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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2022 - 3 S 68.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30358
OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2022 - 3 S 68.22 (https://dejure.org/2022,30358)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2022 - 3 S 68.22 (https://dejure.org/2022,30358)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - 3 S 68.22 (https://dejure.org/2022,30358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (110)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20

    Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2022 - 3 S 68.22
    Rn. 8 Soweit die Beschwerde sich gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts wendet, Anmeldungen von Mitbewerbern seien wegen der gesetzlichen Vermutung aus § 88 Abs. 4 Satz 1 SchulG auch dann wirksam, wenn sie von nur einem Elternteil unterzeichnet sind, hält der Senat an seiner mit der des Verwaltungsgerichts übereinstimmenden, im Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - (…juris Rn. 7 f.) im Einzelnen begründeten Rechtsauffassung fest.

    Der Senat verweist auf seine Ausführungen in dem von der Beschwerde angesprochenen Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - (…juris Rn. 4) und weist erneut darauf hin, dass die vorrangige Platzvergabe nach § 37 Abs. 4 SchulG dazu dient, die Aufnahme an einer Schule zu gewährleisten, an der die erforderlichen Fördermöglichkeiten vorhanden sind.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2022 - 3 S 68.22
    Dabei hängt die Form der Fehlerkorrektur maßgeblich von der Art des behördlichen Fehlers und der Frage ab, in welchem Stadium des Aufnahmeverfahrens dieser aufgetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 14 ff. m. Nachw.).

    Ausgehend davon, dass die durch fehlerhafte Aufnahme eines Bewerbers bewirkte Rechtsverletzung regelmäßig dadurch kompensiert wird, dass derjenige Bewerber, der gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält, ist, wenn mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten haben, der freie Platz unter ihnen zu verlosen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 17 m. Nachw.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2020 - 3 S 67.20

    Aufnahme ins Gymnasium; Jahrgangsstufe 7; Freizügigkeit; Fortführung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2022 - 3 S 68.22
    Die Interpretation des Verwaltungsgerichts, dass diese Legaldefinition des Begriffs "Züge" auch die zwei Jahre früher in der Jahrgangsstufe 5 begonnenen und nunmehr in der Jahrgangsstufe 7 fortgesetzten Klassen umfasse, hat der Senat in seinem Beschluss vom 7. September 2020 (- OVG 3 S 67/20 - juris Rn. 2 ff.) nicht beanstandet, und der Gesetzgeber hat seither keine Regelung getroffen, die diese Interpretation ausschließen würde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2011 - 3 S 120.11

    Aufnahme in die Oberschule;; grundständiges Gymnasium; Wechsel vom grundständigen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2022 - 3 S 68.22
    Dies zeigt zugleich auf, dass auch für Schülerinnen und Schüler einer Gemeinschaftsschule der Übergang in die Sekundarstufe I erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt, und dass Gesetz- und Verordnungsgeber den Erziehungsberechtigten ein Wahlrecht eingeräumt haben, ob ihr Kind an der Gemeinschaftsschule verbleiben oder an dem Übergangsverfahren - einmalig - teilnehmen soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2011 - OVG 3 S 120.11 - juris Rn. 4 f.).
  • VG Berlin, 18.08.2023 - 20 L 168.23
    Rn. 10 Dabei begegnet die Einrichtung von nur zwei mathematisch-naturwissenschaftlichen Zügen in der Jahrgangsstufe 7 des N...-Gymnasiums auch mit Blick auf § 17 Abs. 4 SchulG , wonach die Mindestzahl der Klassen oder Lerngruppen eines Eingangsjahrganges an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen die Dreizügigkeit nicht unterschreiten soll, keinen Bedenken (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - OVG 3 S 68/22 -, juris Rn. 2).

    Auch wenn dies der Fall wäre, würde es nicht dazu führen, dass die Zahl der Schulplätze in den mit der Jahrgangsstufe 7 neu eingerichteten Klassen entsprechend zu erhöhen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2022, a.a.O. Rn. 4).

    Dies gilt auch im Hinblick auf die den Schulen in § 7 Abs. 6 Satz 2 AufnahmeVO-SbP eingeräumte Möglichkeit ("können"), die Feststellung der Eignung ergänzend auch vom Ergebnis eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Tests abhängig zu machen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2022, a.a.O. Rn. 5).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zum wiederholten Male seine Auffassung bekräftigt (Beschluss vom 26. Oktober 2022, a.a.O. Rn. 8), dass auch solche Anmeldungen wegen der gesetzlichen Vermutung aus § 88 Abs. 4 Satz 1 SchulG wirksam sind.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22

    Aufnahme in die Sekundarstufe I - Übernachfrage - Auswahlverfahren - …

    Es bleibt Sache des Schulgesetzgebers zu regeln, ob er eine Schulanmeldung als wirksam ansieht, wenn sie nur durch einen erziehungsberechtigten Elternteil unterzeichnet worden ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - OVG 3 S 68/22 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 403.23
    Diese Vermutung gilt auch für die Anmeldung an der weiterführenden Schule (…Beschluss der Kammer vom 17. August 2022 - VG 39 L 250/22, juris Rn. 18ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - juris Rn. 15; Beschluss vom 26. Oktober 2022 - OVG 3 S 68/22 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 88/20 - juris Rn. 2ff.).

    Dieser Umstand spricht ebenfalls dafür, dass eine Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde, dass das Bewerberkind Nr. 249 die Jahrgangsstufe 7 einer Sekundarschule besuchen soll, jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - OVG 3 S 68/22 - juris, Rn. 12) nicht vorlag.

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