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| OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Aufnahmeanspruch in die Jahrgangsstufe 1 der Wangari-Maathai-Internationale Schule (WMIS), eine Staatliche Internationale Schule des Landes Berlin, in Zeiten der Corona-Pandemie; Anforderungen an die Durchführung des Losverfahrens
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 18 Abs 3 SchulG BE, § 5a Abs 3 BesPädSchulAufnV BE, § 5a Abs 4 BesPädSchulAufnV BE, § 5a Abs 5 BesPädSchulAufnV BE, CoVAnpV BB
Staatliche Internationale Schule - Aufnahme - Kontingent - Sonderregelung wegen Pandemie - Einrichtungsfrequenz -pädagogisches Konzept - Sprachtest - Losverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.07.2021 - 35 L 184.21
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (10)
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2020 - 3 S 85.20
Schule besonderer pädagogischer Prägung; Staatliche Internationale Schulen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Demgegenüber weist die Beschwerde zutreffend darauf hin, dass es im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG Ziel des gerichtlichen Rechtsschutzes ist, die durch eine fehlerhafte Schulplatzvergabe eingetretene Rechtsverletzung auszugleichen und den Rechtsschutzsuchenden so zu stellen, wie er ohne den behördlichen Fehler stünde, also wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 16; Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 20).Ihre fehlerhafte Vergabe an Mitbewerberinnen bzw. Mitbewerber verletzt die anderen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der dauerhaft in Berlin lebenden Kinder nicht in einem subjektiven Recht, weil sie ihren Aufnahmeanspruch nicht verkürzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -), sondern könnte allenfalls Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in subjektiven Rechten verletzen, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre.
Dem Verordnungsgeber kommt bei der normativen Ausgestaltung des Konzepts, das der Wangari-Maathai-Internationale Schule als Staatliche Internationale Schule zugrunde liegt und das darauf ausgerichtet ist, adäquate Schulplätze für Kinder aus hochmobilen Familien zu schaffen, die sich nur für einen begrenzten Zeitraum in Berlin aufhalten und die Stadt danach wieder verlassen, und diesen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, ihre durch Standortwechsel gekennzeichnete Schullaufbahn erfolgreich zu durchlaufen und im In- und Ausland anschlussfähig zu halten, ein nur begrenzt gerichtlich überprüfbarer organisatorischer Gestaltungsspielraum zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 - juris Rn. 13; Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 3).
Dies ist - ohne dass es auf eine Datenerhebung ankäme (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 - juris Rn. 17; Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 3) - als Konzept weiterhin nachvollziehbar.
Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass weder die formelle und materielle Vereinbarkeit der Verordnungsermächtigung in § 18 Abs. 3 SchulG mit der Verfassung von Berlin noch die Vereinbarkeit von § 5a AufnahmeVO-SbP mit § 18 Abs. 3 SchulG Zweifeln unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 2 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 3 S 67.18
Anspruch auf vorläufige Aufnahme an eine Staatliche Internationale Schule
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Dem Verordnungsgeber kommt bei der normativen Ausgestaltung des Konzepts, das der Wangari-Maathai-Internationale Schule als Staatliche Internationale Schule zugrunde liegt und das darauf ausgerichtet ist, adäquate Schulplätze für Kinder aus hochmobilen Familien zu schaffen, die sich nur für einen begrenzten Zeitraum in Berlin aufhalten und die Stadt danach wieder verlassen, und diesen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, ihre durch Standortwechsel gekennzeichnete Schullaufbahn erfolgreich zu durchlaufen und im In- und Ausland anschlussfähig zu halten, ein nur begrenzt gerichtlich überprüfbarer organisatorischer Gestaltungsspielraum zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 3).Dies ist - ohne dass es auf eine Datenerhebung ankäme (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 - juris Rn. 17;… Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 3) - als Konzept weiterhin nachvollziehbar.
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Demgegenüber weist die Beschwerde zutreffend darauf hin, dass es im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG Ziel des gerichtlichen Rechtsschutzes ist, die durch eine fehlerhafte Schulplatzvergabe eingetretene Rechtsverletzung auszugleichen und den Rechtsschutzsuchenden so zu stellen, wie er ohne den behördlichen Fehler stünde, also wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 16;… Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - 3 S 69.20
Anspruch auf Zulassung zur Nelson-Mandela-Schule
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Das anzufertigende Protokoll muss jedenfalls die Anwesenden, den Hergang der Verlosung und deren Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69/20 - juris Rn. 12). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - 3 S 70.17
Aufnahme in die Grundschule; Einzugsbereich; Besuch einer anderen Grundschule; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Im Hinblick auf die beanstandete Einrichtungsfrequenz des § 5a Abs. 4 Satz 1 AufnahmeVO-SbP von 20 Plätzen, zu denen zwei weitere (zunächst frei gehaltene) Plätze hinzukommen, gilt zudem, dass grundsätzlich weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich ein subjektives Recht der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers auf Schaffung weiterer Kapazitäten besteht (st.Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2017 - OVG 3 S 70.17 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 10. September 2018 - OVG 3 S 45.18 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 3. November 2020 - OVG 3 S 90/20 - juris Rn. 11 f.;… Beschluss vom 2. September 2021 - OVG 3 S 102/21 - juris Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2021 - 3 S 96.21
Aufnahmeanspruch in die Jahrgangsstufe 1 der Wangari-Maathai-Internationale …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Ihre fehlerhafte Vergabe an Mitbewerberinnen bzw. Mitbewerber verletzt die anderen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der dauerhaft in Berlin lebenden Kinder nicht in einem subjektiven Recht, weil sie ihren Aufnahmeanspruch nicht verkürzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -), sondern könnte allenfalls Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in subjektiven Rechten verletzen, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre. - OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2021 - 3 S 102.21
Anspruch der Eltern oder ihrer schulpflichtigen Kinder auf Einrichtung einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Im Hinblick auf die beanstandete Einrichtungsfrequenz des § 5a Abs. 4 Satz 1 AufnahmeVO-SbP von 20 Plätzen, zu denen zwei weitere (zunächst frei gehaltene) Plätze hinzukommen, gilt zudem, dass grundsätzlich weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich ein subjektives Recht der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers auf Schaffung weiterer Kapazitäten besteht (st.Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. September 2017 - OVG 3 S 70.17 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 10. September 2018 - OVG 3 S 45.18 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 3. November 2020 - OVG 3 S 90/20 - juris Rn. 11 f.; Beschluss vom 2. September 2021 - OVG 3 S 102/21 - juris Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - 3 S 45.18
Recht auf Bildung; Anspruch auf Schulplatz bei Übernachfrage; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Im Hinblick auf die beanstandete Einrichtungsfrequenz des § 5a Abs. 4 Satz 1 AufnahmeVO-SbP von 20 Plätzen, zu denen zwei weitere (zunächst frei gehaltene) Plätze hinzukommen, gilt zudem, dass grundsätzlich weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich ein subjektives Recht der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers auf Schaffung weiterer Kapazitäten besteht (st.Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. September 2017 - OVG 3 S 70.17 - juris Rn. 3; Beschluss vom 10. September 2018 - OVG 3 S 45.18 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 3. November 2020 - OVG 3 S 90/20 - juris Rn. 11 f.;… Beschluss vom 2. September 2021 - OVG 3 S 102/21 - juris Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20
Anspruch auf Zulassung zur Nelson-Mandela-Schule
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Abgesehen davon, dass sich die Frequenz des § 5a Abs. 4 AufnahmeVO-SbP im Rahmen dessen hält, was der Verordnungsgeber bei der Einschulung in die zuständige Grundschule nach § 4 Abs. 7 Satz 1 und 2 GsVO vorsieht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 - juris Rn. 7), führt allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der für das Schuljahr 2021/2022 zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme, dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind. - OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 3 S 90.20
Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule: Anordnungsgrund bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Im Hinblick auf die beanstandete Einrichtungsfrequenz des § 5a Abs. 4 Satz 1 AufnahmeVO-SbP von 20 Plätzen, zu denen zwei weitere (zunächst frei gehaltene) Plätze hinzukommen, gilt zudem, dass grundsätzlich weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich ein subjektives Recht der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers auf Schaffung weiterer Kapazitäten besteht (st.Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. September 2017 - OVG 3 S 70.17 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 10. September 2018 - OVG 3 S 45.18 - juris Rn. 3; Beschluss vom 3. November 2020 - OVG 3 S 90/20 - juris Rn. 11 f.;… Beschluss vom 2. September 2021 - OVG 3 S 102/21 - juris Rn. 2).
- VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der […] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 105.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der [...] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 124.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der […] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 112.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der […] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 126.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der […] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 139.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der […] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 100.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der […] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 98.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der […] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 108.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der […] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 132.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der […] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 141.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 96.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 128.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 122.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 110.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
- VG Berlin, 22.08.2022 - 39 L 319.22
- VG Berlin, 07.08.2025 - 20 L 179.25
- VG Berlin, 26.07.2022 - 35 L 94.22
- VG Berlin, 21.08.2023 - 9 L 385.23
- VG Berlin, 26.07.2022 - 35 L 95.22
- VG Berlin, 09.08.2022 - 35 L 118.22
- VG Berlin, 08.08.2022 - 35 L 130.22
- VG Berlin, 08.08.2022 - 35 L 126.22
- VG Berlin, 04.08.2022 - 35 L 105.22
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2025 - 3 S 82.25
Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7; Aufnahmeverfahren; bilinguale Klasse; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2024 - 3 S 95.24
Übergang in die Sekundarstufe I - sonderpädagogischer Förderbedarf - vorrangige …
- VG Berlin, 09.08.2022 - 35 L 115.22
- VG Berlin, 05.08.2022 - 35 L 111.22
- VG Berlin, 05.08.2022 - 35 L 120.22
- VG Berlin, 05.08.2022 - 35 L 109.22
(erfolgloser) Eilantrag; Vergabe eines Schulplatzes; Nelson-Mandela-Schule - NMS …
- VG Berlin, 09.08.2022 - 35 L 116.22
- VG Berlin, 05.08.2022 - 35 L 113.22
- VG Berlin, 05.08.2022 - 35 L 124.22
- VG Berlin, 04.08.2022 - 35 L 90.22
- VG Berlin, 04.08.2022 - 35 L 98.22
- VG Berlin, 22.08.2025 - 35 L 489.25
- VG Berlin, 22.08.2025 - 35 L 540.25
- VG Berlin, 20.08.2025 - 35 L 518.25
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer bestimmten Schule
- VG Berlin, 20.08.2025 - 35 L 515.25
- VG Berlin, 20.08.2025 - 35 L 520.25
- VG Berlin, 20.08.2025 - 35 L 559.25
- VG Berlin, 18.08.2023 - 3 L 224.13
- VG Berlin, 20.07.2022 - 3 L 185.22
- VG Berlin, 27.08.2025 - 20 L 211.25
- VG Berlin, 26.08.2025 - 35 L 570.25
- VG Berlin, 26.08.2025 - 35 L 287.25
- VG Berlin, 08.08.2025 - 20 L 163.25
- VG Berlin, 05.08.2024 - 20 L 114.24
- VG Berlin, 01.08.2024 - 20 L 96.24
- VG Berlin, 26.08.2025 - 35 L 286.25
- VG Berlin, 22.08.2025 - 35 L 522.25
- VG Berlin, 20.08.2025 - 35 L 514.25
- VG Berlin, 10.09.2024 - 20 L 157.24
- VG Berlin, 25.08.2023 - 39 L 543.23
- VG Berlin, 25.08.2023 - 20 L 88.23
- VG Berlin, 18.08.2023 - 3 L 222.23
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