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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.1985 - 3 Sa 984/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6078
LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.1985 - 3 Sa 984/84 (https://dejure.org/1985,6078)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.03.1985 - 3 Sa 984/84 (https://dejure.org/1985,6078)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. März 1985 - 3 Sa 984/84 (https://dejure.org/1985,6078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschlußprüfung; Entschuldigtes Fehlen

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 58/98

    Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses, wenn der Auszubildende wegen Krankheit …

    Dem ist zuzustimmen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 5. März 1985 - 3 Sa 984/84 - EzB § 14 Abs. 3 BBiG Nr. 10; LAG Hamm Urteil vom 18. September 1996 - 9 Sa 2341/95 - juris; Sarge, DB 1993, 1034;… Wohlgemuth, BBiG, 2. Aufl., 1995, § 14 Rz 12; Gedon/Spiertz, Berufsbildungsrecht, Stand Mai 1998, BBiG § 14 Rz 23;… KR-Weigand, 4. Aufl., §§ 14, 15 BBiG Rz 25; a. A. ArbG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 1 Ca 281/85 - EzB § 29 Abs. 3 Nr. 3; Herkert, BBiG, Stand 15. Juni 1998 § 14 Rz 7 b).
  • ArbG Bonn, 10.02.2022 - 1 Ca 1198/21
    Rn. 93 (2) Die tarifliche Vorschrift greift die zu § 21 Abs. 3 BBIG ergangene Rechtsprechung und herrschende Lehre auf, wonach sich das Ausbildungsverhältnis nicht nur in den dort ausdrücklich geregelten Fällen verlängert, sondern - jedenfalls - auch dann, wenn der Auszubildende wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Prüfung nicht teilnehmen kann (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 58/98 - juris) oder, wenn wegen entschuldigten Fehlens in der Abschlussprüfung die Prüfung nicht abgelegt werden kann (LAG Rheinland-Pfalz 5. März 1985 - 3 Sa 984/84 - juris - APS/Biebl BBiG § 21 Rdn. 17;… ErfK/Schlachter BBiG § 21 Rdn. 5;… BeckOK ArbR/Hagen BBiG § 21 Rdn. 9; Sarge DB 1993, 1034;… Breier/Dassau/Kiefert/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 16 TVAöD-AT, Rdn. 13).
  • LAG Hamm, 18.09.1996 - 9 Sa 2341/95

    Ausbildungsverhältnis: Verlängerungsanspruch bei Nichtbestehen der Prüfung

    Die genannte Vorschrift gewährt dem Auszubildenden auch dann ein Recht, die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses zu verlangen, wenn der Prüfling die Abschlußprüfung aus anderen Gründen als mangelnden Fertigkeiten und Kenntnissen nicht besteht (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.03.1985 - 3 Sa 984/84 - EzB Nr. 10 zu § 14 Abs. 3 BBiG;… ebenso Sarge. Der Betrieb, 1993, 1034 ff. m.w.N., Wohlgemuth, BBiG, 2. Aufl., § 14 Rn. 12, Gedon/Spiertz, § 14 Rn. 23, KR-Weigand, a.a.O., Rn. 25;… Musielak/Detterbeck, Das Rechts des Handwerks, 3. Aufl., § 31 Rn. 11, die dem Lehrling ein unbeschränktes Recht auf Wiederholungsprüfungen, auch zum Zwecke der Verbesserung der Noten, zubilligen;… a. A. Herkert, BBiG. Stand 01.07.1996 § 14 Rn. 7 a; ArbG Berlin, Urteil v. 05.12.1985 - 1 Ca 281/85 - EzB Nr. 3 zu § 29 Abs. 3 BBiG).
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