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| BGH, 13.06.1979 - 3 StR 106/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ermittlung eines Vermögensschadens durch Vergleich zwischen gewolltem und tatsächlich unterschriebenen Vertrag bei Täuschung der Kunden über die Identität des Betreuungsvertrages als Kaufvertrag - Vergleich des jeweiligen wirtschaftlichen Wertes der nach dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
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Auszug aus BGH, 13.06.1979 - 3 StR 106/79
Die Nichtverwirklichung einer höheren Gewinnerwartung allein würde zwar noch keinen Vermögensschaden ausmachen (BGHSt 16, 321, 325); hier aber handelte es sich ersichtlich um ein konkretes Geschäftsrisiko mit Schadenscharakter.Dann aber kann auch bei Berücksichtigung der allgemein gehaltenen Urteilserwägung (UA S. 27), die Geschädigten seien durchweg arme Leute gewesen, denen die Erfüllung der Kaufverträge schwergefallen sei, nicht sicher von derart beengten wirtschaftlichen Verhältnissen dieses Gastwirts ausgegangen werden, die zur Annahme eines Vermögensschadens unter den in BGHSt 16, 321, 328/329 näher bezeichneten Gesichtspunkten führten.
- BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69
Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung, …
Auszug aus BGH, 13.06.1979 - 3 StR 106/79
Maßgebend dabei ist, ob der nach dem Inhalt des unterzeichneten Vertrags gegebene Anspruch auf die Leistung des Täuschenden - hier auf die Lieferung der Automaten - in seinem Wert für den Getäuschten hinter dem Wert der Gegenleistung - hier der Zahlung des Kaufpreises - zurückbleibt (BGHSt 23, 300, 302 mit weiteren Hinweisen). - BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung …
- BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
Auszug aus BGH, 13.06.1979 - 3 StR 106/79
Mit einem solchen Vergleich zwischen gewolltem und tatsächlich unterschriebenem Vertrag kann der Vermögensschaden zwar nicht begründet werden; dafür, ob der jeweilige Kunde durch seine Unterschrift einen Vermögensschaden erlitten hat, kommt es allein auf einen Vergleich des jeweiligen wirtschaftlichen Wertes der nach dem unterschriebenen Vertrag einander gegenüberstehenden Leistungen an (vgl. BGHSt 22, 88). - BGH, 28.06.1976 - 3 StR 94/76
Annahme einer Täuschung im Sinne des Betrugstatbestands bei Lieferung …
Auszug aus BGH, 13.06.1979 - 3 StR 106/79
Der Senat hat in dem Beschluß vom 28. Juni 1976 - 3 StR 94/76 -, der auf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts vom 8. Juli 1975 - 18 a KLs 1/74 - ergangen ist, darauf hingewiesen, daß auch die Lieferung mangelhafter Waren auf Grund eines Kaufvertrags sowie der Abschluß eines Kaufvertrags über Waren, deren Mangelhaftigkeit der Verkäufer und nur er kennt, nicht ohne weiteres den Tatbestand des Betrugs erfüllen, daß dies vielmehr nur dann der Fall ist, wenn der Verkäufer dem Käufer die Mängelfreiheit der Ware vorspiegelt oder wenn er ihm die Mängel, einer rechtlichen Aufklärungspflicht zuwider, nicht offenbart (…a.a.O. UA S. 3 bis 6).
- BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für …
In der Regel erleidet der durch Täuschung zu einem Kaufabschluß bewogene Käufer nur dann einen Schaden, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs keinen ausreichenden Ausgleich für seine Leistung darstellt (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 22, 88, 89; Urteile vom 9. Januar 1979 - 1 StR 336/78 - und vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79).In Fällen, in denen - wie hier - der gewerbliche Betrieb der Kaufsache Gegenstand der Vereinbarung ist, ist eine konkrete Gefährdung dann gegeben, wenn nach den Umständen mit einer Unwirtschaftlichkeit dieses Betriebs ernsthaft zu rechnen war, so daß dem Kaufgegenstand aus diesem Grunde nach dem Urteil eines unbefangenen Beobachters wegen des konkreten Risikos bei wirtschaftlicher Betrachtung ein gegenüber der eingegangenen Verpflichtung minderer Wert zukam (BGH, Urteil vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79).
Die Nichtverwirklichung der hohen Verdiensterwartung, die vom Angeklagten in Aussicht gestellt worden ist, würde zwar noch keinen Vermögensschaden ausmachen (BGHSt 16, 321, 325; Urteil vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79).
- BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79
Reichweite des Begriffs Vermögensschaden in Bezug auf Gewinnerwartungen - …
In den Fällen, in denen der Käufer einer Sache, die er nach dem Vertragszweck zum gewerblichen Betrieb verwenden will, diese dazu sinnvoll gebrauchen kann, ist eine dem Vermögensschaden gleichstehende konkrete Vermögensgefährdung aber allein dann gegeben, "wenn nach den Umständen mit einer Unwirtschaftlichkeit des Betriebs ernsthaft zu rechnen war, so daß dem Kaufgegenstand aus diesem Grunde nach dem Urteil eines unbefangenen Beobachters wegen des konkreten Risikos bei wirtschaftlicher Betrachtung ein gegenüber der eingegangenen Verpflichtung minderer Wert zukam" (Senatsurteile vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79 - und vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79, bei Holtz, WDR 1979, 988).
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