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| OLG Frankfurt, 02.07.1969 - 3 Ss 221/69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 2214
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 17.02.1969 - 1 Ss 622/68
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.1969 - 3 Ss 221/69
Die turnusmäßige Vertretung des Vorsitzenden einer mit mehr als 3 Beisitzern besetzten Strafkammer ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie auf eine allgemeine durch die Geschäftsverteilung bedingte andauernde Überlastung des Vorsitzenden zurückzuführen ist (im Anschluß an OLG Frankfurt 1969-02-17 1 Ss 622/68 = NJW 1969, 854).Der Vorsitzende ist auch dann nicht vorübergehend verhindert iS des GVG § 66 Abs. 1, wenn er auf Grund der allgemeinen Überlastung ohne Freistellung im übrigen zur Wahrnehmung bestimmter regelmäßiger Vorsitzendengeschäfte (Aufstellung des weiteren Sitzungsplanes) nicht in der Lage ist.
- BGH, 10.03.1970 - VI ZR 234/68
Beteiligung des Vorsitzenden an der Leitung und Rechtsprechung - Anforderungen an …
Diese ständige Mitwirkung ist jedoch - entgegen den vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main (NJW 1969, 854 [OLG Frankfurt am Main 17.02.1969 - 1 Ss 622/68] ; 1969, 2214) [OLG Frankfurt am Main 02.07.1969 - 3 Ss 221/69] geäußerten Bedenken - auch dann noch gegeben, wenn der Vorsitzende 25 v.H. der Sachen durch seinen Vertreter im Vorsitz wahrnehmen läßt, sofern die einzelnen Sachen, wie geboten, auch danach "gewogen" werden, ob sie für die Gleichmäßigkeit und Güte der Rechtsprechung des Senats von Bedeutung sein können (BGHZ 37, 210, 217) [BGH 19.06.1962 - GSZ - 1/61] .
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