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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2022 - 3 StR 109/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13407
BGH, 17.05.2022 - 3 StR 109/22 (https://dejure.org/2022,13407)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2022 - 3 StR 109/22 (https://dejure.org/2022,13407)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 3 StR 109/22 (https://dejure.org/2022,13407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einordnung der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) als terroristische Vereinigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129b StGB, Art 1 Abs 1 GenfRKAbkZProt II
    Einordnung der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) als terroristische Vereinigung

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 356
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 12 S 3327/20

    Einordnung der PKK als eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

    So schließen sich etwa nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auch der erkennende Gerichtshof aufgriffen hat (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 02.03.2016 - 11 S 1389/15 -, juris Rn. 33 , …und vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 -, juris Rn. 72 - jeweils unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, juris), die Rolle als Konfliktpartei in einem bewaffneten Konflikt und die Annahme einer terroristischen Vereinigung nicht aus; Anschläge der PKK unterfallen nicht dem Kombattantenprivileg und sind auch nicht nach Völkergewohnheitsrecht gerechtfertigt (BGH, Beschlüsse vom 17.05.2022 - 3 StR 109/22 -, juris…, vom 08.02.2018 - AK 3/18 -, juris Rn. 16, …und vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, juris Rn. 12 ff.;… Schäfer/Anstötz in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2021, § 129 Rn. 67; vgl. auch Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Die kurdische PKK als Konfliktpartei und terroristische Vereinigung, vom 10.02.2020 - Az.: WD 2-3000-010/20 -, S. 5 ff.).
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