Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2016 - 3 S 80.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 19 Abs 4 GG, § 54 Abs 4 SchulG BE 2004, § 55a Abs 2 S 2 SchulG BE 2004
Festlegung eines gemeinsamen Einschulungsbereichs - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 19 Abs 4 GG, § 54 Abs 4 SchulG BE, § 55a Abs 2 S 2 SchulG BE, § 4 Abs 4 GrSchulV BE
Grundschule; Aufnahme; gemeinsamer Einschulungsbereich; verwaltungsgerichtliche Eilverfahren; Annahme der Rechtswidrigkeit; frühere Einschulungsbereiche; kein Bezirksamtsbeschluss; Rechtsschein; Anmeldeformular - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.09.2016 - 9 L 283.16
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2016 - 3 S 80.16
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 S 70.15
Unmaßgeblichkeit von Verwaltungsvorschriften bei fehlenden Anknüpfungspunkten in …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2016 - 3 S 80.16
Für die gebotene Beendigung der Rechtsverletzung kommt es nicht auf die Einhaltung von Kapazitätsgrenzen an, sondern ist allein die Grenze der Funktionsfähigkeit maßgeblich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschluss vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 S 70.15 - juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 3 S 102.11
Berücksichtigung der Altersangemessenheit der Schulwege bei Bildung gemeinsamer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2016 - 3 S 80.16
Insofern gibt das Verfahren lediglich Anlass, in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 3 S 102.11 - juris Rn. 7 ff.) darauf hinzuweisen, dass die Antwort auf die Frage, ob der Grundsatz altersangemessener Schulwege beachtet ist, nicht das Ergebnis einer Rechenoperation sein kann, sondern von weiteren Umständen wie z.B. der Bebauungs- und Verkehrsstruktur abhängt, dass es also keine für ganz Berlin geltende, konkret bezifferbare Entfernung gibt, die die Angemessenheit des Schulwegs ausdrückt. - OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2012 - 3 S 76.12
Aufnahme in die Grundschule; Festlegung von Einschulungsbereichen; interner …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2016 - 3 S 80.16
Rn. 4 Das Bezirksamt M... des Antragsgegners hat seinen Beschluss vom 28. September 2010 über die Festlegung des gemeinsamen Einschulungsbereichs 05, dessen Wirksamkeit unabhängig von der Frage seiner Rechtnatur (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 21. September 2012 - OVG 3 S 76.12 - juris Rn. 3) durch die in vorläufigen Rechtsschutzverfahren geäußerte Ansicht des Verwaltungsgerichts, er sei rechtswidrig, unberührt bleibt, weder aufgehoben noch die früheren Einschulungsbereiche durch Beschluss erneut festgelegt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 3 S 65.18
Grundschule; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Schule besonderer pädagogischer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist insoweit regelmäßig nicht auf die Einhaltung von gesetzlichen Kapazitätsgrenzen abzustellen, sondern allein auf die Grenze der Funktionsfähigkeit (vgl. nur Beschluss vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 - juris Rn. 7). - VG Berlin, 06.09.2017 - 9 L 680.17
Einstweiliger Rechtschutz gegen Zuweisung an Schule
Sie können sich daher selbst bei unterstellter Unanwendbarkeit des neu beschlossenen Einzel-Einschulungsbereiches für die Grundschule am Koppenplatz für das aktuelle Aufnahmeverfahren insbesondere nicht auf einen etwaigen Rechtsschein des (Fort-) Bestehens des gemeinsamen Einschulungsbereiches berufen (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 -, juris).Rn. 21 Jedoch kann sich der Antragsgegner dem Antragsteller zu 1. gegenüber nicht auf die Rechtswidrigkeit des gemeinsamen Einschulungsbereichs 05 berufen (vgl. Beschluss vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 -, juris; Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 3 S 102.11 -, juris).
Rn. 23 Da sich nicht mehr feststellen lässt, welche Erfolgsaussichten der Antrag auf Aufnahme des Antragstellers zu 1. in die Anne-Frank-Grundschule gehabt hätte, wenn das Aufnahmeverfahren unter Zugrundelegung des gemeinsamen Einschulungsbereichs in entsprechender Anwendung von § 55a Abs. 2 Satz 2 SchulG ( § 54 Abs. 4 Satz 3 SchulG ) durchgeführt worden wäre, ist es nach Art. 19 Abs. 4 GG zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes geboten, die Rechtsverletzung des Antragstellers zu 1. in Folge der Rechtswidrigkeit des durchgeführten Aufnahmeverfahrens und damit seinen Anordnungsanspruch auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Anne-Frank-Grundschule zu unterstellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2016, a. a. O., Rn. 6).
- VG Berlin, 30.08.2024 - 9 L 476.24
Vorläufige Aufnahme in de 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Schule
Ferner wird die Angemessenheit von weiteren Umständen bestimmt, wie zum Beispiel der Bebauungs- und Verkehrsstruktur entlang des Schulwegs, sodass es keine für ganz Berlin geltende, konkret bezifferbare Entfernung gibt, die die Angemessenheit des Schulwegs ausdrückt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2016 - 3 S 80.16 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 26. September 2018 - 3 S 57.18 - juris Rn. 2).Insoweit ist regelmäßig nicht auf die Einhaltung von gesetzlichen Kapazitätsgrenzen abzustellen, sondern allein auf die Grenze der Funktionsfähigkeit (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2016 - 3 S 80.16 - juris Rn. 7).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 3 S 57.18
Grundschule; gemeinsamer Einschulungsbereich; altersangemessener Schulweg; …
Die Antwort darauf, ob der Grundsatz altersangemessener Schulwege gewahrt ist, kann nicht das Ergebnis einer Rechenoperation sein, sondern hängt von weiteren Umständen, wie zum Beispiel der Bebauungs- und Verkehrsstruktur, ab, sodass es keine für ganz Berlin geltende, konkret bezifferbare Entfernung gibt, die die Angemessenheit des Schulwegs ausdrückt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 - juris Rn. 2). - VG Berlin, 31.07.2019 - 14 L 201.19
Vorläufige Aufnahme in die Profilklasse Kunst der Jahrgangsstufe 7 der …
Einer Aufnahme aller drei Antragstellerinnen und Antragsteller der hier derzeit anhängigen Eilverfahren - neben der hiesigen Antragstellerin zu 1 sind dies der Antragsteller zu 1 des Verfahrens VG 14 L 220.19 und die Antragstellerin des Verfahrens VG 14 L 256.19 - in die neu eingerichtete Profilklasse Kunst der Sophie-Scholl-Schule für das Schuljahr 2019/2020 steht hier auch nicht die sogenannte Grenze der Funktionsfähigkeit entgegen (…vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 -, juris Rn. 5, vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 -, juris Rn. 7, …und vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 S 70.15 -, juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2020 - 3 S 61.20
Grundschule; Aufnahmekapazität; Schule für gemeinsames Lernen; Frequenzabsenkung; …
Rn. 11 Da es hier um die Beendigung einer Rechtsverletzung geht, kommt es auf die Einhaltung von Kapazitätsgrenzen nicht an, sondern allein auf die Grenze der Funktionsfähigkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris Rn. 5; Beschluss vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 - juris Rn. 7). - VG Berlin, 31.07.2019 - 14 L 220.19
Einstweilige Anordnung auf Verpflichtung zur vorläufigen Aufnahme zum Schuljahr …
Einer Aufnahme aller drei Antragstellerinnen und Antragsteller der hier derzeit anhängigen Eilverfahren - neben dem hiesigen Antragsteller zu 1 sind dies die Antragstellerin zu 1 des Verfahrens VG 14 L 201.19 und die Antragstellerin des Verfahrens VG 14 L 256.19 - in die neu eingerichtete Profilklasse Kunst der Sophie-Scholl-Schule für das Schuljahr 2019/2020 steht hier auch nicht die sogenannte Grenze der Funktionsfähigkeit entgegen (…vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 -, juris Rn. 5, vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 -, juris Rn. 7, …und vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 S 70.15 -, juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 61.20
Vorläufige Aufnahme in eine Grundschule im Wege einstweiligen Rechtsschutzes: …
Rn. 11 Da es hier um die Beendigung einer Rechtsverletzung geht, kommt es auf die Einhaltung von Kapazitätsgrenzen nicht an, sondern allein auf die Grenze der Funktionsfähigkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris Rn. 5; Beschluss vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 - juris Rn. 7). - VG Berlin, 03.08.2020 - 35 L 277.20 Insoweit ist regelmäßig nicht auf die Einhaltung von gesetzlichen Kapazitätsgrenzen abzustellen, sondern allein auf die Grenze der Funktionsfähigkeit (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 -, juris Rn. 5 und vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 - juris Rn. 7).
- VG Berlin, 31.07.2019 - 14 L 256.19
Einstweilige Anordnung auf Verpflichtung zur vorläufigen Aufnahme zum Schuljahr …
Einer Aufnahme aller drei Antragstellerinnen und Antragsteller der hier derzeit anhängigen Eilverfahren - neben der hiesigen Antragstellerin sind dies die Antragstellerin zu 1 des Verfahrens VG 14 L 201.19 und der Antragsteller zu 1 des Verfahrens VG 14 L 220.19 - in die neu eingerichtete Profilklasse Kunst der Sophie-Scholl-Schule für das Schuljahr 2019/2020 steht hier auch nicht die sogenannte Grenze der Funktionsfähigkeit entgegen (…vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 -, juris Rn. 5, vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 -, juris Rn. 7, …und vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 S 70.15 -, juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2018 - 3 S 86.18
Schulrecht: Anspruch auf vorläufige Aufnahme in eine Leistungs- und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - 3 S 70.18
Schulzuweisung; Grundschule; Aufnahme; Kapazität; Schaffung weiterer Plätze; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 94.20
Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung; …
- VG Berlin, 14.08.2019 - 3 L 460.19
Anspruch eines Schülers auf Zuweisung an eine bestimmte Filialklasse einer …
- VG Berlin, 06.08.2019 - 9 L 527.19
Eilrechtsschutz auf Einschulung eines Schülers an einer besonderen Schule …
- VG Berlin, 03.09.2024 - 20 L 142.24
- VG Berlin, 08.08.2019 - 9 L 347.19
Vorläufige Aufnahme in eine bestimmte Grundschule
- VG Berlin, 25.06.2019 - 9 L 173.19
Vorläufige Aufnahme in die gewünschte Grundschule
- VG Berlin, 29.08.2023 - 9 L 521.23
Einstweilige Anordnung zur Aufnahme in bestimmte Schule
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2018 - 3 S 52.18
Aufnahme in Grundschule; Festlegung der (gemeinsamen) Einschulungsbereiche; …
- VG Berlin, 26.08.2024 - 20 L 132.24
- VG Berlin, 26.08.2024 - 20 L 113.24
- VG Berlin, 03.08.2020 - 35 L 254.20
- VG Berlin, 03.08.2020 - 35 L 262.20
- VG Berlin, 29.08.2023 - 9 L 467.23
- VG Berlin, 29.08.2023 - 9 L 528.23
Einstweilige Anordnung zur Aufnahme in eine bestimmte Schule
- VG Berlin, 29.08.2023 - 9 L 376.23
- VG Berlin, 14.07.2020 - 35 L 229.20
Grundschule am A..platz Aufnahme in den Jahrgang 2020/2021
- VG Berlin, 03.09.2024 - 20 L 191.24
- VG Berlin, 26.08.2024 - 20 L 148.24
- VG Berlin, 26.08.2024 - 20 L 139.24
- VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 344.24
Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Schule
- VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 380.24
Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Schule
- VG Berlin, 23.07.2020 - 35 L 283.20
- VG Berlin, 08.08.2019 - 9 L 396.19
Verpflichtung zur vorläufigen Aufnahme in eine bestimmte Grundschule
- VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 417.24
- VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 367.24
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