgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2016 - 3 S 80.16

    Festlegung eines gemeinsamen Einschulungsbereichs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 3 S 65.18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist insoweit regelmäßig nicht auf die Einhaltung von gesetzlichen Kapazitätsgrenzen abzustellen, sondern allein auf die Grenze der Funktionsfähigkeit (vgl. nur Beschluss vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2014 - 3 S 47.14

    Berlin; Aufnahme in die Oberschule; rückwirkende Einführung einer sog. …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 3 S 65.18
    Entscheidend ist hier allein, dass die (abstrakte) Loschance des zu Recht in das Losverfahren einbezogenen geeigneten Antragstellers eine begünstigende Rechtsposition darstellt, die bereits dadurch verringert worden ist, dass ein ungeeigneter Bewerber an der Verlosung um die zur Verfügung stehenden Plätze teilgenommen hat, obwohl dieser mangels Eignung unter keinen Umständen hätte aufgenommen werden können (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 3 S 84.10

    Grundschule; Aufnahme in die -; zuständige Grundschule; andere Grundschule; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 3 S 65.18
    Gelangt der Antragsteller im fiktiven Losverfahren nicht auf einen der ersten 15 Plätze, ist der Antragsgegner zur Kompensation des Verfahrensfehlers gehalten zu prüfen, ob der auf der fiktiven Nachrückerliste erreichte Platz nach dem Abschluss des ursprünglichen Auswahlverfahrens zu einer Aufnahme geführt hätte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 3 S 84.10 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2020 - 3 S 77.20

    Aufnahme in die Gemeinschaftsschule; Jahrgangsstufe 7; Kriterienkontingent; …

    Dem Anspruch des Antragstellers auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist damit genüge getan (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris Rn. 4).

    Zwar geht der Senat in seiner Rechtsprechung in der Tat davon aus, dass in einer solchen Situation regelmäßig nicht auf die Einhaltung der gesetzlichen Kapazitätsgrenzen abzustellen ist, sondern allein auf die Grenze der Funktionsfähigkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris Rn. 5).

    Insoweit ist der Fall des Antragstellers nicht vergleichbar mit der Situation in dem von der Beschwerde angeführten Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - (…juris Rn. 3), in dem die Ziehung zum Nachteil der dortigen Bewerber aus einer zu hohen Gesamtmenge an Losen stattgefunden hatte.

  • VG Berlin, 04.06.2024 - 39 K 646.23

    Auswahlverfahren nach § 56 Abs. 6 SchulG BE; Kompensation der Aufnahme eines zu …

    2.cDie fehlerhafte Beteiligung eines weiteren Bewerberkindes ohne Losglück führt in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 100/20 - juris Rn. 4; Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris Rn. 3 f.; VG Berlin…, Beschluss vom 23. August 2023 - 39 L 474/23 - juris Rn. 33 ) nicht zu einem Anspruch eines berechtigt teilnehmenden Bewerberkindes auf Durchführung eines (fiktiven) Losverfahrens.

    Dieser Fehler führt jedoch zur Überzeugung der Kammer und in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (vgl. statt vieler: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 100/20 - juris Rn. 4; Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris Rn. 3 f.; VG Berlin…, Beschluss vom 23. August 2023 - 39 L 474/23 - juris Rn. 33 ;… Beschluss vom 15. August 2022 - 20 L 242/22 - juris Rn. 17 ) nicht zur Anordnung eines weiteren (fiktiven) Losverfahrens.

  • VG Berlin, 03.08.2020 - 35 L 277.20
    Darüberhinausgehendes ist nicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG geboten, weil hier keine rechtswidrige Platzvergabe erfolgt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 -, juris Rn. 4).

    Gelangt keiner der Antragsteller Y...,L...oder C...im fiktiven Losverfahren auf den ersten Platz, ist der Antragsgegner zur Kompensation des Verfahrensfehlers gehalten zu prüfen, ob der auf der fiktiven Nachrückerliste erreichte Platz nach dem Abschluss des ursprünglichen Auswahlverfahrens zu einer Aufnahme geführt hätte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 -, juris Rn. 4, …und vom 29. September 2010 - OVG 3 S 84.10 - juris Rn. 11).

    Insoweit ist regelmäßig nicht auf die Einhaltung von gesetzlichen Kapazitätsgrenzen abzustellen, sondern allein auf die Grenze der Funktionsfähigkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 -, juris Rn. 5 …und vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 - juris Rn. 7).

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