Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2010 - 3 StR 103/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO; § 211 StGB
Mord; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Umfang der revisionsrechtlichen Kontrolle); Urteilsgründe (notwendige Mitteilung und Erörterung der Einlassung des Angeklagten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Indiz für die Tötungsabsicht durch Stellen eines Chinchilla-Käfigs in den Hausflur
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Indiz für die Tötungsabsicht durch Stellen eines Chinchilla-Käfigs in den Hausflur - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Verurteilung wegen Mordes das zweite Mal aufgehoben - jetzt macht es ein anderes LG
Verfahrensgang
- BGH, 07.07.2009 - 3 StR 204/09
- BGH, 29.04.2010 - 3 StR 103/10
- LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 Ks 14/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.07.2009 - 3 StR 204/09
Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (Unterlassen); Heimtücke
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 103/10
Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat das Urteil durch Beschluss vom 7. Juli 2009 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen; denn durch die Feststellungen des Landgerichts, das von einer Unterlassungstat ausgegangen war, war die auf die Verwirklichung allein des Mordmerkmals "mit gemeingefährlichen Mitteln" gestützte Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes zum Nachteil von dessen Nachbarn nicht belegt gewesen (BGH NStZ 2010, 87). - BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 103/10
Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht (BGH NJW 2005, 2322, 2326).
- BGH, 23.11.2010 - 3 StR 386/10
Beweiswürdigung (Urteilsgründe; Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage); …
Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken aufweist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 3 StR 103/10; Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326).
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