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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2023 - 3 S 80.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31624
OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2023 - 3 S 80.23 (https://dejure.org/2023,31624)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2023 - 3 S 80.23 (https://dejure.org/2023,31624)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2023 - 3 S 80.23 (https://dejure.org/2023,31624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG
    Anspruch auf vorläufige Aufnahme eines Kindes in die Jahrgangsstufe 7 eines Gymnasiums

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 Abs 4 GG, § 56 Abs 6 S 1 SchulG BE, § 88 Abs 4 S 1 SchulG BE, § 33 Abs 4 SondPädV BE

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung eines Losverfahrens für die Auswahl der in die 7. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums aufznnehmenden Schüler; Vorrangige Aufnahme eines 'Sonderpädagogik-Kindes'

  • rechtsportal.de

    Durchführung eines Losverfahrens für die Auswahl der in die 7. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums aufznnehmenden Schüler; Vorrangige Aufnahme eines 'Sonderpädagogik-Kindes'

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (111)Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20

    Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2023 - 3 S 80.23
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die gesetzliche Vermutung aus § 88 Abs. 4 Satz 1 SchulG auch für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule gilt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - juris Rn. 15; Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 7 f.).

    Rn. 6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 14 m.w.N. und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 16 ff.) wird ein rechtswidrig vergebener Schulplatz im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann.

    Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 17 m.w.N. und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2023 - 3 S 80.23
    Rn. 6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 14 m.w.N. …und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 16 ff.) wird ein rechtswidrig vergebener Schulplatz im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann.

    Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 17 m.w.N. …und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 18).

    Die vom Verwaltungsgericht (BA S. 9) angeführte Entscheidung des Senats vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - betraf einen Sonderfall, in dem eine ausdrückliche Verordnungsregelung die Vergabe eines zunächst freigehaltenen Platzes aus der Nachrückliste vorsah und zudem die ursprüngliche Verlosung keine Fehler aufwies (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 18 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22

    Aufnahme in die Sekundarstufe I - Übernachfrage - Auswahlverfahren - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2023 - 3 S 80.23
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die gesetzliche Vermutung aus § 88 Abs. 4 Satz 1 SchulG auch für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule gilt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - juris Rn. 15;… Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 7 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19

    Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2023 - 3 S 80.23
    Das Nachrückverfahren dient grundsätzlich nur der Auffüllung eines Kontingents, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (ständige Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2021 - 3 S 106.21
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2023 - 3 S 80.23
    Das wäre nicht der Fall, wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit einer Empfehlung für den Bildungsgang des Gymnasiums ( § 26 Abs. 2 SchulG ) die Aufnahme an einer Integrierten Sekundarschule ohne eigene gymnasiale Oberstufe erstrebt, an der sie oder er das Abitur nicht ohne Schulwechsel ablegen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - OVG 3 S 106/21 - juris Rn. 15).
  • VG Berlin, 04.06.2024 - 39 K 646.23

    Auswahlverfahren nach § 56 Abs. 6 SchulG BE; Kompensation der Aufnahme eines zu …

    Der Anordnung eines weiteren Losverfahrens unter den Rechtsschutzsuchenden bedarf es nicht (entgegen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2023 - OVG 3 S 80/23 - juris Rn. 8).

    Rn. 30 Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bewerberkinder im großen Losverfahren als ranggleich ansieht, weil die Nachrückerliste lediglich zum Zweck der Vergabe nachträglich freigewordener Plätze außerhalb des gerichtlichen Rechtsschutzverfahrens gebildet werde (vgl. Beschlüsse vom 3. November 2023 - OVG 3 S 80/23 - juris Rn. 8 und vom 18. März 2024 - OVG 3 S 77/23 - EA S. 6 f.), folgt die Kammer dem nicht.

    Ein solches ordnet auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in entsprechenden Beschlüssen für die Bewerberkinder, die bei der Verlosung des fiktiv freien Platzes nicht zum Zuge kommen, nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. November 2023 - OVG 3 S 80/23 - juris Rn. 8 und vom 18. März 2024 - OVG 3 S 77/23 - EA S. 6 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2026 - 3 S 95.26

    Übergang in Sekundarstufe I, Aufnahmeverfahren, Übernachfrage, …

    Danach können sich Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf nicht auf mögliche Fehler in dem bei Übernachfrage unter Erstwunschbewerbern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 33 Abs. 4 SopädVO durchzuführenden Aufnahmeverfahren nicht berufen, wenn sich derartige Fehler auf die Zahl der für Erstwunschbewerber ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung stehenden Plätze nicht auswirken, weil eine Übernachfrage unter Erstwunschbewerbern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestand (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. September 2025 - OVG 3 S 88/25 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 4. Februar 2025 - OVG 3 S 96/24 - juris Rn. 2; offener noch Beschluss vom 3. November 2023 - OVG 3 S 80/23 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2024 - 3 S 88.24

    Kompensation der unrechtmäßigen Beteiligung eines Bewerbers am Losverfahren zur …

    Rn. 13 Ist die Entscheidung über die Aufnahme hingegen in einem Losverfahren zu treffen (vgl. z.B. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 SchulG ) und besteht der Fehler - bei im Übrigen ordnungsgemäß durchgeführtem Losverfahren - allein darin, dass an der Verlosung auch nicht berechtigte Bewerberinnen oder Bewerber teilgenommen haben, so wird deren rechtsfehlerhafte Aufnahme gegenüber um Rechtsschutz nachsuchenden Bewerbern nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats durch Anordnung einer erneuten Verlosung kompensiert, weil Bewerber im Losverfahren grundsätzlich gleichrangig sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2023 - OVG 3 S 80/23 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 19. November 2020 - OVG 3 S 69/20 - juris Rn. 22).
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