Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 99.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 106 Abs 2 S 4 SchulG BB, § 106 Abs 4 S 3 SchulG BB, § 4 Abs 2 GrSchulV BB
Bestimmung der zuständigen Schule durch die Eltern bei deckungsgleichen Schulbezirken - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 106 Abs 2 S 4 SchulG BB, § 4 Abs 2 GrSchulV BB, § 106 Abs 4 S 3 SchulG BB
Aufnahme in die Primarstufe; deckungsgleicher Schulbezirk; wichtiger Grund; pädagogische Gründe; Montessori-Pädagogik; Geschwistervorrang; Anmeldung; zuständige Schule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 04.09.2019 - 12 L 643.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 99.19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 S 70.15
Unmaßgeblichkeit von Verwaltungsvorschriften bei fehlenden Anknüpfungspunkten in …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 99.19
Auch wenn man dieser Argumentation folgen wollte und die bisherige Praxis nicht lediglich als einen Versuch wertet, das Fehlen einer Vorrangregelung für Geschwister in § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG zu überspielen (vgl. dazu etwa die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3711, Drs. 6/9364, und den in der Plenarsitzung vom 19. September 2018 abgelehnten Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, Drs. 6/9400; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 S 70.15 - juris Rn. 4), folgt aus dem besonderen Gewicht pädagogischer Gründe bei Geschwisterkindern nicht, dass nicht auch in anderen Fällen wichtige pädagogische Gründe für die Einschulung in die M... bestehen können, etwa auf Grund von Erfahrungen des einzuschulenden Kindes mit dem Montessori-Konzept in der Kindertagesstätte, wie sie im Widerspruchsschreiben der Antragsteller vom 18. Juni 2019 geschildert werden.
- VG Cottbus, 09.08.2023 - 1 L 180/23 Bei deckungsgleichen Schulbezirken können die Eltern unter allen Grundschulen eine Schule auswählen, bei der sie ihr schulpflichtiges Kind dann anmelden; die ausgewählte Schule ist danach die zuständige Schule für die eigentliche Anmeldung, § 4 Abs. 2 S. 1 u. 2 der Grundschulverordnung, GV (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08. Oktober 2019 - OVG 3 S 99.19 -, juris Rn. 5).
Die Regelung der Stadt C ... über Schuleinzugsbereiche, die über eine "Zuordnung zu einer Grundschule" entscheiden soll, § 2 Abs. 2 der Schulbezirkssatzung Grundschulen, wäre, sollte sie nach dem Willen des Satzungsgebers rechtserheblich sein, nichtig, weil sie zum einen im Brandenburgischen Schulgesetz keine rechtliche Grundlage findet und sie zum anderen im Widerspruch zu § 4 Abs. 2 S. 1 und 2 GV und der in § 2 Abs. 1 der Schulbezirkssatzung Grundschulen vom Satzungsgeber selbst bestimmten Deckungsgleichheit stünde (…vgl. VG Potsdam, Beschl. v. 28. August 2017 - VG 12 L 892/17 -, juris Rn. 11; VG Potsdam, Beschl. v. 04. September 2019 - VG 12 L 643/19 -, BA S. 14 [zu den entsprechenden Regelungen in der Schulbezirksatzung Potsdam] sowie nachfolgend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08. Oktober 2019 - OVG 3 S 99.19 -, juris Rn. 5).
Ob eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht käme, oder ob § 4 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 GV teilnichtig wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08. Oktober 2019 - OVG 3 S 99.19 -, juris Rn. 4; VG Potsdam, Beschl. v. 04. September 2019 - VG 12 L 643/19 -, n. v. BA S. 11), könnte vorliegend offen bleiben, weil die allgemeinen Ausführungen in der Widerspruchsbegründung soziale Gründe nicht hinreichend untersetzen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2025 - 3 S 44.25
Anspruch auf vorläufige Beschulung eines Kindes in der Klassenstufe 1 einer …
Daraus ergibt sich kein allgemeiner Geschwistervorrang, denn einen solchen sieht § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG gerade nicht vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 99.19 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 17. August 2022 - OVG 3 S 28/22 - juris Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2024 - OVG 3 S 126/24 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2022 - 3 S 28.22
Schulplatzvergabe; Übernachfrage; Differenzierung nach Anzahl oder besonderem …
Rn. 7 Unabhängig davon ist die pauschale Annahme des Antragsgegners, allen Kindern, deren Geschwisterkind die von ihm geleitete Schule bereits besuche, stehe ein (weiterer) wichtiger pädagogischer Grund zur Seite, weil "es einem Kind schwerlich zu vermitteln ist, warum es nach einem völlig anderen Schulkonzept als sein Geschwisterkind unterrichtet wird, insbesondere warum es im Gegensatz zu seinem älteren, ebenfalls schulpflichtigen Geschwisterkind Hausaufgaben zu erledigen hat und unter dem Leistungsdruck einer Notengebung steht", was "durchaus zu Verwerfungen innerhalb der Familie" und dazu führen könne, "dass das jüngere Kind sich zu Unrecht schlechter behandelt fühlt und dem Besuch der anderen Schule ablehnend gegenübersteht" nicht damit zu vereinbaren, dass der Gesetzgeber in § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG einen allgemeinen Geschwistervorrang gerade nicht vorgesehen und auch für Montessori-Schulen keine andere Regelung getroffen hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 99.19 - juris Rn. 4, unter Hinweis auf den in der Plenarsitzung vom 19. September 2018 abgelehnten Gesetzentwurf Drs. 6/9400). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2023 - 3 S 48.23
Aufnahmeanspruch eines in einem Überschneidungsgebiet wohnenden Kindes in eine …
Auch die Rechtsprechung zum fehlenden Geschwisterprivileg bei Übernachfrage in deckungsgleichen Schulbezirken (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. August 2022 - OVG 3 S 28/22 - juris Rn. 7; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 99.19 - juris Rn. 4) ist nicht übertragbar, weil in diesen Fällen die gesetzliche Regelung in § 106 Abs. 2 Satz 4 BbgSchulG auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Abs. 4 Satz 3 abstellt.
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