Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 3 S 812/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Linienverkehrsgenehmigung - Auswahl unter Mitbewerbern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 18.11.1998 - 5 K 1090/96
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 3 S 812/99
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87
Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 3 S 812/99
Sie lässt eine Erweiterung des vorhandenen Verkehrs, etwa durch die Einbeziehung neuer Streckenteile, nicht zu (BVerwG, Urteile vom 11.10.1968, vom 25.10.1968 und vom 6.12.1968, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nrn. 12, 17, 18 sowie Urteil vom 28.7.1989, BVerwGE 82, 260). - BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 153.80
Grundsatz der Priorität als eines von mehreren denkbaren sachlichen Kriterien des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 3 S 812/99
Bieten die mehreren Bewerber eine gleich gute Verkehrsbedienung an, so liegt es im Rahmen sachlicher Ermessenserwägungen der Behörde, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrags um die Befriedigung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat (BVerwG, Beschlüsse vom 18.6.1998 - 3 B 223.97 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 und vom 10.11.1980 - 7 B 153/80 -, GewA 1991, 175 …sowie Urteil vom 25.10.1968 - VII 134.66 -, Buchholz a.a.O. Nr. 15; Bidinger, Kommentar zum Personenbeförderungsrecht, Stand Dezember 1999, B § 13 Anm. 30). - BVerwG, 18.06.1998 - 3 B 223.97
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 3 S 812/99
Bieten die mehreren Bewerber eine gleich gute Verkehrsbedienung an, so liegt es im Rahmen sachlicher Ermessenserwägungen der Behörde, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrags um die Befriedigung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat (BVerwG, Beschlüsse vom 18.6.1998 - 3 B 223.97 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 und vom 10.11.1980 - 7 B 153/80 -, GewA 1991, 175 …sowie Urteil vom 25.10.1968 - VII 134.66 -, Buchholz a.a.O. Nr. 15; Bidinger, Kommentar zum Personenbeförderungsrecht, Stand Dezember 1999, B § 13 Anm. 30).
- VG Karlsruhe, 14.01.2003 - 5 K 1141/02
Linienverkehrsgenehmigung - Beauftragung von Subunternehmern; Besitzstandsklausel
Zum anderen ist dies der Anspruch des konkurrierenden Bewerbers auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung der Genehmigungsbehörde, wenn mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG erfüllen und kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vorliegt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1969 - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3;… Beschl. v. 06.04.2000 - 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1, S. 3;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995 - 3 S 886/94 - TranspR 1997, 121; Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 -).Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei vorrangig die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (…BVerwG, Urt. v. 17.01.1969, a. a. O.;… Beschl. v. 18.06.1998, a. a. O.;… Beschl. v. 06.04.2000, a. a. O. S. 3;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995, a. a. O., und Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 -).
Die Genehmigungsansprüche der konkurrierenden Bewerber nach §§ 2, 13 PBefG reduzieren sich in einer solchen Konkurrentensituation jeweils auf das Recht auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung der Behörde, die vom Gericht nach § 114 VwGO nur darauf hin überprüft wird, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 -).
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06
Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde - als Folge des nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 a PBefG bestehenden Verbots der Doppelbedienung - nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei vorrangig die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 19.10.2006 - 3 C 33/05 -, BVerwGE 127, 42 = NVwZ 2007, 330 = DVBl 2007, 307; Beschluss vom 06.04.2000 - 3 C 7.99 -, DVBl 2000, 1617 = EuR 2000, 792 = NVwZ 2001, 320; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.05.1995 - 3 S 886/94 -, TranspR 1997, 121 und Urteil vom 18.05.2000 - 3 S 812/99 -).Die Genehmigungsansprüche der konkurrierenden Bewerber nach §§ 2, 13 PBefG reduzieren sich in einer solchen Konkurrentensituation jeweils auf das Recht auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung der Behörde, die vom Gericht nach § 114 VwGO nur daraufhin überprüft wird, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.05.2000 - 3 S 812/99 - Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03, DVBl 2004, 843 = UPR 2004, 240).
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
Versagung einer Genehmigung zum Linienverkehr - Zuverlässigkeit des Unternehmers; …
Bieten mehrere Bewerber eine gleichgute Verkehrsbedienung an, kann es im Rahmen sachlicher Ermessenserwägungen der Behörde liegen, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrags um die Befriedigung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.6.1998 - 3 B 223/97 -, Buchholz 442.02, § 13 PBefG, Nr. 35 m.w.N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.5.2000 - 3 S 812/99 -).
- VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05
Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen
Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei vorrangig die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (…BVerwG, Urt. v. 17.01.1969, - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998, 1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3;… Beschl. v. 06.04.2000, a. a. O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995, 3 S 886/94 - TranspR 1997, und Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.2006 - 3 S 2407/05, VBlBW 2006, 240;… VG Freiburg, Urt. v. 18.12.2002 - 1 K 2400/99). - VG Sigmaringen, 23.02.2005 - 5 K 910/04
Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung
Die Genehmigungsansprüche der konkurrierenden Bewerber nach §§ 2, 13 PBefG reduzieren sich in einer solchen Konkurrenzsituation jeweils auf das Recht auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung der Behörde, die von Seiten des Gerichts nach § 114 VwGO nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.05.2000 - 3 S 812/99 -). - VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 424/07
Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit vorrangig und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (…BVerwG, Urt. v. 17.01.1969 - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3;… Beschl. v. 06.04.2000 a. a. O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995 - 3 S 886/94 - TranspR 1997; Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 - Beschl. v. 01.02.2006 - 3 S 2407/05, VBlBW 2006, 240;… VG Freiburg, Urt. v. 18.12.2002 - 1 K 2400/99). - VG Dessau, 06.05.2004 - 2 A 176/03 Bieten die mehreren Bewerber eine gleich gute Verkehrsbedienung an, liegt es im Rahmen sachlicher Ermessenserwägungen der Behörde, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrags um die Befriedigung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 1998 - 3 B 223.97 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 , Beschl. v. 10. November 1980 - 7 B 153/80 -, GewA 1981, 175;… Urt. v. 25.10.1968 - VII 134.66 -, Buchholz a.a.O. Nr. 15; s.a. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18. Mai 2000 - 3 S 812/99 -, juris).
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