Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Aufnahme in eine andere als die zuständige Grundschule; Fremdsprachenangebot; Elternwunsch
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 55a Abs 2 S 1 SchulG BE
Grundschule; Aufnahme; zuständige Grundschule; andere Grundschule; Bindung zu anderen Kindern; Darlegung;Zeitpunkt der Auswahlentscheidung; Fremdsprachenangebot; Form der Ganztagsgrundschule; fehlender Unterschied;Elternwunsch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.07.2020 - 9 L 324.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19
Auslegung eines Schulaufnahmebegehrens
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Bestehen zwischen der zuständigen und der gewünschten anderen Grundschule im Hinblick auf das Fremdsprachenangebot oder die Ausgestaltung der Ganztagsgrundschule keine Unterschiede, fehlt es an der Grundlage für eine vorrangige Berücksichtigung des Wechselwunsches im Rahmen des § 55a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SchulG (juris: ) (Abgrenzung zu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 7).Soweit die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - (…juris Rn. 7) in einem gegenteiligen Sinn verstanden werden können, hält er hieran nicht fest.
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 3 S 71.07
Schulrecht - "Gewachsene Bindungen" zu anderen Kindern im Zusammenhang mit der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Auch wenn die Anforderungen an die Darlegung nicht zu hoch gesteckt werden dürfen, muss der Vortrag doch so konkret sein, dass ohne weitere Nachfrage für die Schule erkennbar wird, was die gewachsenen Bindungen im Einzelnen ausmacht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - OVG 3 S 71.07 - juris Rn. 8; Beschluss vom 1. Oktober 2010 - OVG 3 S 80.10 - Beschluss vom 25. Oktober 2011 - OVG 3 S 124.11 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 3 S 82.17
Aufnahme in eine Wunschschule; besonderer Härtefall
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Rn. 3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 55a Abs. 2 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 76.19
Spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung müssen sämtliche Voraussetzungen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Rn. 3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 55a Abs. 2 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4; Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2016 - 3 S 79.16
Aufnahme in einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Zug einer Schule
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Rn. 3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 55a Abs. 2 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6; Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 64.20
Unzumutbarkeit eines Schulwegs; Berücksichtigung von nach der Auswahlentscheidung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Rn. 3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 55a Abs. 2 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 3 M 79.18
Aufnahme in die Sekundarstufe I; Aufnahmeverfahren; Rechtmäßigkeit der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Rn. 3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 55a Abs. 2 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17
Oberschule; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; maßgebliche Sach- und Rechtslage; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Rn. 3 Ob ein Bewerber an der von ihm gewünschten Schule aufgenommen wird, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens gemäß § 55a Abs. 2 SchulG ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 64/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 M 79.18 - juris Rn. 4…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3, 6;… Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 3 S 77.10
Grundschule; Aufnahme in die -; zuständige Grundschule; andere Grundschule; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20
Dann aber ist folgerichtig, dass auch das "bestimmte Fremdsprachenangebot" in § 55a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SchulG das Fehlen eines gleichartigen Angebots an der zuständigen Grundschule voraussetzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 3 S 77.10 - juris Rn. 5).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - 3 S 69.20
Anspruch auf Zulassung zur Nelson-Mandela-Schule
Rn. 18 Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 3, …und vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2020 - 3 S 85.20
Schule besonderer pädagogischer Prägung; Staatliche Internationale Schulen; …
Rn. 16 Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 3, …und vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.). - VG Berlin, 29.08.2024 - 9 L 419.24
Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Grundschule
Der Vortrag muss so konkret sein, dass ohne weitere Nachfrage für die Schule erkennbar wird, was die gewachsenen Bindungen im Einzelnen ausmacht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2020 - 3 S 73/20 - juris Rn. 4).Dabei gilt allgemein, dass es an einer Grundlage für eine vorrangige Berücksichtigung des Wechselwunsches nach dieser Vorschrift fehlt, wenn zwischen der gewünschten anderen und der zuständigen Grundschule im Hinblick auf den jeweiligen Wunsch keine Unterschiede bestehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2020 - 3 S 73/20 - juris Rn. 7).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 92.20
Rechtmäßigkeit der Klassenfrequenz; (kein) sonderpädagogischer Förderbedarf bei …
Zum einen beurteilt sich die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 3 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20
Anspruch auf Zulassung zur Nelson-Mandela-Schule
Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 3 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2020 - 3 S 61.20
Grundschule; Aufnahmekapazität; Schule für gemeinsames Lernen; Frequenzabsenkung; …
Rn. 6 Maßgeblich für die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 9; Beschluss vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 3 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 61.20
Vorläufige Aufnahme in eine Grundschule im Wege einstweiligen Rechtsschutzes: …
Rn. 6 Maßgeblich für die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 9; Beschluss vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VG Berlin, 28.07.2021 - 35 L 94.21 Denn grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 -, juris Rn. 3…, vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 -, juris Rn. 6 …und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 18, jeweils m. w. N.).
- VG Berlin, 13.07.2021 - 3 L 189.21
Freiwillige Wiederholung einer Schuljahrgangsstufe
Ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, hier zum kommenden Schuljahr 2021/2022, beurteilt sich im Übrigen grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 -). - VG Berlin, 18.08.2023 - 9 L 330.23 Bei der Prüfung der Angaben der Erziehungsberechtigten dürfen die Anforderungen an die Darlegung einerseits zwar nicht zu hoch gesteckt werden, andererseits muss der Vortrag aber so konkret sein, dass ohne weitere Nachfrage für die Schule erkennbar ist, was die "gewachsenen Bindungen" im Einzelnen ausmacht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 4).
- VG Berlin, 29.08.2024 - 9 L 455.24
Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Grundschule
- VG Berlin, 18.08.2023 - 9 L 419.23
- VG Berlin, 18.08.2023 - 9 L 515.23
- VG Berlin, 28.08.2024 - 9 L 428.24
Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Grundschule
- VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 391.24
- VG Berlin, 18.08.2023 - 9 L 434.23
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