Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2025 - 3 S 72.25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 106 Abs 4 S 3 SchulG BB, § 29 Abs 2 SchulG BB, § 3 Abs 4 SchulG BB
Unzuständige Grundschule; Einschulung; wichtiger Grund; Anforderungen an pädagogische Gründe: pädagogisches Konzept - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
106 Abs. 4 Satz 3; 29 Abs. 2; 3 Abs. 4 BbgSchulG
Unzuständige Grundschule, Einschulung, wichtiger Grund, Anforderungen an pädagogische Gründe, pädagogisches Konzept, Inklusion, Gemeinsames Lernen in der Schule, sonderpädagogischer Förderbedarf
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 08.08.2025 - 11 L 668/25
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2025 - 3 S 72.25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - 3 S 21.22
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2025 - 3 S 72.25
Rn. 3 Gemessen daran unterscheidet sich das Konzept "Gemeinsames Lernen in der Schule", das sich zum Ziel gesetzt hat, Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in einer (Grundschul-)Klasse zu unterrichten, nicht ganz erheblich von dem Konzept anderer Grundschulen in Brandenburg und rechtfertigt daher keine Aufnahme in die unzuständige Grundschule aus wichtigem Grund (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2022 - OVG 3 S 21/22 - juris Rn. 10).Rn. 4 Soweit sich die Antragsteller außerdem auf soziale Gründe im Sinne von § 106 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 BbgSchulG berufen, stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht schon jede mit dem Besuch der nicht zuständigen Grundschule verbundene Betreuungserleichterung einen wichtigen Grund dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Juli 2025 - OVG 3 S 44/25 - juris Rn. 7 ; Beschluss vom 19. August 2022 - OVG 3 S 21/22 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 2. September 2021 - OVG 3 S 102/21 - juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2025 - 3 S 44.25
Anspruch auf vorläufige Beschulung eines Kindes in der Klassenstufe 1 einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2025 - 3 S 72.25
Rn. 2 Machen die Eltern pädagogische Gründe geltend, weil die nicht zuständige Grundschule, deren Besuch sie für ihr Kind wünschen, ein besonderes pädagogisches Konzept verfolge, sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 106 Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 BbgSchulG insbesondere im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Vorschrift (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2025 - OVG 3 S 44/25 - juris Rn. 3 ) nur dann erfüllt, wenn sich dieses Konzept ganz erheblich von demjenigen anderer Grundschulen unterscheidet und der Besuch der unzuständigen Grundschule angesichts der individuellen Umstände erforderlich ist, der Besuch der zuständigen Grundschule hingegen nachteilig wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2025 - OVG 3 S 44/25 - juris Rn. 12 ).Rn. 4 Soweit sich die Antragsteller außerdem auf soziale Gründe im Sinne von § 106 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 BbgSchulG berufen, stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht schon jede mit dem Besuch der nicht zuständigen Grundschule verbundene Betreuungserleichterung einen wichtigen Grund dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2025 - OVG 3 S 44/25 - juris Rn. 7 ;… Beschluss vom 19. August 2022 - OVG 3 S 21/22 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 2. September 2021 - OVG 3 S 102/21 - juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2021 - 3 S 102.21
Anspruch der Eltern oder ihrer schulpflichtigen Kinder auf Einrichtung einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2025 - 3 S 72.25
Rn. 4 Soweit sich die Antragsteller außerdem auf soziale Gründe im Sinne von § 106 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 BbgSchulG berufen, stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht schon jede mit dem Besuch der nicht zuständigen Grundschule verbundene Betreuungserleichterung einen wichtigen Grund dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Juli 2025 - OVG 3 S 44/25 - juris Rn. 7 ;… Beschluss vom 19. August 2022 - OVG 3 S 21/22 - juris Rn. 7; Beschluss vom 2. September 2021 - OVG 3 S 102/21 - juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2025 - 3 S 90.25
Grundschule - unzuständige - Genehmigung - wichtiger Grund - Vereinssport im …
Rn. 4 Diese Ausgestaltung des Trainingskonzepts zum langfristigen Leistungsaufbau, an dem die Tochter der Antragsteller teilnimmt, verleiht der Kanu-AG an der Wunschschule zwar - wie das Verwaltungsgericht zutreffend annimmt - nicht den Charakter eines besonderen Bildungsangebots auf Grundlage eines besonderen pädagogischen Konzepts, und führt dementsprechend nicht zu pädagogischen Gründen im Sinne von § 106 Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 BbgSchulG (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2025 - OVG 3 S 72/25 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 29. Juli 2025 - OVG 3 S 44/25 - juris Rn. 12 ).
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