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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 24.04.2014 - 3 Sa 81/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,77270
LAG Bremen, 24.04.2014 - 3 Sa 81/13 (https://dejure.org/2014,77270)
LAG Bremen, Entscheidung vom 24.04.2014 - 3 Sa 81/13 (https://dejure.org/2014,77270)
LAG Bremen, Entscheidung vom 24. April 2014 - 3 Sa 81/13 (https://dejure.org/2014,77270)
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Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.04.2014)

    Nach Streik gegen unerwünschten Kollegen: Firma kündigte Sexualstraftäter - zu Unrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Bremen, 17.06.2015 - 3 Sa 129/14

    Unwirksame außerordentliche Druckkündigung eines Hafenfacharbeiters wegen des …

    Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht im Wesentlichen ausgeführt, der zum Zeitpunkt der Kündigung vom 24. April 2012 auf die Beklagte ausgeübte Druck sei nicht derart hoch gewesen, dass eine Kündigung des Klägers ohne vorherige schützende Maßnahmen durch die Beklagte gerechtfertigt sei (wegen des Tatbestands und der Entscheidungsgründe des Urteils des Landesarbeitsgericht Bremen vom 24. April 2014 - 3 Sa 81/13 - wird auf Bl. 277 bis 297 d. A. verwiesen).

    Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 11. Februar 1960 - 5 AZR 210/58 - BAGE 9, 53, 54 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - BAGE 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 15 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; BAG, BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a der Gründe, m.w.N;… BAG, 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 -, juris, BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 aaO.; LAG Bremen 24. April 2014 - 3 Sa 81/13).

    Dies hat das Landesarbeitsgericht Bremen bereits in den vorausgehenden Entscheidungen vom 20. November 2012 (1 Sa 78/12) und vom 24. April 2014 (3 Sa 81/13) festgestellt.

    Daher hat die Kammer im Kündigungsrechtsstreit über die Wirksamkeit der dieser Kündigung zeitlich vorausgehenden Kündigung mit Urteil vom 24. April 2014 (3 Sa 81/13) entschieden, dass es zum Zeitpunkt der vorausgehenden Kündigung vom 24. April 2012 nicht entbehrlich war, dass sich die Beklagte nach den oben genannten Grundsätzen zunächst schützend vor den Kläger stellt.

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