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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8301
VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90 (https://dejure.org/1990,8301)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.08.1990 - 3 S 975/90 (https://dejure.org/1990,8301)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. August 1990 - 3 S 975/90 (https://dejure.org/1990,8301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Streitwertbemessung im Zusammenhang mit Baugenehmigungsbegehren für eine Spielhalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90
    Die Spielhalle hätte nicht zu Lasten der in unmittelbarer Nähe vorhandenen Bebauung gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 4.7.1980, BRS 36 Nr. 59).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 8.80

    Planungsbedürfnis - Auswirkungen - Öffentliche Belange - Zulässigkeit - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90
    Ob ein Vorhaben sich einfügt, kann allein danach beurteilt werden, in welche konkrete Beziehung es zu seiner näheren Umgebung tritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.2.1984 -- 4 C 8.80 --, BRS 42 Nr. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90
    Je Geldspielgerät und Jahr kann in einer gut besuchten Spielhalle (etwa im Inneren von Städten und größeren Orten) ein Nettomindestgewinn von etwa 12.000,-- DM angesetzt werden (vgl. Beschl. des erk. Gerichtshofs v. 1.9.1989 -- 14 S 2193/87 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90

    Begehren einer Baugenehmigung zu einer Aufstockung zur Einrichtung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90
    Nach dem Maßstab des § 3 Abs. 2 S. 2 der Spielverordnung -- SpielV i.d.F. v. 11.12.1985 (BGBl. I S. 2245), der auch für die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Spielhallen sachgerecht ist (vgl. Urt. d. Senats vom 2.8.1990 -- 3 S 26/90 --), setzt sich die maßgebliche "Grundfläche" außer aus den Teilflächen für Geldspielautomaten, TV-Spiele, Billard" und dem Thekenbereich auch aus dem unmittelbar in den Spielbereich übergehenden Eingangsbereich (7,56 qm) zusammen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89

    Zur Streitwertberechnung bei baurechtlicher Zulassung von Spielhallen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90
    Mit dem 5. Senat des erk. Gerichtshofs sieht auch der Senat die Größe der Grundfläche (§ 3 Abs. 2 SpielV) und die gewerberechtlich dort mögliche Zahl und Art von Spielgeräten als wichtigen Parameter für die Ermittlung des Jahresnettogewinns und damit des wirtschaftlichen Verfahrensinteresses des Spielhallenbetreibers an (vgl. dazu Beschl. v. 9.7.1990 -- 5 S 2089/89 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 8 S 2571/91

    Streitwertfestsetzung bei Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die …

    Der Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die Zulässigkeit einer Spielhalle bestimmt sich nach den gleichen Grundsätzen wie im Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung (im Anschluß an VGH Mannheim, Beschluß vom 9.7.1990 - 5 S 2089/89 und vom 8.8.1990 - 3 S 975/90).

    Denn aus ihr ergibt sich die Zahl der aufzustellenden Geräte und damit der in etwa zu erzielende Nettogewinn (vgl. auch VGH Bad.-Württ. Beschl, v. 8.8.1990 -- 3 S 975/90 --).

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