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| VGH Baden-Württemberg, 25.04.1984 - 3 S 725/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wahlrecht des Vollstreckungsschuldners bei nachprozessual entstandenen Einwendungen; Anwendung der für die Geltungsdauer einer Veränderungssperre Anrechnung bei Zurückstellung eines Baugesuchs
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 14.03.1984 - 2 K 42/84
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1984 - 3 S 725/84
Papierfundstellen
- ESVGH 34, 267
- VBlBW 1985, 185
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage
Die zu § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB entwickelten Grundsätze über die Anrechnung faktischer Bausperren auch auf die Laufzeit einer Veränderungssperre (dazu oben) finden aber auch für die Zurückstellung eines Baugesuchs Anwendung (VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 25.April 1984 - 3 S 725/84 -, VBlBW 1985, 185; Hess. VGH, Urteil vom 29. April 1993 - 4 UE 1391/88 -, juris). - VGH Hessen, 29.04.1993 - 4 UE 1391/88
Zurückstellung eines Baugesuchs - Verwaltungsakt; Berechnung der …
Die zu § 17 Abs. 1 Satz 2 BBauG (BauGB) entwickelten Grundsätze über die Anrechnung faktischer Bausperren auf die Laufzeit einer Veränderungssperre gelten auch für die Zurückstellung (…Schrödter, a.a.O., § 15 Rdnr. 12, Grauvogel/Brügelmann, a.a.O., § 15 Rdnr. 48;… Krautzberger, in Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O. § 15 Rdnr. 6;… Schlichter, in: Schlichter/Stich/Tittel, a.a.O., § 15 Rdnr. 4;… Lemmel, in: Schlichter/Stich, a.a.O., § 15 Rdnr. 12; BGH, Urteil vom 25.09.1980 - III ZR 18/79 - BGHZ 78, 153, 158 f.; VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 25.04.1984 - 3 S 725/84 - VBlBW 1985, 185). - VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 9 S 2407/06
Schutzantrag gegen einen Vollstreckungsantrag eines Habilitanden aus einem …
Bei dieser Sach- und Rechtslage, nach der die Wahrscheinlichkeit, dass die Vollstreckungsabwehrklage der Antragstellerin erfolgreich sein wird, weitaus größer ist als die umgekehrte Möglichkeit, überwiegt aber das Interesse der Antragstellerin daran, die Vollstreckbarkeit des Urteils vom 17.12.1986 vorläufig nicht aufrecht zu erhalten und die Vollstreckung hieraus vorläufig einzustellen (vgl. zur vorzunehmenden Interessenabwägung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.04.1984 - 3 S 725/84 -, VBlBW 1985, 185).
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