Rechtsprechung
| BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmebeschlüssen - Einzelne Beschlagnahmung eines jeden Gegenstandes - Beschlagnahmeverbot bei gemeinsamer Ausübung der Sachherrschaft durch einen Tatverdächtigen und einen Zeugnisverweigerungsberechtigten - Zusammenhang mit dem ...
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 23.10.1962 - 6 BJs 469/62
- BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
- BGH, Ermittlungsrichter, 22.11.1962 - 6 BJs 469/62
- BGH, 22.11.1962 - 6 BJs 469/62
- BGH, Ermittlungsrichter, 23.11.1962 - 6 BJs 469/62
- BGH, Ermittlungsrichter, 25.11.1962 - 6 BJs 469/62
- BGH, 07.12.1962 - 6 BJs 469/62
- BGH, 31.10.1963 - 3 StB 12/63
- BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63
- BGH, 14.10.1964 - 6 BJs 469/62
- BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
- BGH, 25.10.1966 - 6 StE 4/64
- BGH, 09.12.1966 - 9 BJs 490/62
Papierfundstellen
- BGHSt 19, 374
- MDR 1964, 859
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.09.1956 - 1 BJs 182/55
Öffnung von Postsendungen aus der sowjetischen Besatzungszone durch Beamte der …
Auszug aus BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63
- Die Rechtslage ist insoweit ähnlich wie in dem Fall, den der Senat in BGHSt 9, 351, 355 entschieden hat.
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Rn. 52 Dass § 97 StPO nicht einschlägig ist, wenn ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGHSt 19, 374; 38, 144 ; BVerwG…, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3/01 -, NJW 2001, S. 1663 sowie statt vieler G. Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 97 Rn. 25, 137 m.w.N.). - BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13
Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und …
Gegenstände, die sich im Gewahrsam der Kanzlei des anwaltlichen Partners befinden, sind zudem auch dann vor einem staatlichen Zugriff geschützt, wenn der nichtanwaltliche Sozius an ihnen unmittelbaren Besitz hat; denn nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung der Fachgerichte verlangt § 97 StPO keinen Alleingewahrsam des Geheimnisträgers (vgl. BGHSt 19, 374; 25, 168 ;… LG Aachen, MDR 1981, S. 603). - BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Abgeordnetenbüro
Rn. 9 Der Beschwerdeführer zu 1. müsse als Inhaber bloßen Mitgewahrsams den gegen den Beschuldigten zulässigen Zugriff infolge der bestehenden Sachherrschaftsgemeinschaft hinnehmen (Hinweis auf BGHSt 19, 374 ff.).Rn. 23 3. Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Stellungnahme des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vorgelegt; diese geht dahin, dass die im Beschluss des Landgerichts München I zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 374) einen Fall betreffe, der mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar sei.
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04
Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche …
Eine solche weitgehende Einschränkung der Aufklärungsmöglichkeiten sei aber auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit nicht geboten und liefe dem Zweck des Strafrechts und des Strafprozessrechts zuwider (vgl. BGHSt 19, 374 ). - LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen …
- BVerwG, 18.06.2026 - 2 WDB 12.25
Beschlagnahme von Zufallsfunden bei rechtswidriger Durchsuchung
Denn nur durch Einholung einer richterlichen Genehmigung wird es rechtsstaatlich erträglich, dass eine durchsuchende Amtsperson ohne richterliche Anordnung, ohne Vorliegen von Gefahr im Verzug und lediglich aufgrund eines zunächst nur bei ihr aufgetretenen Verdachts Gegenstände einstweilen in Beschlag nimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63 - BGHSt 19, 374 ).Teils wird wohl auch auf den Ausnahmecharakter des § 108 StPO in Bezug auf den Richtervorbehalt abgestellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63 - BGHSt 19, 374 ).
- LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von …
Rn. 31 Dieser Auffassung der Kammer steht nicht entgegen, dass die (endgültige) Beschlagnahme im Fall des § 108 StPO durch den Richter der neuen Sache herbeigeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, juris Rn. 34;… Beschluss vom 14. März 1979 - StB 6/79, juris Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 15. Januar 1974 - 3 Ws 355/73, NJW 1974, 805, 806).In der von ihm zitierten Fundstelle BGHSt 19, 374, 376 stellt der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, juris Rn. 33) lediglich fest, dass die Bestätigung der einstweiligen Beschlagnahme durch den Ermittlungsrichter des Ausgangsverfahrens "einstweilig" geblieben ist.
- BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17
Kanzleipflicht des Rechtsanwalts: Zulässigkeit des Betriebs einer …
In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vielmehr auf strafprozessuale Rechtsprechung verwiesen, in der - ohne eine weitere Begrenzung des Kreises der nichtanwaltlichen Mitgewahrsamsinhaber - zur Begründung des Beschlagnahmeverbots gemäß § 97 Abs. 1 StPO der Mitgewahrsam des Rechtsanwalts als ausreichend erachtet wird, sofern nicht der Beschuldigte Mitgewahrsam inne hat (…BVerfG aaO unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, BGHSt 19, 374 und Urteil vom 28. März 1973 - 3 StR 385/72, BGHSt 25, 168, 169; LG Aachen, MDR 1981, 603). - BGH, 14.03.1979 - 1 StE 7/78 Diese Maßnahme, die wieder aufzuheben ist, wenn nicht in angemessener Frist ein Verfahren eingeleitet wird (BGHSt 19, 374, 376), ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar.
Die Maßnahme nach § 108 StPO betrifft jedoch nicht eine Beschlagnahme, sie läßt vielmehr nur zu, einen Gegenstand einstweilig, also vorläufig bis zu dem Zeitpunkt, in dem er freigegeben wird oder in dem die Beschlagnahmeanordnung nach § 94 StPO ergeht, in Beschlag zu nehmen (BGHSt 19, 374, 376).
Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 4. August 1964 (BGHSt 19, 374), der die Beschwerde gegen eine auf § 108 StPO gestützte Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zugelassen hatte, steht dem nicht entgegen; denn dieser Beschluß ist vor Neufassung des § 304 StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (BGBl I S. 1645), das die Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs teilweise in Anlehnung an § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO beschränkt hat (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1979 - 1 BJs 208/78/StB 1/79 -), ergangen.
- VGH Hessen, 10.12.2025 - 28 A 369/22
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung
Als Zufallsfund (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 StPO) in dem Ermittlungsverfahren (Az.: ...) durfte die Staatsanwaltschaft den WhatsApp-Chat aber auch nur vorläufig zu dem Zweck sicherstellen, um in angemessener Frist eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Beschlagnahme des WhatsApp-Chats in einem neuen Ermittlungsverfahren bei dem hierfür zuständigen Ermittlungsgericht nach §§ 94, 98 StPO beantragt werden soll oder der WhatsApp-Chat mangels strafrechtlicher Relevanz wieder herauszugeben bzw. zu löschen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 1979 - StB 6/79 -, juris Rn. 4 und vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63 -, juris Rn. 33 f.; OVG Bremen…, Beschluss vom 21. Juli 2006 - DL A 420/05 -, juris Rn. 39;… Hausschild, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2. Aufl. 2023, StPO, § 108 Rn. 15;… Heinrichs/Weingast, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 9. Aufl. 2023, StPO, § 108 Rn. 5;… Hartmann, in: Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 5. Aufl. 2022, StPO, § 108 Rn. 6). - BGH, 07.01.2026 - StB 68/25 VS-NfD
- LG Bonn, 29.09.2005 - 37 Qs 27/05
Verdacht der unbilligen Behinderung bzw. Diskriminierung von Abnehmern und …
- BGH, 07.01.2026 - StB 68/25
Zurückweisung der Beschwerde wegen Rechtmäßigkeit des Beschlusses über …
- BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72
Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des …
- BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
- LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines …
- LG Bonn, 27.03.2002 - 37 Qs 91/01
- AG Dippoldiswalde, 19.03.2008 - 7 Ds 201 Js 49766/06
Vorläufigkeit einer einstweiligen Beschlagnahme bei Unterlassen des Einleitens …
- BGH, 11.05.1979 - 4 BJs 40/79
Anforderungen an die Sicherung des Verfalls von Wertersatz - Voraussetzungen für …
- LG Aachen, 11.10.1984 - 86 Qs 74/84
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 31.10.1963 - 3 StB 12/63 |
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Pressemeldung, 20.11.1963)
BGH
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 23.10.1962 - 6 BJs 469/62
- BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
- BGH, Ermittlungsrichter, 22.11.1962 - 6 BJs 469/62
- BGH, 22.11.1962 - 6 BJs 469/62
- BGH, Ermittlungsrichter, 23.11.1962 - 6 BJs 469/62
- BGH, Ermittlungsrichter, 25.11.1962 - 6 BJs 469/62
- BGH, 07.12.1962 - 6 BJs 469/62
- BGH, 31.10.1963 - 3 StB 12/63
- BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63
- BGH, 14.10.1964 - 6 BJs 469/62
- BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
- BGH, 25.10.1966 - 6 StE 4/64
- BGH, 09.12.1966 - 9 BJs 490/62
Papierfundstellen
- MDR 1964, 71
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
des Ersten Senats vom 5. August 1966 auf die mündliche Verhandlung vom 25., 26. und 27. Januar 1966 -- 1 BvR 586/62, 610/63 und 512/64 -- in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co KG, gesetzlich vertreten durch die Rudolf Augstein GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, diese vertreten durch den Geschäftsführer A. - ... gegen 1. a) den Antrag der Bundesanwaltschaft auf Erlaß des Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses gegen den Herausgeber Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962; b) die Anträge der Bundesanwaltschaft auf Erlaß von Haftbefehlen gegen den Herausgeber Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962, den Verlagsdirektor Hans Detlev Becker vom 2. November 1962, den Chefredakteur Claus Jacobi vom 27. Oktober 1962, den Stellvertretenden Chefredakteur Conrad Ahlers vom 23. Oktober 1962, den Redakteur Hans Schmelz vom 27. Oktober 1962; 2. die vorläufige Festnahme des Chefredakteurs Claus Jacobi, des Chefredakteurs Johannes K. Engel, des Stellvertretenden Chefredakteurs Hans Diter Jaene; 3. die Haftbefehle der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshoft gegen den Herausgeber Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962, den Verlagsdirektor Hans Detlev Becker vom 2. November 1962, den Chefredakteur Claus Jacobi vom 27. Oktober 1962, den Stellvertretenden Chefredakteur Conrad Ahlers vom 23. Oktober 1962, den Redakteur Hans Schmelz vom 27. Oktober 1962; 4. a) den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshoft gegen Rudolf Augstein vom 23. Oktober 1962 - 6 BJs 469/62 - b) die Beschlagnahmebestätigungsbeschlüsse der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen Rudolf Augstein, Hans Dieter Jaene und Hans Schmelz vom 23. November 1962 und gegen Rudolf Augstein u. a. vom 25. November 1962 - 6 BJs 469/62 - c) die Beschlüsse des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1962 und vom 7. Dezember 1962 - 6 BJs 469/62 - vom 31. Oktober 1963 - 3 StB 12/63 - und vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63 - 5. a) die Weitergabe der freigegebenen Schriftstücke Nr. 8, 251 252, 649, 236, 635, 749 = 193 der Hamburger Beschlagnahmeliste an andere Behörden durch die Bundesanwaltschaft und b) die Weigerung der Ermittlungsorgane, die nach den Beschlüssen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63 -, 14. Oktober 1964 - 6 BJs 469/62 - und 6. August 1965 - 6 StE 4/64 - noch beschlagnahmten Unterlagen des Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co herauszugeben sowie die von den beschlagnahmten Unterlagen angefertigten Abschriften, Fotokopien etc. zu vernichten.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".