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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.09.1988 - 3 S 735/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3811
VGH Baden-Württemberg, 28.09.1988 - 3 S 735/88 (https://dejure.org/1988,3811)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.1988 - 3 S 735/88 (https://dejure.org/1988,3811)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 1988 - 3 S 735/88 (https://dejure.org/1988,3811)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1989 - 3 S 3825/88

    Lärmbelästigung durch Hundehaltung

    Ferner dienen die Zwinger offensichtlich auch als Kleintier-"Stall", da sie nicht nur zum kurzfristigen, sondern zum dauernden Aufenthalt der Hunde -- auch über Nacht -- bestimmt sind (zum Begriff des Stalles vgl. auch Urteil des Senats vom 29.9.1988 -- 3 S 735/88 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 989/96

    Unzulässigkeit eines Taubenhauses im reinen Wohngebiet

    Bei der Abwägung der Interessen der Bewohner des Gebiets an der Aufrechterhaltung der Wohnruhe mit dem Interesse eines einzelnen Bewohners an einer konkreten Hobbytierhaltung ist auch zu berücksichtigen, ob die geplante Hobbytierhaltung nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der konkreten Eigenarten des Gebiets noch zu den üblichen Wohngewohnheiten zu zählen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.1988 - 3 S 735/88).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1990 - 3 S 218/90

    Pferdestall im allgemeinen Wohngebiet

    Eine Anlage zur Hobbytierhaltung von Pferden "als Großtieren" ist, wie der Senat entschieden hat, in einem reinen Wohngebiet unzulässig, da er dem Gebietscharakter nicht funktional untergeordnet ist und der Eigenart des Baugebiets widerspricht (vgl. Urteil vom 28.9.1988 - 3 S 735/88 --).

    Das Unterbringen von Pferden in Wohngebieten gehört aber nach der Verkehrsanschauung nicht zu den üblichen Wohngewohnheiten, sei es, daß es sich um Reitpferde (Urteil des Senats vom 28.9.1988, aaO) oder - wie hier - um Kutschpferde handelt.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 3136/96

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Einbeziehung der geänderten Baugenehmigung im …

    Der Gebietseigenart entspricht sie nur dann, wenn sie nicht über das hinausgeht, was nach der Verkehrsanschauung noch zu einer dem Baugebiet in seiner konkreten Ausgestaltung entsprechenden Nutzung gehört (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.9.1988 - 3 S 735/88; Beschluß vom 19.1.1989 - 3 S 3825/88).

    Nur dann ist es gerechtfertigt, die betreffende Tierhaltung in das städtebauliche Austauschverhältnis des "Duldens und Dürfens" der Gebietsbewohner aufzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5.3.1984, Buchholz 406.11, § 34 BBauG Nr. 99, u. Beschluß vom 15.10.1993, PBauE § 14 BauNVO Nr. 5; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.9.1988, a.a.O. …und Beschluß vom 19.1.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1994 - 3 S 1360/93

    Befristung der Geltungsdauer eines Bebauungsplans; Abänderung einer nach BBauG § …

    Es erfüllt daher die Voraussetzungen einer im (faktischen) reinen Wohngebiet zulässigen Nebenanlage nach § 14 Abs. 1 S. 1 BauNVO (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1976, Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 19, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.9.1988 - 3 S 735/88 -, zur Zulässigkeit von Gewächshäusern in Wohngebieten vgl. auch Fickert-Fieseler, BauNVO, 6. Aufl. 1990, § 14 RdNr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 3 S 3181/89

    Genehmigungsfähigkeit von Kraftfahrzeugreparaturarbeiten auf Wohngrundstück im …

    Von der Genehmigung sind freilich auch solche Nutzungen umfaßt, die dem Wohnen als primärem Nutzungszweck des Grundstücks der Antragsteller noch dienend zu- und untergeordnet sind (vgl. dazu i.e. Urt. d. Senats v. 28.9.1988 -- 3 S 735/88 -- m.w.N.), sofern sie der Eigenart des Baugebiets nicht widersprechen (Urt. v. 28.9.1988 aaO.).
  • VG Arnsberg, 16.03.1999 - 4 L 317/99

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine erteilte Baugenehmigung …

    Rn. 9 vgl. hierzu etwa: Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH BW), Urteil vom 16. Mai 1990 - 3 S 218/90 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saar), Urteil vom 1. März 1990 - 2 R 8/89 -, Baurechtssammlung (BRS) Band 50 Nr. 190; VGH BW, Urteil vom 28. September 1988 - 3 S 735/88 -, Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshöfe Band 39, Seite 312; OVG Saar, Beschluß vom 29. Januar 1988 - 2 R 363/86 -, BRS Band 48 Nr. 52.
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