Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2023 - 3 S 68.23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 19 Abs 4 GG
Anspruch auf vorläufige Aufnahme eines Kindes in die Jahrgangsstufe 7 eines Gymnasiums - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 19 Abs 4 GG, § 56 Abs 6 S 1 SchulG BE, § 41 Abs 1 S1 SchulG BE, § 6 Abs 1 SekIV BE 2010, § 5 Abs 8 S 1 SekIV BE 2010
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung im Wege der Einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufnahme eines Schülers in die 7. Jahrgangsstufe an einem bestimmten Gymnasium
- rechtsportal.de
Verpflichtung im Wege der Einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufnahme eines Schülers in die 7. Jahrgangsstufe an einem bestimmten Gymnasium
Verfahrensgang
- VG Berlin, 16.08.2023 - 39 L 391.23
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2023 - 3 S 68.23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2023 - 3 S 68.23
Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein müssen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 10 ff.), und dass zu diesen Voraussetzungen grundsätzlich - vorbehaltlich abweichender Regelungen zum Aufnahme- bzw. Übergangsverfahren - die Schulpflicht im Land Berlin gehört, der nach § 41 Abs. 1 Satz 1 SchulG unterliegt, wer in Berlin seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat.Rn. 8 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 14 m.w.N. und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 16 ff.) wird ein rechtswidrig vergebener Schulplatz im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann.
Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 17 m.w.N. und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2023 - 3 S 68.23
Rn. 8 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 14 m.w.N. …und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 16 ff.) wird ein rechtswidrig vergebener Schulplatz im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann.Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 17 m.w.N. …und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 18).
Die vom Verwaltungsgericht (BA S. 20) angeführte Entscheidung des Senats vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - betraf einen Sonderfall, in dem eine ausdrückliche Verordnungsregelung die Vergabe eines zunächst freigehaltenen Platzes aus der Nachrückliste vorsah (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19
Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2023 - 3 S 68.23
Dementsprechend ist es grundsätzlich ohne Belang, welchen Platz die im Eilverfahren erfolgreichen Bewerber aufgrund der Aufnahmeentscheidung ursprünglich als Nachrücker innehatten, denn das Nachrückverfahren dient grundsätzlich nur der Auffüllung eines Kontingents, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (ständige Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2026 - 3 S 45.26
Staatliche Internationale Schule Berlin, Aufnahme in die Jahrgangstufe 1, …
Könnte sich ein Bewerber nach der Aufnahmeentscheidung erstmalig auf für die Vergabe relevante Umstände berufen, müsste das bereits abgeschlossene Aufnahmeverfahren unter Umständen wieder aufgenommen und erneut durchgeführt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 3 S 68/23 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 23. September 2021 - OVG 3 S 88/21 - juris Rn. 3 - auch für das Aufnahmeverfahren nach § 3 Abs. 5 AufnahmeVO-SbP;… Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2025 - 3 S 97.25
Staatliche Internationale Schulen - Aufnahmeverfahren - Jahrgangsstufe 1 - …
Rn. 4 Insoweit kann offenbleiben, ob hier mit Abschluss des Auswahlverfahrens für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Internationalen Staatlichen Schule zum Schuljahr 2025/2026 alle freien Plätze gemäß § 5a Abs. 5 bis Abs. 8 Aufnahme VO-SbP vergeben waren bzw. ob eine Rangfolge konkurrierender Bewerberinnen und Bewerber wegen einer Übernachfrage festgelegt wurde, bei der es maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung ankommt, so dass die erst danach beantragte Durchführung eines weiteren Sprachtests schon aus diesem Grund ohne Erfolg hätte bleiben müssen (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 3 S 68/23 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 23. September 2021 - OVG 3 S 88/21 - juris Rn. 3; zur Rechtslage in Brandenburg vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2025 - OVG 3 S 77/25 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2025 - 3 S 77.25
Schulplatzvergabe - Bewerberinnen und Bewerber - Erstwunschschule - …
Rn. 3 Sowohl die Beschwerde als auch das Verwaltungsgericht gehen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats zu § 56 Abs. 6 SchulG des Landes Berlin zunächst davon aus, dass sich die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der von ihr oder ihm gewünschten Schule zu Recht aufgenommen worden ist, grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung richtet, die bei einer Übernachfrage das Aufnahmeverfahren verbindlich abschließt (vgl. dazu z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 3 S 68/23 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 23. September 2021 - OVG 3 S 88/21 - juris Rn. 3 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2024 - 3 S 115.23
Einstweilige Anordnung - Schule besonderer pädagogischer Prägung - Staatliche …
Die Rechtsprechung des Senats zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufen 1 und 7 (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 3 S 68/23 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 13. Oktober 2021 - OVG 3 S 107/21 - juris Rn. 5) ist hier mangels vergleichbarer Sachverhalte nicht anwendbar.
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