Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 3 S 87.07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
AufenthG § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) vor Ablauf der mit einer Betreibensaufforderung gesetzten Frist; Geltendmachung einer Gehörsversetzung; Erlöschen einer Anwartschaft auf ein eigenständiges Aufenthaltsrechts bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 01.08.2007 - 19 A 44.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 3 S 87.07
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06
Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 3 S 87.07
In der späteren Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft liegt vielmehr deren Neubegründung, so dass die nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erforderliche Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft erneut zu laufen beginnt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 18 A 1151/06 -, juris, Rdnr. 6 und Beschluss vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67).Es genügt vielmehr, dass die Ehepartner nach außen erkennbar den gemeinsamen Lebensmittelpunkt dauerhaft aufgegeben haben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27. Juli 2006, a. a. O., Rdnr. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 18 B 1627/00
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Auslegung des Begriffs "seit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 3 S 87.07
In der späteren Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft liegt vielmehr deren Neubegründung, so dass die nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erforderliche Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft erneut zu laufen beginnt (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 18 A 1151/06 -, juris, Rdnr. 6 und Beschluss vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67).
- VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 17477/17
Verlängerung der familiären Aufenthaltserlaubnis; unterbrochene Ehebestandszeit; …
Wird die eheliche Lebensgemeinschaft unterbrochen, so führt dies zum Erlöschen der bis dahin erworbenen Anwartschaft auf ein eigenes Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG; eine spätere Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft ist deren Neubegründung, von der an die erforderliche Mindestbestandszeit erneut zu laufen beginnt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 A 1151/06 - juris - und Beschl. v. 29.11.2000 - 18 B 1627/00 - AuAS 2001, 67; VGH München, Beschl. v. 12.12.2008 - 19 CS 08.2842 - juris - VGH Kassel, Beschl. v. 24.01.2013 - 6 B 27/13 - InfAuslR 2013, 184 und Beschl. v. 21.09.2011 - 3 B 1693/11 - InfAuslR 2011, 441; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.09.2007 - OVG 3 S 87.07 - AuAS 2007, 218). - VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, …
Nur eine auf Dauer angelegte Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, nicht aber ein vorübergehendes Getrenntleben führt vor Ablauf der Dreijahresfrist zum Erlöschen der bis dahin erworbenen Anwartschaft des Ausländers auf ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht (OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.9.2007 - 3 S 87.07 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 - juris;… Dienelt in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 31 AufenthG, Rn. 21 m.w.N.).Eine auf die dauerhafte Trennung folgende Versöhnung hat das erneute Anlaufen der Frist zur Folge, d.h. die Zeiträume des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft nach einer Trennungsphase werden in diesem Falle nicht zusammengerechnet (OVG Berlin-Bgb, B.v. 11.9.2007 - 3 S 87.07 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 - juris;… Dienelt in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 31 AufenthG, Rn. 21 m.w.N.;… wohl auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 17).
- VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen …
Nur eine auf Dauer angelegte Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, nicht aber ein vorübergehendes Getrenntleben führt vor Ablauf der Dreijahresfrist zum Erlöschen der bis dahin erworbenen Anwartschaft des Ausländers auf ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.9.2007 - 3 S 87.07 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 - juris;… Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 31 AufenthG, Rn. 21 f.). - VG Freiburg, 28.04.2014 - 2 K 606/14
Aufenthaltsrecht bei Auflösung der Ehe
Dabei lässt die Kammer offen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft des Antragstellers auf der Grundlage der entsprechenden Vorsprache seiner Ehefrau bei der Ausländerbehörde am 10.01.2013 - deren Inhalt in dem Schreiben des damaligen Antragstellerbevollmächtigten vom 21.03.2013 (dort S. 2 drittletzter Absatz) sachlich bestätigt worden war - bereits seit Juli 2012 oder jedenfalls seit Januar 2013 als aufgehoben anzusehen wäre, oder ob die notwendige Kundgabe der dauerhaften Aufgabe des gemeinsamen Lebensmittelpunkts nach außen (zu dieser Voraussetzung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.9.2007 - 3 S 87.07 - AuAS 2007, 218; OVG NRW, B. v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 - juris) mit dem Vortrag des Antragstellers zum unerwarteten Auszug seiner Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung am "ersten Wochenende in Juni 2013" erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt ist. - OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2017 - 11 S 27.17
Erteilung eines Aufenthaltstitels nur im Rahmen des jeweiligen Aufenthaltszwecks
Rn. 6 Soweit der Antragsteller auf den Beschluss vom 11. September 2007 im Verfahren OVG 3 S 87.07 verweist, ist weder dargelegt noch ersichtlich, inwieweit die dortigen Ausführungen für das hiesige Verfahren relevant sind.
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