Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1961 - 3 StR 10/61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unterhaltens verfassungsfeindlicher Beziehungen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57
Viktor Agartz
Auszug aus BGH, 21.04.1961 - 3 StR 10/61
Sie liegt vor, wenn der Täter sich in irgend einer Form zum Werkzeug fremder Staats- oder verfassungsfeindlicher Bestrebungen machen will (BGHSt 11, 171).Dafür müssen äussere Anzeichen vorhanden sein, die den sicheren Schluß auf den Einordnungswillen zulassen (BGHSt 11, 171; BGHSt 10, 163).
Unter diesen Umständen sind nach den Grundsätzen BGHSt 11, 171 Feststellungen darüber erforderlich, ob sich der Angeklagte, wenn auch vielleicht um eigener abweichender Ziele willen (BGHSt 10, 163), bewußt in die Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der SED eingegliedert, sich also zum Werkzeug staatsfeindlicher Kräfte gemacht hat.
- BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54
Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die …
Auszug aus BGH, 21.04.1961 - 3 StR 10/61
Mehr als eine solche Erörterung (BGHSt 6, 295 [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54]) ist nicht erforderlich.Offenkundige Tatsachen, zu denen auch die gerichtskundigen zählen, bedürfen keines besonderen Beweises mehr (§ 244 Abs. 3 StPO; BGHSt 6, 292 [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54]).
- BGH, 22.12.1956 - 2 StE 15/56
Otto John
Auszug aus BGH, 21.04.1961 - 3 StR 10/61
Dafür müssen äussere Anzeichen vorhanden sein, die den sicheren Schluß auf den Einordnungswillen zulassen (BGHSt 11, 171; BGHSt 10, 163).Unter diesen Umständen sind nach den Grundsätzen BGHSt 11, 171 Feststellungen darüber erforderlich, ob sich der Angeklagte, wenn auch vielleicht um eigener abweichender Ziele willen (BGHSt 10, 163), bewußt in die Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der SED eingegliedert, sich also zum Werkzeug staatsfeindlicher Kräfte gemacht hat.
- BGH, 30.03.1960 - 3 StR 7/60
Einordnung des Weiterbestehens der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als …
Auszug aus BGH, 21.04.1961 - 3 StR 10/61
Nur bei Angeklagten, die ideologische Parteigänger ihres Beziehungspartners sind, bedarf es dessen in aller Regel nicht, weil sich bei ihnen der Einordnungswille schon aus der ideologischen Übereinstimmung ergibt (BGH 3 StR 7/60 vom 30.3.1960).
- BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
Unterhaltung von Beziehungen zum Sowjetzonalen Deutschen Turn- und Sportbund …
Es gehört deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 3 StR 7/60 vom 30. März 1960; 3 StR 10/61 vom 21. April 1961) zum inneren Tatbestand des § 100 d Abs. 2 StGB in der Begehungsform des Förderns, dass der Täter sich in irgendeiner Weise zum Werkzeug der Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der fremden Vereinigung machen will, dass er sich in diese Bestrebungen "eingeordnet" hat.
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