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| BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1060/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- RG, 08.07.1924 - I 309/24
1. Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger Angestellter der durch die …
Auszug aus BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1060/51
Entscheidend ist, ob vom Standpunkt des Angeklagten aus die Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt war, ob also für ihn vernünftige Gründe vorlagen, daran zu zweifeln, dass die Sachverständige ihr Gutachten unvoreingenommen abgeben werde (RGSt 58, 262).
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Zutreffend hat die Strafkammer die Rechtsfrage, ob die von ihr als glaubhaft gemacht angesehenen Tatsachen bei dem Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. BGH NJW 1965, 2017, 2018), allein danach beurteilt, ob dieser bei vernünftiger Würdigung der ihm bekannten gesamten Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, der Sachverständige werde bei Erstattung des Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. BGH Urt. v. 17. April 1952 - 3 StR 1060/51 - und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 7/52 - bei Dallinger MDR 1952, 409; BGHSt 8, 226, 233). - BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der …
Mit Recht hat die Strafkammer deshalb das Ablehnungsgesuch allein daraufhin geprüft, ob der Angeklagte bei vernünftiger Würdigung der ihm bekannten gesamten Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, Prof. Dr. Biehl werde bei Erstellung des Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. auch BGH Urteile vom 17. April 1952 - 3 StR 1060/51 - und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 7/52 - bei Dallinger MDR 1952, 409; BGHSt 8, 226, 233 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 329/55]; 21, 334, 341) [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66]. - BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Das Landgericht hat insbesondere nicht verkannt, daß es für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch darauf ankam, ob vom Standpunkt des Angeklagten aus Grund zur Besorgnis einer Voreingenommenheit der abgelehnten Richter gegeben war (RGSt 58, 262; 72, 250/251; BGH 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 - angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 409 - und 1 StR 463/54 vom 3. Mai 1955).
- BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der …
Dasselbe tut die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 17.4.1952 - 3 StR 1060/51 -. - BGH, 31.05.1968 - 4 StR 165/68
Verurteilung wegen Meineids - Ablehnung eines Gutachters wegen Besorgnis der …
Die Frage, ob das hier in Bezug genommene Geschehen bei der Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit begründen könne, war allein danach zu beurteilen, ob diese bei vernünftiger Würdigung aller Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, Prof. Dr. Ponsold werde bei Erstattung des Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. BGH Urteil vom 17. April 1952 - 3 StR 1060/51 - und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 7/52 - bei Dallinger MDR 1952, 409; BGHSt 8, 226, 233) [BGH 01.11.1955 - 5 StR 329/55]. - BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53
Rechtsmittel
Ob eine solche Besorgnis begründet ist, ist auch bei dem Sachverständigen und ebenso bei dem Dolmetscher vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu würdigen (RGSt 72, 250; BGH Urteile 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 und 1 StR 7/52 vom 13. Mai 1952); in dem Beschluss ist nicht klargestellt, dass die Strafkammer sich dessen bewusst war. - BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
Rechtsmittel
Dabei ist zu beachten, daß die Ablehnung eines Gutachters nicht schon dann unbegründet ist, wenn das Gericht ihn für nicht befangen hält oder der Sachverständige selbst sich nicht befangen fühlt; es kommt vielmehr darauf an, ob vom Standpunkt des Angeklagten aus die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Sachverständige werde ihm gegenüber nicht unbefangen sein (vgl BGH 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 - angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 409 - ferner RGSt 58, 262; 72, 250, 251).
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