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| BGH, 29.03.1951 - 3 StR 111/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aufgrund der schweren Beeinträchtigung des Grundrechts der persönlichen Freiheit bei einer Unterbringung in einer Anstalt - Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei Unterbringung eines Rückfalldiebes in einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52
Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren …
Der Bundesgerichtshof, der insoweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts gefolgt ist, hat zwar schon mehrfach ausgesprochen, dass die Frage, ob die öffentliche Sicherheit die Unterbringung eines Zurechnungsunfähigen erfordere, mit Rücksicht auf die Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit besonders sorgfältiger Prüfung bedarf (…Urt. vom 2. März 1951 - 1 StR 44/50 - und vom 29. März 1951 - 3 StR 111/51). - BGH, 29.03.1955 - 1 StR 62/55
Rechtsmittel
Diese ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, nur zulässig, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 festgestellt wird - nicht nur: nicht ausgeschlossen werden kann - (so BGH 1 StR 437/54 vom 26. August 1954 unter Hinweis auf RGSt 69, 12, 14; 70, 127, 128; HRR 1934 Nr. 1417; 1938 Nr. 190; BGH 3 StR 620/53 vom 10. Dezember 1953; 3 StR 111/51 vom 29. März 1951). - BGH, 21.01.1954 - 3 StR 753/53 Dieses Erfordernis muss besonders sorgfältig geprüft werden, da die Anordnung der Unterbringung einen sehr schweren Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit darstellt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (3 StR 111/51 vom 29. März 1951 Lindenmaier-Möhring Nr. 1 zu § 42 b StGB).
- BGH, 26.08.1954 - 1 StR 437/54
Rechtsmittel
Sie verlangt die Feststellung des Tatrichters, dass die Handlung in jenem Geisteszustand begangen ist, demnach seine volle Überzeugung von der Zurechnungs unfähigkeit (oder der verminderten Zurechnungsfähigkeit) des Beschuldigten (vgl. BGSt 69, 12, 14; 70, 127, 128; HRR 1934 Nr. 1417; 1938, 190; BGH vom 10. Dezember 1953 - 3 StR 620/53 - und vom 29. März 1951 - 3 StR 111/51 -). - BGH, 26.03.1953 - 3 StR 493/52
Rechtsmittel
Im Hinblick auf die einschneidende Wirkung dieser Massnahme hat der Tatrichter ihre Voraussetzungen besonders sorgfältig zu prüfen, wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen hat (vgl BGH NJW 1951, 450; 1951, 721 [OLG Frankfurt am Main 23.05.1951 - 3 W 48/51]und dieEntscheidung des erkennenden Senats vom 29. März 1951 - 3 StR 111/51). - BGH, 15.08.1957 - 4 StR 336/57
Rechtsmittel
Erst wenn andere Maßnahmen, insbesondere die Überwachung durch Angehörige, die Unterbindung der weiteren Ausübung seines Gewerbes und ähnliche Maßnahmen keinen Schutz der öffentlichen Sicherheit bieten, kann als äußerste Maßnahme die Unterbringung erforderlich werden (vgl. BGH 3 StR 111/51 vom 29.3.1951 = LM § 42 b StGB Nr. 1; 1 StR 44/50 vom 2.3.1951 = LM § 42 b StGB Nr. 2). - BGH, 14.02.1957 - 4 StR 560/56
Rechtsmittel
Nur wenn eine erhebliche Gefahr vorliegt und eine anderweitige Überwachung keinen genügenden Schutz für die öffentliche Sicherheit bietet, kann als äußerste Maßnahme die Unterbringung gemäß § 42 b StGB angeordnet werden (3 StR 111/51 Urteil vom 29.3.1951: LM § 42 b StGB unter Nr. 1). - BGH, 16.07.1953 - 4 StR 422/53
Rechtsmittel
Die öffentliche Sicherheit erfordert die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt nur, wenn die von dem Täter ausgehende Gefahr für die Öffentlichkeit nicht durch weniger einschneidende Massnahmen abgewendet werden kann (u.a. BGH NJW 1951, 450 Nr. 23, BGH 4 StR 575/51vom 8. November 1951, 3 StR 111/51 vom 29. März 1951).
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