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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29763
OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20 (https://dejure.org/2020,29763)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2020 - 3 S 79.20 (https://dejure.org/2020,29763)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 3 S 79.20 (https://dejure.org/2020,29763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 37 SchulG BE 2004
    Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf; Notwendigkeit eines Wohnsitzes im Land Berlin; Anforderungen an die Besetzung eines fiktiven freien Platzes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 37 SchulG BE, § 5 SekIV BE, § 88 Abs 4 S 1 SchulG BE, § 56 Abs 6 SchulG BE, § 41 SchulG BE, § 6 SekIV BE
    Übergang in die Sekundarstufe I; Gymnasium; Aufnahmevorrang; sonderpädagogischer Förderbedarf; Geschwisterkinder;maßgeblicher Zeitpunkt; Aufnahmeentscheidung; Schulpflicht; Zuzug; Verwaltungsvorschrift; Anmeldeformular; Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (299)Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
    Rn. 16 Die rechtswidrig erfolgte Aufnahme der Bewerberin Nr. 192 im Kriterienkontingent führt dazu, dass dieser Schulplatz für das vorliegenden Eilrechtsschutzbegehren im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt wird, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (vgl. st. Rspr. OVG Berlin-Brandenburg, vgl. zuletzt Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Ziel des gerichtlichen Rechtsschutzes ist es in diesem Zusammenhang, die eingetretene Rechtsverletzung - soweit zumutbar zu leisten - auszugleichen und den Rechtsschutzsuchenden so zu stellen, wie er ohne den behördlichen Fehler stünde, wobei hierbei grundsätzlich allein die Bewerber in den Blick nehmen sind, die gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 3 S 68.17

    Oberschule; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; maßgebliche Sach- und Rechtslage; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
    Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein (…vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6, vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 und Rn. 6 …und vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; zur Rechtslage in Brandenburg OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 2).

    Der Geschwistervorrang nach § 56 Abs. 6 SchulG ist sowohl von seinem Wortlaut her als auch entsprechend seinem Sinn und Zweck auf Zwillingsbewerber anwendbar (so OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 3 S 46.13 - juris Rn. 12 zu § 55a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SchulG; vgl. auch Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 5).

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
    Gleiches gilt für den Appell, der Senat "möge seine Rechtsprechung insbesondere unter Einbeziehung des … Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 (1 BvL 3/14 u.a.) überdenken".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 3 B 8.14

    Auswahlentscheidung bei Überschreitung der Aufnahmekapazität; hier: …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
    Der Generalvorgang des Antragsgegners enthält das mit Unterschriften der Anwesenden - der Schulleiterin und zweier Vertreter der Schulbehörde - versehene Verlosungsprotokoll, dem sich entnehmen lässt, in welcher Reihenfolge die Bewerberinnen und Bewerber gezogen wurden (zu diesen Anforderungen vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2014 - OVG 3 B 8.14 - juris Rn. 42), darüber hinaus sind die gezogenen Lose fotografisch festgehalten worden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 S 70.15

    Unmaßgeblichkeit von Verwaltungsvorschriften bei fehlenden Anknüpfungspunkten in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
    Sie vermag eine Verwaltungspraxis nicht zu rechtfertigen, wenn diese - wie hier - keine hinreichende Grundlage in Gesetz oder Verordnung findet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 S 70.15 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 3 S 46.13

    C.-Schule; Aufnahme in die Grundschule; integrative Klassen; zwei erste Klassen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
    Der Geschwistervorrang nach § 56 Abs. 6 SchulG ist sowohl von seinem Wortlaut her als auch entsprechend seinem Sinn und Zweck auf Zwillingsbewerber anwendbar (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 3 S 46.13 - juris Rn. 12 zu § 55a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SchulG;… vgl. auch Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2016 - 3 S 68.16

    Aufnahme in die Oberschule; Maßstab für die Vergabe der Schulplätze

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
    Das Verwaltungsgericht hat es zu Recht für unerheblich gehalten, ob der Anwendung dieses Kriteriums ein wirksamer Beschluss der Schulkonferenz zu Grunde liegt, worauf sich der Ablehnungsbescheid beruft, weil im Falle der Unwirksamkeit dieses Beschlusses die Vergabe der nach Aufnahmekriterien zu vergebenden verfügbaren Plätze nach der Durchschnittsnote der Förderprognose aus § 6 Abs. 6 Satz 1 Sek I-VO folgt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2016 - OVG 3 S 68.16 - juris Rn. 4 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 76.19

    Spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung müssen sämtliche Voraussetzungen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
    Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6…, vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 und Rn. 6 …und vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; zur Rechtslage in Brandenburg OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2016 - 3 S 79.16

    Aufnahme in einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Zug einer Schule

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
    Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein (…vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6…, vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 und Rn. 6 und vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; zur Rechtslage in Brandenburg OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 3 S 52.19

    Härtefall der vorrangigen Aufnahme an der gewünschten Oberschule

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
    Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, von denen die Aufnahme abhängt, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht, erfüllt sein (…vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 - juris Rn. 6…, vom 25. September 2017 - OVG 3 S 68.17 - juris Rn. 3 und Rn. 6 …und vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 5; zur Rechtslage in Brandenburg OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2016 - 3 S 75.16

    Aufnahme in die Oberschule; Sekundarstufe I; Aufnahmeverfahren; Schulplatz; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22

    Aufnahme in die Sekundarstufe I - Übernachfrage - Auswahlverfahren - …

    Die Vorschrift beruht ersichtlich auf der Beurteilung des Gesetzgebers, eine vorrangige Vergabe der Plätze aus dem Loskontingent sei in den genannten Fällen durch den Schutz der Geschwisterbeziehung im Hinblick auf den geplanten gemeinsamen Schulbesuch gerechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 S 79/20 - juris Rn.13).

    Daraus folgt weder, dass - wie die Beschwerde meint - "zumindest für die Ordnungsgemäßheit des Losverfahrens nachzuweisen (wäre), dass die Mitglieder der Schulkonferenz eingeladen wurden", noch dass eine etwa unterbliebene Einladung zur Rechtswidrigkeit des Losverfahrens führen würde, auf die sich nicht ausgeloste Bewerberinnen und Bewerber berufen könnten (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 15, …sowie Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 16).

    Rn. 14 Dass der Auffassung der Beschwerde, für einen Aufnahmevorrang für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sei an Gymnasien generell kein Raum, nicht gefolgt werden kann, hat der Senat bereits entschieden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 4).

    Rn. 15 Soweit die Beschwerde sich gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts wendet, Anmeldungen von Mitbewerbern seien wegen der gesetzlichen Vermutung aus § 88 Abs. 4 Satz 1 SchulG auch dann wirksam, wenn sie von nur einem Elternteil unterzeichnet sind, hält der Senat an seiner mit der des Verwaltungsgerichts übereinstimmenden, im Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - (…juris Rn. 7 f.) im Einzelnen begründeten Rechtsauffassung fest.

  • VG Berlin, 21.08.2024 - 39 L 260.24

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums

    Diese Vermutung gilt auch für die Anmeldung an der weiterführenden Schule (…Beschluss der Kammer vom 17. August 2022 - VG 39 L 250/22 - Rn. 18ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - Rn. 15;… Beschluss vom 26. Oktober 2022 - OVG 3 S 68/22 - Rn. 8;… Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - Rn. 6; Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - Rn. 8;… Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 88/20 - Rn. 2ff., jeweils juris).

    Rn. 20 Dass für einen Aufnahmevorrang für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien generell kein Raum sei, trifft nicht zu (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - Rn. 14 und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - Rn. 4, jeweils juris).

    Rn. 41 (1) Entgegen der Auffassung der Antragsteller folgt aus der Möglichkeit einer Anwesenheit von Mitgliedern der Schulkonferenz am Losverfahren (§ 6 Abs. 7 Satz 3 Sek I-VO) nicht, dass deren Einladung zu dokumentieren wäre oder eine unterbliebene Einladung zur Rechtswidrigkeit des Losverfahrens führen würde, auf die sich nicht ausgeloste Bewerberinnen und Bewerber berufen könnten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 15).

    Dieser ist für das vorliegende Eilrechtsschutzbegehren im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes - GG) grundsätzlich so zu behandeln, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.).

    Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris, Rn. 18;… Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 439.23
    Diese Vermutung gilt auch für die Anmeldung an der weiterführenden Schule (…Beschluss der Kammer vom 17. August 2022 - VG 39 L 250/22, juris, Rn. 18ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - juris, Rn. 15;… Beschluss vom 26. Oktober 2022 - OVG 3 S 68/22 - juris, Rn. 8;… Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris, Rn. 6; Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris, Rn. 8;… Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 88/20 - juris, Rn. 2ff.).

    Rn. 20 Dass für einen Aufnahmevorrang für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien generell kein Raum sei, trifft nicht zu (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - Rn. 14 und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - Rn. 4, jeweils juris).

    Aus der Möglichkeit einer Anwesenheit von Mitgliedern der Schulkonferenz am Losverfahren (§ 6 Abs. 7 Satz 3 Sek I-VO) folgt nicht, dass diese teilzunehmen hätten oder auch nur einzuladen wären (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris, Rn. 15).

    Rn. 39 a. Die rechtswidrig erfolgte Aufnahme der zwei Bewerberkinder führt dazu, dass diese zwei Schulplätze für das vorliegende Eilrechtsschutzbegehren im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes - GG -) grundsätzlich so behandelt werden, als seien sie noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris, Rn. 16 ff. m.w.N.).

    Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris, Rn. 18;… Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris, Rn. 17 m.w.N.).

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