Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 56 Abs 6 Nr 1 S 2 SchulG BE 2004, § 21 Abs 3 SchulG BE 2004
Beurteilungszeitpunkt für Aufnahmeentscheidung; (keine) Berücksichtigung nachträglich eingetretener tatsächlicher Umstände; Berücksichtigung von Geschwisterkindern - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 56 Abs 6 SchulG BE, § 21 Abs 3 SchulG BE, § 48 SekIV BE
Oberschule; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; maßgebliche Sach- und Rechtslage; maßgeblicher Zeitpunkt; Aufnahmeentscheidung; späteres tatsächliches Vorbringen; Härtefall; Geschwisterkindregelung; gleichzeitige Bewerbung der Geschwister um eine Aufnahme; Streitwert; weiterhin ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.08.2017 - 14 L 702.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2011 - 3 S 76.11
Vergabe von Oberschulplätzen nach der Schulreform nicht zu beanstanden
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17
3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).6 Hier kommt dem Antragsteller die Geschwisterkind-Regelung jedenfalls im Ergebnis deshalb nicht zugute, weil sich die Rechtmäßigkeit der versagten Aufnahme in die 7. Klasse grundsätzlich allein nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung vom 3. April 2017 richtet, durch die das Verfahren für die Aufnahme in die 7. Klasse verbindlich abgeschlossen worden ist (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2016 - 3 S 79.16
Aufnahme in einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Zug einer Schule
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17
3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).6 Hier kommt dem Antragsteller die Geschwisterkind-Regelung jedenfalls im Ergebnis deshalb nicht zugute, weil sich die Rechtmäßigkeit der versagten Aufnahme in die 7. Klasse grundsätzlich allein nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung vom 3. April 2017 richtet, durch die das Verfahren für die Aufnahme in die 7. Klasse verbindlich abgeschlossen worden ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2014 - 3 S 47.14
Berlin; Aufnahme in die Oberschule; rückwirkende Einführung einer sog. …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17
3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5; Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).6 Hier kommt dem Antragsteller die Geschwisterkind-Regelung jedenfalls im Ergebnis deshalb nicht zugute, weil sich die Rechtmäßigkeit der versagten Aufnahme in die 7. Klasse grundsätzlich allein nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung vom 3. April 2017 richtet, durch die das Verfahren für die Aufnahme in die 7. Klasse verbindlich abgeschlossen worden ist (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5; Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 3 S 64.15
Übergang in die Sekundarstufe I; Schule besonderer pädagogischer Prägung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17
3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).6 Hier kommt dem Antragsteller die Geschwisterkind-Regelung jedenfalls im Ergebnis deshalb nicht zugute, weil sich die Rechtmäßigkeit der versagten Aufnahme in die 7. Klasse grundsätzlich allein nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung vom 3. April 2017 richtet, durch die das Verfahren für die Aufnahme in die 7. Klasse verbindlich abgeschlossen worden ist (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 3 L 67.13
Streitwert bei Aufnahme in eine Oberschule; Erhöhung wegen Vorwegnahme der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17
Der Senat hält nach einer Überprüfung seiner langjährigen Streitwertrechtsprechung in schulrechtlichen Angelegenheiten daran fest, dass trotz der Vorwegnahme der Hauptsache bei einem auf Einschulung in die Grundschule oder auf Aufnahme in die Oberschule gerichteten vorläufigen Rechtsschutzantrag weiterhin der halbe Auffangwert im Sinne von § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen ist (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2013 - OVG 3 L 67.13 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit …
Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein (…vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6, vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 und Rn. 6 …und vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; zur Rechtslage in Brandenburg OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 2).Der Geschwistervorrang nach § 56 Abs. 6 SchulG ist sowohl von seinem Wortlaut her als auch entsprechend seinem Sinn und Zweck auf Zwillingsbewerber anwendbar (so OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 3 S 46.13 - juris Rn. 12 zu § 55a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SchulG; vgl. auch Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 5).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 3 S 52.19
Härtefall der vorrangigen Aufnahme an der gewünschten Oberschule
Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Auswahlverfahrens ergeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. November 2018 - OVG 3 S 86.18 - juris Rn. 3; zur Rechtslage in Berlin vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3).Könnte sich ein Bewerber hingegen nach der Aufnahmeentscheidung erstmalig auf für die Vergabe relevante Umstände berufen, müsste das bereits abgeschlossene Aufnahmeverfahren unter Umständen wieder aufgenommen und erneut durchgeführt werden; dies gilt insbesondere dann, wenn es um vorrangig aufzunehmende Härtefälle (§ 53 Abs. 3 Satz 5 Nr. 1 und Abs. 4 BbgSchulG) oder um ebenfalls vorrangig aufzunehmende Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (§ 50 Abs. 2 BbgSchulG) geht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 3 S 82.17
Aufnahme in eine Wunschschule; besonderer Härtefall
Rn. 4 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 64.15 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 18. September 2014 - OVG 3 S 47.14 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 4).
- VG Berlin, 03.09.2019 - 14 L 262.19
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule
Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn es dabei um einen Sachverhalt geht, der für den Aufnahmevorrang als Integrationskind, Härtefall oder Geschwisterkind relevant war (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25.09.2017 - OVG 3 S 68.17 -, juris Rn. 3).Dies gilt prinzipiell auch für die tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Geschwisterkindereigenschaft im Sinne des § 56 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 SchulG a.F. ergibt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25.09.2017, a.a.O., Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 06.08.2018 - VG 14 L 90.18 -, EA S. 5 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19
Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …
Rn. 7 Entscheidend ist insoweit allein, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der letztlich auch der angegriffene Beschluss folgt, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein müssen (…vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4, vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 und Rn. 6 …und vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; zur Rechtslage in Brandenburg OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 76.19
Spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung müssen sämtliche Voraussetzungen …
Rn. 6 Entscheidend ist insoweit allein, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der letztlich auch der angegriffene Beschluss folgt, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein müssen (…vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4, vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 und Rn. 6 …und vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; zur Rechtslage in Brandenburg OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 64.20
Unzumutbarkeit eines Schulwegs; Berücksichtigung von nach der Auswahlentscheidung …
Rn. 4 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 3 S 88.21
Aufnahme in die Grundschule; Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB); …
Unabhängig davon hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die Frage, ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung beurteilt, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht, und dass tatsächliche Umstände, die ein Bewerber nach der Aufnahmeentscheidung erstmalig geltend macht, in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5). - VG Berlin, 22.08.2019 - 14 L 253.19
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Martin-Buber-Oberschule in den …
- VG Berlin, 31.07.2019 - 14 L 201.19
Vorläufige Aufnahme in die Profilklasse Kunst der Jahrgangsstufe 7 der …
- VG Berlin, 30.07.2019 - 14 L 179.19
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 des Dathe-Gymnasiums
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2019 - 3 S 82.19
Das schülerbezogene Merkmal "nichtdeutsche Herkunftssprache" kann jederzeit …
- VG Berlin, 31.07.2019 - 14 L 220.19
Einstweilige Anordnung auf Verpflichtung zur vorläufigen Aufnahme zum Schuljahr …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Aufnahme in eine andere als die zuständige Grundschule; Fremdsprachenangebot; …
- VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 402.23
- VG Berlin, 31.07.2019 - 14 L 256.19
Einstweilige Anordnung auf Verpflichtung zur vorläufigen Aufnahme zum Schuljahr …
- VG Berlin, 06.08.2019 - 14 L 191.19
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Sophie-Scholl-Schule - …
- VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 439.23
- VG Berlin, 06.09.2023 - 20 L 194.23
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".