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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - 3 S 88.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33426
OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - 3 S 88.20 (https://dejure.org/2020,33426)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2020 - 3 S 88.20 (https://dejure.org/2020,33426)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - 3 S 88.20 (https://dejure.org/2020,33426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 18 Abs 4 S 2 SchulG BE 2004
    Vermutung des Einverständnisses des anderen sorgeberechtigten Elternteils mit der Schulanmeldung des Kindes durch den einen Elternteil

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 18 Abs 4 S 2 SchulG BE, § 20 SondPädV BE, § 6 Abs 3 S 1 Nr 1 SekIV BE, § 88 Abs 4 S 1 SchulG BE, § 5 Abs 6 S 1 SchulG BE, § 5 Abs 1 S 4 SchulG BE, § 37 Abs 4 SchulG BE
    Schulzuweisung; Sekundarschule; Profilklasse; Regelklasse; sonderpädagogischer Förderbedarf; Verteilung; Erziehungsberchtigte; gemeinsame Anmeldung; Einverständnis; Vermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 408
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 3 S 93.11

    Antragsbefugnis eines Elternteils im vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - 3 S 88.20
    Der Senat hält nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass sorgeberechtigte Eltern ihr Kind gemeinsam zur Aufnahme in die Schule anzumelden haben (Beschluss vom 30. August 2011 - OVG 3 S 93.11 - juris Rn. 3).

    Insoweit hält der Senat nicht mehr an der in seinem Beschluss vom 30. August 2011 (- OVG 3 S 93.11 - juris Rn. 3) geäußerten Rechtsauffassung fest, wonach sorgeberechtigte Eltern ihr Kind gemeinsam anzumelden haben, was letztlich bedeutet, dass sich das Einverständnis beider Elternteile ausdrücklich aus den Anmeldeunterlagen ergeben muss.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 3 S 75.17

    Rechtsnatur der Frist zur Anmeldung an der Erstschule; Teilnahme an einem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - 3 S 88.20
    Ebenso wenig dürfte ein Bewerber, der die Aufnahme in einen Zug mit besonderer pädagogischer Prägung an einer Schule als Erstwunsch begehrt, bei Erfolglosigkeit an dem Aufnahmeverfahren in die dortigen Regelklassen teilnehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2017 - OVG 3 S 75.17 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 111.21

    Anspruch auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 einer bestimmten Schule

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass die in § 88 Abs. 4 Satz 1 SchulG normierte Vermutung, dass jeder sorgeberechtigte Elternteil auch für den anderen handelt, gleichermaßen für die Anmeldung an der weiterführenden Schule nach § 56 Abs. 1 Satz 4 SchulG, § 5 Abs. 1 Satz 1 Sek I-VO gilt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 8; Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 88/20 - juris Rn. 2 ff.).

    Dieses hatte - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 88/20 - juris Rn. 7) - darauf verwiesen, dass es sich bei der englischsprachigen bilingualen Klasse nicht um einen Profilzug mit spezifischen Eignungsvoraussetzungen im Sinne einer Schule besonderer pädagogischer Prägung handelt (vgl. §§ 1, 2 Aufnahme VO-SbP), bei dem ein Bewerber, der die Aufnahme in einen Zug mit besonderer pädagogischer Prägung an einer Schule als Erstwunsch begehrt, nicht bei Erfolglosigkeit an dem Aufnahmeverfahren in die dortigen Regelklassen teilnehmen dürfte (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. November 2017 - OVG 3 S 75.17 - juris Rn. 10 ff.).

  • VG Berlin, 15.08.2022 - 39 L 248.22
    Denn nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gilt die in § 88 Abs. 4 Satz 1 SchulG normierte Vermutung, dass jeder sorgeberechtigte Elternteil auch für den anderen handelt, auch für die Anmeldung an der weiterführenden Schule nach § 56 Abs. 1 Satz 4 SchulG , § 5 Abs. 1 Satz 1 Sek I-VO (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - Rn. 6…, vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - Rn. 8 und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 88/20 - Rn. 2 ff., jeweils juris).

    Soweit die Antragsteller bemängeln, bei den Bewerberkindern mit den laufenden Nummern 6, 48, 53 und 145 finde sich nur eine Unterschrift und/oder sei das alleinige Sorgerecht nicht nachgewiesen, führt dies - wie bereits ausgeführt - nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht zur Unwirksamkeit der Anmeldung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - Rn. 6…, vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - Rn. 8 und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 88/20 - Rn. 2 ff., jeweils juris).

  • VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 439.23
    Diese Vermutung gilt auch für die Anmeldung an der weiterführenden Schule (…Beschluss der Kammer vom 17. August 2022 - VG 39 L 250/22, juris, Rn. 18ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - juris, Rn. 15;… Beschluss vom 26. Oktober 2022 - OVG 3 S 68/22 - juris, Rn. 8;… Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris, Rn. 6;… Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris, Rn. 8; Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 88/20 - juris, Rn. 2ff.).

    Eine Vergabe freier Plätze nach der als Ergebnis des Auswahlverfahrens geführten Nachrückerliste - unter Außerachtlassung von Bewerberkindern mit zwischenzeitlich bestandskräftigen Bescheiden - wird durch die Gerichte im Grundsatz auch nicht beanstandet (vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. November 2020 - OVG 3 S 100/20 - juris, Rn. 4 und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 88/20 - juris, Rn. 8; VG Berlin…, Beschluss vom 3. September 2019, a.a.O., Rn. 46 …und vom 2. August 2019 - VG 14 L 258.19 - juris, Rn. 37).

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